Einfuhr aus dem Ausland in's Ausland via deutschem Flughafen

Pommel

10 Jahre Mitglied
Hi Leut's ... ich bin zwar sicher, darüber schon mal was gelesen zu haben, aber ich finde es nicht wieder :rolleyes:!

Wenn ein Bulli
- von Ausland A aus- und
- in Ausland B eingeführt werden soll (in ein Land, wo ein Bulli einfach nur ein Hund ist) ...
- der Flug-Transport vom Ausland-B-HH aus Kostengründen aber über einen deutschen Flughafen abgewickelt werden soll
- dann ist das ja nach meinem Verständnis nur ein Transit

Weiss jemand von Euch, was an Papierkrieg am deutschen Flughafen zu erledigen wäre? :gruebel:

PS: alles Europa
 
  • 29. April 2024
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Hi Pommel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Das wissen die eigentlich am jeweiligen Zielflughafen. War jedenfalls bei uns damals so.
Der Hund kam aus Bilbao (Spanien) und flog mit Iberia nach Frankfurt. Wir haben uns damals in der Frachtabteilung dort erkundigt, die haben dort auch ausreichend Erfahrungen und waren wirklich sehr nett und hilfsbereit. Frankfurt hat einen Extraherrn, der nur für tierische Frachten zuständig ist. Und der ist echt zum Knutschen nett :D

Im Wesentlichen geht es ohnehin nur um die Herausgabe des Hundes. Hol ich ihn für mich ab, wäre es eine Einfuhr und damit natürlich verboten. Holst du ihn für dich ab, ist es Transit und damit erlaubt. Der Zoll muss das halt entsprechend dokumentiert bekommen.

Beim Ixos damals war es sogar noch ein klein wenig komplizierter, weil das Hundchen nicht vom künftigen Halter selbst abgeholt wurde, sondern nur von einem Abholer, der ihn dann nach Tirol zur künftigen Halterin bringen sollte. Ging aber alles wirklich problemlos über die Bühne.

Ich drücke dem Kleenen dann schon mal die Däumelchen, gell?
 
@ Gabi, oh ja Mama´s Itzos, ging alles ziemlich problemlos damals:love:
Ihm gehts immer noch gut. Dem "kleinen" großen Stinker.
Beim abholen hat es nicht mal jemanden wirklich interssiert ob wir den Hund jetzt ausführen oder nicht.

GLG Ines mit Elvis,Ginger und Zoe
 
Gefordert wurde
- eine Identifikationsbestätigung (in diesem Falle durch den Chip) durch ein öffentliches Organ
- die Bestätigung, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist
- eine Bestätigung, dass der Hund bisher nicht auffällig war
- eine beglaubigte Übersetzung in's Deutsche, falls diese Bescheinigungen nicht in Deutsch verfasst sind.

Die Ernsthaftigkeit der Überprüfung am deutschen Flughafen richtet sich wohl nach örtlichen Gepflogenheiten.
Wir haben den zuständigen AmtsVet des Ziefflughafens zuvor kontaktiert und diese(r) hat dann den Zoll am Flughafen instruiert (der Zoll war damit etwas überfordert, verneinte zunächst die Transitmöglichkeit und hatte nach ein bischen Hin- und Her gebeten, den AmtsVet zu fragen).

Nachstehender Text wurde nebst meinen Personalien, der Rasseangabe des Hundes, dem Zweck (Transit) und der Ankunftzeit dem Zoll übermittelt:
Aufgrund des §2 Absatz 3 der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland vom 03.April 2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005, ist dies möglich.

Die erlaubte Transitzeit ist vier Wochen, bei innereuropäischen Transporten ist der Zoll eigentlich nicht involviert ... bevor es aber wegen Missverständnisse bzw. Unwissenheit zur Beschlagnahmung kommt, würde ich immer wieder mit allen (vielleicht innereuropäisch nicht) erforderlichen Dokumenten arbeiten!

Anbei die Vorschriften, wie ich sie vom AmtsVet bekommen habe ... bei uns ging übrigens dann auch alles völlig problemlos :)
 

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Ehrlich, mir ist dieses Theater lieber als diese unseligen Autotransporte, über die hier schon diskutiert wurde.
 
Jaaaa .... gestern sind wir gelandet ... er ist einfach nur *knuuutsch* :love:
 
Das wird eine echte Herausforderung, dieser NICHT-Rentner:lol:. Freu mich wie dolle auf deine Berichte:D
 
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Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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Hier darf ich ihn sogar als reinrassig halten dann aber nur mit Herkunftsnachweis. Hier wird es schlimm wenn ein Hund gebissen hat und das finde ich auch richtig. Die müssen dann zum Wesenstest egal ob Dackel oder Amstaff.
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