Man VERSCHENKT keinen unkastrierten Dobermannrüden, das zieht nur die falschen Leute an.
Er sollte wenigstens eine Schutzgebühr erheben und mit Schutzvertrag vermitteln, das trennt schon ein wenig die Spreu vom Weizen
Bei einer Privatabgabe nennt man die Schutzgebühr im Normalfall "Kaufpreis". Und Verkäufe gehören nicht in die TSV, oder?
Wenn sich ein TSV trotz Eigentumsvorbehalt weder finanziell noch sonstwie um den Hund kümmert soll der Besitzer aber dort brav fragen, was er tun und lassen darf? Hmkay.
Hund ins TH zurückgeben statt einen neuen Besitzer zu suchen ist übrigens ein toller Vorschlag. Da geht's ihm gut