Eilt-EU-Verfassung Tierschutz

Samantha

15 Jahre Mitglied
Nachfolgendes mail heute erhalten, bitte mitmachen
Gruß Samantha

Bitte den Brief im Anhang versenden entsprechend Ifos von Animal 2000.

Danke.

Gruß
Martina Gerlach




1. Regierungskonferenz der EU-Mitgliedsstaaten: Tierschutz in die EU-Verfassung (eilt) (Karin Schmidt, [email protected] )
Ein Abschluss der Regierungskonferenz ist für 12./13. Dezember geplant. Der österreichische Bundeskanzler Schüssel (Fax 0043-1-53115-2209, [email protected]) ist dzt. ein "Hoffungsträger", weil durch ihn neue Verhandlungen zur künftigen EU-Verfassung stattfinden. Mustertext liegt bei. Die Internet-Kampagne auf läuft gleichzeitig weiter.





An den
Bundeskanzler der Republik Österreich
Herrn Dr. Wolfgang Schüssel
Ballhausplatz 2
1014 WIEN



Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung

Dringende Bitte um Ihre Unterstützung auf der Regierungskonferenz der EU-Mitgliedsstaaten


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel,


aus dringendem Anlass wende ich mich mit meinem Ansuchen an Sie. Sie setzen sich als Wortführer von Änderungswünschen am EU-Verfassungsentwurf ein und ich bitte Sie sehr, sich bei dieser letzten Chance für die Aufnahme des Tierschutzes - eines bisher ausgegrenzten, obwohl wesentlichen Teils der europäischen Kultur - einzusetzen.

Trotz der Anträge der EU-Konventsmitglieder Johannes Voggenhuber, Joschka Fischer und Hanja Maij-Weggen haben sich die Vorsitzenden des Konvents dem Anliegen verschlossen, den Tierschutz in den EU-Verfassungsentwurf aufzunehmen. Der Verzicht auf den Tierschutz bedeutet für die EU, dass wirkliche Fortschritte in der Rücksichtnahme auf das Tier einem völlig materialistischem Denken und damit der Bedeutungslosigkeit anheim gegeben werden. Es darf im 21. Jahrhundert nicht mehr geschehen, dass die millionenfache Quälerei der Tiere ignoriert und zur rechtlich abgesicherten Regel wird.
So hat der Europäische Gerichtshof ja bereits entschieden, dass die in Österreich bestehenden Vorschriften - welche Schlachttransporte von Tieren nur bis zum nächstgelegenen Schlachthof, grundsätzlich nur bis zur Entfernung von 130 km und nicht länger als sechs Stunden erlauben - den internationalen Schlachtvieh-Transport behindern und damit gegen den EG-Vertrag verstoßen.
Und obwohl sich das Europa-Parlament schon 1994 in einer Entschließung dafür verwendete, Tiere endlich als „sensitive Wesen“ zu beachten, müssen die Tiere wegen des „freien Waren-Verkehrs“ tagelang entsetzliche Qualen erleiden.
Auch die Massenvernichtung von Rindern anlässlich des BSE-Skandals oder die „Herodes-Prämie“ für die Vernichtung bis zu 20 Tage alter Kälber u.a.m. sind Kennzeichen dafür, dass ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen jegliche Kultur der Rücksichtnahme auf fühlende Lebewesen zerstören. Dies schädigt auch das Wertbewusstsein in unserer Gesellschaft, weil es der Gewalt gegenüber Schwächeren grundsätzlich Vorschub leistet.

Ich weiß, dass etliche EU-Mitgliedsstaaten, darunter leider auch Deutschland, den jetzigen Verfassungsentwurf nicht mehr „aufschnüren“ wollen. Umso mehr freue ich mich deshalb über Ihren Vorstoß, welcher neue Verhandlungen ausgelöst hat. Und ich bin sicher, dass sich gerade auch Deutschland diesem Anliegen anschließen wird, schon weil dies dem eigenen Verfassungsauftrag Tierschutz nach Art. 20a GG entspricht.

Ich bitte Sie ganz herzlich, diese letzte, historische Chance zu nutzen, sich im Sinne unserer europäischen Kultur für die Aufnahme des Tierschutzes in die EU-Verfassung einzusetzen.


Mit freundlichem Gruß
 
  • 2. Mai 2024
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