Dreimal nicht pariert – schon wird er kastriert

Verstöße gegen das TierSchG sind, wie andere Gesetzesverstöße auch, sehr wohl Straftaten (Vergehen). :hallo:
 
  • 18. Mai 2024
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Manchen Hundehaltern scheint das zu hoch zu sein, das in z.B einer Familie AUCH mit beiderlei Geschlechts KEINE unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.:rolleyes:
Da kommen dann die Dinge wie: Ja wenn mein Hund abhaut und......
wenn mir jemand entgegen kommt mit....... ect. ect. ect.
Tja, dann scheint da in der Hundehaltung eben gründlich was falsch zu laufen. Und sei es nur das man zu träge ist entsprechende Vorkehrung zu treffen und lieber den für sich ( nicht fürs Tier) bequemen Weg übers Skalpell nimmt.
 


Manchen Hundehaltern scheint das zu hoch zu sein, das in z.B einer Familie AUCH mit beiderlei Geschlechts KEINE unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.:rolleyes:

Nach der unkontrollierten Fortpfllanzung stehen noch ein paar Worte

oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
 


Manchen Hundehaltern scheint das zu hoch zu sein, das in z.B einer Familie AUCH mit beiderlei Geschlechts KEINE unkontrollierte Vermehrung stattfinden kann.:rolleyes:

Nach der unkontrollierten Fortpfllanzung stehen noch ein paar Worte

oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

ja und ? Ich nutze meinen Hund nicht und halten kann ich ihn auch in einem gemischten Rudel...
ich weiß nicht wo da das Problem sein soll. Wer keine Zeit und keine Lust hat soll sich eben keinen Hund anschaffen um ihn dann passend zu schneiden. Dann verzichte ich doch lieber den Tieren zuliebe und schütze sie somit.
 
???
Ich wollte damit blos zeigen das es eben nach dem Tierschutzgesetz nicht verboten ist sein Tier kastrieren zu lassen.

Ansonsten möchte ich da niemanden reinreden und genau so redet mir da auch niemand rein.
 
Verstöße gegen das TierSchG sind, wie andere Gesetzesverstöße auch, sehr wohl Straftaten (Vergehen). :hallo:


Und wo genau verstößt man gegen das TSchG wenn man einen Hund kastriert?:verwirrt:

Genau das ist der Streitpunkt (Kastration ohne med. Grund - Verstoß gg. TSchG ja oder nein?).

Sollte ein Richter das mit JA beantworten, liegt eine Straftat vor.

Genau da gibt es ja keinen Streitpunkt da es kein Verstoß ist.
 
Und wo genau verstößt man gegen das TSchG wenn man einen Hund kastriert?:verwirrt:

Genau das ist der Streitpunkt (Kastration ohne med. Grund - Verstoß gg. TSchG ja oder nein?).

Sollte ein Richter das mit JA beantworten, liegt eine Straftat vor.

Genau da gibt es ja keinen Streitpunkt da es kein Verstoß ist.

Doch, es ist ein Streitpunkt.

Ich sehe das ebenso wie Panama als Verstoß, denn eine "unkontrollierte" Vermehrung kann es unter der Aufsicht des Besitzers nicht geben.

Mir kann niemand erzählen, dass er seinen Hund nur "(be-)nutzen" und weiterhin halten kann (Erforderlichkeit?), wenn er kastriert ist. Im Umkehrschluß müsste dann nämlich eine Hundehaltung unkastrierter Hunde unmöglich sein - hunderttausende von Haltern unkastrierter Hunde machen jeden Tag vor, dass es nicht unmöglich ist.

Aber eigentlich hab ich keine Lust dazu, im 895sten Kastrationsthread zum 895sten Mal dasselbe zu schreiben, zumal die Schnippel-Befürworter und die Schnippel-Gegner in 100 Jahren nicht auf einen Nenner kommen werden :hallo:
 
Kastration von Tierheim-Hunden
Wer einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim übernehmen will, muß sich oft in einem Vertrag verpflichten, das Tier kastrieren zu lassen. Der Überpopulation von Hunden und Katzen soll damit vorgebeugt werden. Eine derartige Vertragsklausel wurde durch das Amtsgericht Alzey für unwirksam erklärt. Die Durchführung der Kastration bei einem Hund widerspricht § 1 des Tierschutzgesetzes, da ohne vernünftigen Grund dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden nicht zugefügt werden dürfen. Liegt für das Tier zusätzlich noch ein Narkose- oder Eingriffsrisiko vor, so verbietet sich ein solcher Eingriff ohnehin.
AG Alzey, AZ 22 C 903/95

quelle.
 
Panama das diese Klausel aus den TH Verträgen unwirksam ist sollte jeder wissen.

Mir ging es darum das eine Kastration vor dem Tierschutzgesetz nicht generell verboten ist.
Oder hast du da auch ein Urteil :verwirrt:
Ich denke nicht.


Ansonsten völlig richtig von Hovi angemerkt
zumal die Schnippel-Befürworter und die Schnippel-Gegner in 100 Jahren nicht auf einen Nenner kommen werden :hallo:
 
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