Einfuhr Amerikanische Bulldogge nach Hessen

batmobil

10 Jahre Mitglied
Ich hoffe es findet sich jemand der mir hier helfen kann, habe mich für meine Frage hier registriert.
Kurz um was es geht: Ich möchte mir nach Jahren endlich meinen Traum erfüllen und einen AB aus USA importieren, über den Flughafen FFM.
Wir haben jetzt "Haus und Hof " und können den Traum endlich realisieren.
Ein paar Infos meinerseits bzgl. der Einfuhr - Status Quo:

In Hessen steht der AB auf der Liste, eine Unterkategorisierung, Klasse 2, gibt es bei uns nicht.
Da wir ja nun in Hessen wohnen (ca. 15 min vom Flughafen entfernt) gibt es folgendes Problem: der AB darf eigentlich aufgrund der Kategorisierung nicht nach Hessen eingeführt werden.
Wohnt jemand in einem anderen Bundesland in dem die Hunde nicht gelistet sind gibt es natürlich keine Probleme, der Hund verbleibt ja nicht in Hessen.
Ich habe mich bereits mit dem Veterinäramt Wiesbaden in Verbindung gesetzt, von dort wurde mir bestätigt das der AB nicht nach Hessen eingeführt werden darf und ich mich an das Ordnungsamt wenden soll - (??).
Beim Ordnungsamt war ich schon persönlich, die stellen mir eine Halteerlaubniss erst dann aus wenn der Hund 15 Monate alt ist und den Wesenstest bestanden hat, über die Einfuhr konnten sie mir nichts sagen, Sachkunde hab ich, das ist kein Problem hab ich eh für die BH unserer Hunde gemacht und dann beim Sachverständigen.
Wie dem auch sei, ich drehe mich im Kreis - vor allem ich kann von jedem Züchter in Deutschland oder angrenzenden Ländern einen Hund kaufen, da kräht dann kein Hahn mehr nach. Die vom Ordnungsamt bei uns sind da auch ganz relaxt, vor allem haben die einen vollen Ordner mit "nicht Listenhunden" die auffällig geworden sind, für die ist die ganze Sache auch Bockmist.....
Vor allem ist eine Sache höchst interessant (im Grunde auch von Wiesbaden bestätigt) Auszug aus einem Gesetzestext:
Für den "Import nach D" sind die Rassen gemäß der Rasseliste im deutschen Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde gelistet (Staff, Pitbull etc.,)
Für diese Rassen besteht ein generelles Importverbot.
Es ist ferner verboten, einen Hund einer Rasse nach Deutschland einzuführen, der im Ziel-Bundesland verboten ist (siehe Hessen).
Diese Rassen, für die ein beschränktes Einfuhrverbot gilt, sind unter anderem ABs,Kangal, Bullmastiff etc.
Die Zulässigkeit oder das Verbot hängt davon ab, welches Bundesland das Ziel ist; nach Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen dürfen diese Rassen eingeführt werden, (und jetzt kommt's) in die anderen Bundesländer nur (u.a. Hessen), sofern die berechtigte Haltung nachgewiesen werden kann.
Aha! berechtigte Haltung - ABER
Ich kann eine berechtigte Haltung nur dann nachweisen wenn mir das Ordnungsamt die Haltung bescheinigt und die tut das nur nachdem der Hund 15 Monate alt ist und einen Wesenstest bestanden hat.
.....
Witzig oder? Ich möchte es auch nicht drauf ankommen lassen weil ich eine riesen Angst habe das der kleine Welpe am Flughafen sitzt und nicht rauskommt, evtl. wieder zurück geschickt wird. Ich werde versuchen über zig Ecken noch Kontakt mit jemandem vom Zoll in Frankfurt aufzunehmen.
.
Frage: Weiß jemand ob der Hund freigegeben wird oder nicht??? Eine Kontaktadresse würde mir auch helfen

Ich werde mal ein Buch darüber schreiben Titel
" Amerikanische Bulldogge - oder doch lieber Pinscher? Die Verwirrtheit der Gesetze beim Hundekauf".

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen klar verdeutlichen.

Vielen Dank für Feedback
Martina

 
  • 26. April 2024
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Hi batmobil ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wende dich bitte an Hund und Halter:

Petra Kress ist für Hessen zuständig und außerdem auch noch aktiv hier im Forum unter dem Nickname Beckersmom
Da werden sie geholfen.
 
batmobil schrieb:
Ich kann eine berechtigte Haltung nur dann nachweisen wenn mir das Ordnungsamt die Haltung bescheinigt und die tut das nur nachdem der Hund 15 Monate alt ist und einen Wesenstest bestanden hat.
Ordnungsämter haben mit dem Import von "gefährlichen Hunden" i.d.R. keinerlei Erfahrung. Was du benötigst, ist ein offizielles Schreiben vom zuständigen OA, aus dem hervorgeht, dass eine vorläufige Erlaubnis zum Halten des Hundes der Rasse AB erteilt wird, wenn die noch fehlenden Voraussetzungen (z.B. Hundesteuer) erfüllt sind.
Ohne ein solches Schreiben wird das Hauptzollamt die Herausgabe des Hundes verweigern.
 
1. Du darfst einen American Bulldog aus den USA NICHT nach Hessen einführen. Du könntest ihn aber von einem anderen Deutschen Bundesland (in dem die Einfuhr erlaubt ist) problemlos übernehmen ;)

2. Was Dein OA sagt ist absoluter Bockmist (welches OA ist das denn?) Natürlich bekommst Du auch für einen Welpen eine vorläufige befristete Haltergenehmigung, die müssen sie ausstellen. Die endgültige Haltergenehmigung, die alle 2 Jahre erneuert werden muss bekommst Du erst wenn der Hund mit 15 Monaten den WT bestanden hat und alle anderen Auflagen Deinerseits erfüllt wurden.

Allerdings ist zu beachten, dass die vorläufige Genehmigung bereits erteilt sein MUSS, bevor Du den Hund überhaupt übernehmen kannst.

3. Deine Sachkunde nutzt Dirin Hessen überhaupt nichts. Die Sachkunde in Hessen wird MIT Hund durchgeführt und gilt auch nur für den Hund mit dem sie abgelegt wurde. Das liegt daran, dass die Sachkunde in Hessen aus einem theoretischen Teil (Multiple Choice Fragebogen) sowie praktischem Teil (Überprüfung des Gehorsam vom Hund)
besteht.

4. Du darfst mich auch ruhig am Wochenende anrufen :D (Hab Deinen Anruf auf der Box abgehört).
 
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Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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