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In Dresden ab sofort Leinen- und Maulkorbzwang für alle Kampfhunde


Das Ordnungsamt will ab sofort schärfer gegen gefährliche Hunde vorgehen. Bullterrier & Co dürfen nur noch mit Sondergenehmigung gehalten und mit Leine und Maulkorb ausgeführt werden.
Dresdens Politessen haben jetzt nicht nur Raser und Falschparker, sondern auch gefährliche Hunde auf dem Kieker. Mit der neuen sächsischen Gesetzgebung im Rücken will das Ordnungsamt wesentlich schärfer gegen Bullterrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier vorgehen. "Diese drei Hunderassen und ihre Kreuzungen untereinander gelten als gefährlich und unterliegen ab sofort gesonderten Bestimmungen", sagt Ordnungsbürgermeister Bernd Ihme (CDU). Aber auch ein gewöhnlicher Dackel könne von der Behörde als gefährlich eingestuft werden, wenn er sich gegenüber Menschen oder Tieren aggressiv verhalten habe.
Für alle gefährlichen Hunde führt Ihme jetzt Leinen- und Maulkorbzwang im gesamten Stadtgebiet ein. "Außerdem dürfen sie nicht in Badeanstalten, auf Liegewiesen und auf Spielplätze mitgenommen werden", sagt er.
Eine weitere Neuerung: Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht dafür die Genehmigung des Ordnungsamtes. Die gibt es aber nur unter strengen Voraussetzungen. Der Hundebesitzer muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine besondere Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. "Er muss nachweisen, dass der Hund verhaltensgerecht und ausbruchsicher untergebracht ist", sagt Ihme. "Wohnung oder Grundstück sind mit einem deutlich lesbaren Warnschild zu versehen."
Die größte Hürde aber ist eine Prüfung, in der der Hundehalter Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen soll. Sie besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird von einem Ausschuss abgenommen, dem Vertreter von Ordnungsamt, Veterinäramt und der Polizei angehören. Als zuverlässig gilt zum Beispiel nur, wer nicht süchtig ist und noch nicht gegen Tierschutz- oder Waffengesetz verstieß.
Der Gesetzgeber hat allerdings zwei Schlupflöcher gelassen. Wer seinen gefährlichen Hund freiwillig bis Ende des Jahres beim Ordnungsamt schriftlich anzeigt, darf auf die Genehmigungsprozedur inklusive Prüfung verzichten. Nur die Haftpflicht ist nachzuweisen. "Eine einmalige Chance", sagt Ihme. Zum zweiten kann der Hundehalter durch einen amtlich anerkannten Gutachter nachweisen lassen, dass sein Tier doch nicht gefährlich ist. Die Kosten dafür hat er selbst zu tragen.
Wer künftig ohne Genehmigung mit einem gefährlichen Hund erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Zwar können wir nicht mehr Mitarbeiter einstellen, hoffen aber auf die Hilfe der Bevölkerung", sagt Ihme. In schweren Fällen sei es möglich, Bußgelder bis zu 50 000 Mark zu verhängen, ein Strafverfahren einzuleiten oder die Haltung des Hundes zu untersagen.
Wie viele gefährliche Hunde es in Dresden gibt, weiß niemand genau. "Ihre Zahl ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen", sagt Amtstierarzt Lothar Kaiser. Man gehe von mindestens 500 aus.
Ab Januar ist der Handel mit den gefährlichen Rassen in Sachsen ohnehin verboten. Kayser: "Legal bekommt man einen Pitbull dann nur noch aus dem Tierheim."
 
  • 20. April 2024
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