Lass den Kontakt zu deinem Bruder nicht abreißen. So oder so.
Warum, wenn er sich tatsächlich so daneben benommen hat, wie es sich liest??
Aber um Unterhalt zu bekommen, benötigt ihr die aktuelle Anschrift.
Die USA ist kein kleiner Ort, wo jeder jeden kennt.
DAS allerdings wäre ein Grund, zumindest vorerst den Kontakt aufrecht zu erhalten.
Wenn der Bruder hier in D tatsächlich Schulden gemacht hat, dann ist das ein ganz wichtiger Punkt für den Rechtsanwalt! Wenn beide Ehepartner für die Schulden haften und einer davon nicht greifbar (in den USA) ist, dann haftet der andere für die Gesamtschuld. Wenn es finanziell wirklich richtig eng aussieht (nicht abzahlbare Schulden aufgrund vielleicht nicht vorhandenen oder zu geringen Einkommens), dann lohnt es sich auf jeden Fall, frühzeitig eine Schuldnerberatung aufzusuchen und einzubeziehen. Bevor einem die Forderungen und die nicht gerade sanfte Art der Inkasso-Büros über den Kopf wachsen. Wichtig ist: Egal, wie laut ein Schuldner schreit, die laufenden Kosten (Miete, Strom etc.) müssen unbedingt beglichen werden. Das sichert den status quo. Alles andere lässt man auf sich zukommen. Man kann nunmal nicht mehr ausgeben, als man hat.
Wichtig ist, eine Auflistung aller Gläuber und der Summen zu machen, die man ihnen schuldet. Und wieweit die Schuldeneintreibung gediehen ist (nicht eingefordert, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid) und inwieweit die Schulden gerechtfertigt sind (Inkasso-Kosten werden vor Gericht immer häufiger als "vermeidbare Kosten" abgelehnt). Manche Gläubiger kann man zur Aufgabe ihrer Ansprüche bewegen, wenn man die (gegenwärtige und vermutl. zukünftige) finanzielle Situation offenlegt und der Betrag nicht zu hoch ist.
Wenn das alles nichts hilft und in sehr absehbarer Zukunft kein entsprechendes Einkommen zu erwarten ist, dann sollte man frühzeitig über eine Privatinsolvenz nachdenken, um alle vom Ehemann angehäuften "Altlasten" in absehbarer Zeit loszuwerden.
Dabei verpflichtet man sich, innerhalb von 7 Jahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben alles pfändbare Einkommen an einen Insolvenzverwalter zu zahlen, der es wiederum an die Gläubiger auszahlt. Dasselbe gilt natürlich auch für mögliche Erbschaften, die Verwertung von "Erbstücken" u.ä. Hat man nicht genug Einkommen, bekommen die Gläubiger eben nichts. Nach den 7 Jahren kann man die Restschuldbefreiung beantragen und bekommt sie bei Wohlverhalten auch. Danach ist man schuldenfrei.
Um das mit dem pfändbaren Einkommen noch zu konkretisieren: Ein Single ohne Kinder hat eine Einkommensfreigrenze (die nicht gepfändet werden kann) von derzeit € 989,99. Das wird jedes Jahr angeglichen. Mit einer unterhaltspflichtigen Person (Kind) steigt diese Grenze auf € 1.359,99, mit zwei Kindern auf € 1.569,99. Von dem darüber hinaus gehenden Einkommen werden bei Singles 7 von 10 € gepfändet. Bei einer unterhaltspflichtigen Person sind es 5 von 10 €, bei zwei unterhaltspflichtigen Personen 4 von 10 €.
"Sozialgeld" (Sozialhilfe, Hartz IV) kann grundsätzlich nicht gepfändet werden, z. Zt. muss man es aber noch innerhalb einer Woche nach Überweisung vom Konto abheben, sonst ist es weg (gepfändet). Diesbezügliche Gesetzesänderungen zum Schutz der Schuldner sind unterwegs, aber (soweit ich weiß) noch nicht durch. Kindergeld steht den Kinder zu und ist somit auch unpfändbar (da die Kinder nicht für Schulden der noch lebenden Eltern haften).
Ich habe hier jetzt einfach mal den schlimmstmöglichen Fall angenommen. Auch wenn es noch so nahe liegt (Ehegespons weit weg im Ausland und heftig verliebt), hoffe ich, dass es nicht so schlimm ist/wird, wie meine Tipps es voraussetzen.
Viele Grüße
Petra