Dobermann zu "verschenken"

Luci88

15 Jahre Mitglied
Hallo ich setze dies für einen Bekannten von mir hier rein.
Er muss aus Beruflichen Gründen seinen 3 Jahre jungen Dobermannrüde abgeben.

Er ist schwarz-braun und an der Rute kupiert (stamm aus dem Tierheim und vorher kam er wohl aus Polen.
Spike ist ca 70cm hoch und wiegt um die 38kg sportlich ist er und auch gut erzogen er eignet sich aber nicht für den Schutzdienst dafür ist er zu sanft.

Spike kennt kleine Kinder und kommt super damit zu recht
Er ist verträglich mit Hündinen und mit Rüden wurde es nicht nach einen vorfall wieder getestet.

Spike ist nicht kastriert aber geimpft und gechipt.
Er kann alleine bleiben.

Es wird ein endplatz für ihn gesucht bei Hunderfahrenen Menschen ideal auch als zweit Hund zu einer Hündin.
Kinder wie schon geschreiben kein Problem.

Spike muss bis März ein Zuhause gefunden haben.

Für Fragen und weitere Infos stehe ich gern zur verfügung
Spike befindet sich in Merzdorf (nähe Chemnitz/Sachsen)

Per PN erhaltet ihr Kontaktdaten von mir

Nun hoffe ich das sich jemand für Ihn findet
 

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Hi Luci88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Man VERSCHENKT keinen unkastrierten Dobermannrüden, das zieht nur die falschen Leute an.

Er sollte wenigstens eine Schutzgebühr erheben und mit Schutzvertrag vermitteln, das trennt schon ein wenig die Spreu vom Weizen
 
a) kann mich Mid nur anschliessen
b) wenn der aus nem TH übernommen wurde, warum wird er nicht wieder ans TH zurück gegeben und wissen die von der "Weitervermittlung" auf eigene Faust und dann auch noch kostenlos?
 
Ich seh es auch wie ihr,nur selbst jetzt will ihn immer noch keiner haben und wenn dann noch ne Schutzgebühr verlangt wird wird sich erst recht keiner melden.*leider*

Er steht ja schon seit 2 Monaten zu vermittlung

Er hat ihn jetzt gute 2 Jahre und ins Tierheim soll er nicht wieder den er hat sehr stark gelieten.
Und dann sitz er vieleicht sein leben lang bzw viele Jahre den die Tierheime in Sachsen sind voll und auch genug Dobermänner zu vermittlung drin.
z.B. Tierheim Chemnitz der Dobermann Slayter :heul:

Er möchte nur das er in ein schönes Zuhause kommt wo er für immer bleiben darf :(
 
Alles schön und gut, trotz allem MUSS das TH informiert werden und die haben da ein Mitspracherecht !!!
 
Dann wendet euch doch an die div. Dobermann-Nothilfen....
 
Wenn der Hund damals vom TH dem derzeitigen Besitzer übereignet worden ist, MUSS das TH nicht informiert werden- egal was im Vertrag steht...;)
 
Wenn der Hund damals vom TH dem derzeitigen Besitzer übereignet worden ist, MUSS das TH nicht informiert werden- egal was im Vertrag steht...;)

Hast du dazu einen Gesetzesauszug? Die meisten Tierheime behalten sich das Eigentum vor und dann bricht man einen Vertrag, wenn man den Hund einfach weitergibt.

Deshalb würde mich da tatsächlich was dazu interessieren, wenn du da was hast :hallo:

So mussten wir auch 2 Hunde an eine Züchterin zurück geben, die wir von einer Drittperson übereignet bekamen, die aber das gar nicht gedurft hätte.

Zum Thema:
Da kann man den Hund gleich in irgendeinen Keller hocken und "Zuchtrüde" draufschreiben oder ihm ein Schild "Wanderpokal" umhängen :unsicher:
 
Ist eigentlich das gleiche wie mit der Kastrationsklausel die in den meisten TH-Verträgen steht. Wenn das TH den Hund komplett übereignet hat, steht er in Besitz und Eigentum des neuen Besitzers und das TH (oder auch ein Vorbesitzer) hat da keine Handhabe mehr.
Wie Du schon sagtest, behalten sich einige TH das Eigentum vor, machen sozusagen "nur" lebenslange Pflegeverträge, das ist dann etwas anderes.
Aber auf einen komplett übereigneten Hund (ich kenne nur TH die komplett übereignen) hat das TH keinen Zugriff mehr.
Übrigens auch das "Vorkaufsrecht" das manche Züchter vertraglich festlegen, ist rechtlich bei einem normal verkauften Hund nicht ohne weiteres haltbar. Anders wieder bei "Co-Ownerschaft"...

Vorkaufsrecht (Hund:(
Man kann den Hund in jedem Fall rechtswirksam an einen Dritten veräußern. Das Vorkaufsrecht des Verkäufers berührt nicht die Verfügungsbefugnis als Eigentümer, denn es handelt sich nur um eine sog. schuldrechtliche Vereinbarung, die nicht dinglich wirkt (d. h. die Rechte als Eigentümer beschränkt). Im schlimmsten Fall müssten wegen der Vereitelung des Vorkaufsrechts also nur Schadensersatz geleistet werden. Eine Herausgabe des Hundes vom Besitzer oder von dem Dritten kann der Verkäufer nicht verlangen.
Auch zu beachten gilt, ob das sog. "Vorkaufsrecht" nur Teil der AGB`s ist (wenn der Verkäufer diese Klausel häufiger verwendet). Die Klausel muss einer Rechtskontrolle anhand der §§ 305 ff. BGB standhalten. Das tut sie im Regalfall nicht.
 
Man VERSCHENKT keinen unkastrierten Dobermannrüden, das zieht nur die falschen Leute an.

Er sollte wenigstens eine Schutzgebühr erheben und mit Schutzvertrag vermitteln, das trennt schon ein wenig die Spreu vom Weizen
Bei einer Privatabgabe nennt man die Schutzgebühr im Normalfall "Kaufpreis". Und Verkäufe gehören nicht in die TSV, oder?
Wenn sich ein TSV trotz Eigentumsvorbehalt weder finanziell noch sonstwie um den Hund kümmert soll der Besitzer aber dort brav fragen, was er tun und lassen darf? Hmkay.
Hund ins TH zurückgeben statt einen neuen Besitzer zu suchen ist übrigens ein toller Vorschlag. Da geht's ihm gut :love:
 
Man VERSCHENKT keinen unkastrierten Dobermannrüden, das zieht nur die falschen Leute an.

Er sollte wenigstens eine Schutzgebühr erheben und mit Schutzvertrag vermitteln, das trennt schon ein wenig die Spreu vom Weizen
Bei einer Privatabgabe nennt man die Schutzgebühr im Normalfall "Kaufpreis". Und Verkäufe gehören nicht in die TSV, oder?
Wenn sich ein TSV trotz Eigentumsvorbehalt weder finanziell noch sonstwie um den Hund kümmert soll der Besitzer aber dort brav fragen, was er tun und lassen darf? Hmkay.
Hund ins TH zurückgeben statt einen neuen Besitzer zu suchen ist übrigens ein toller Vorschlag. Da geht's ihm gut :love:

Weißte, mann kann ihn auch gleich bei Quoka oder DHD reinsetzen, da melden sich dann sicherlich geeignete Leute für nen unkastrierten, geschenkten Dobi :rolleyes ....die warten nur auf solche top Angebote....
 
Bitte keine Diskussionen hier in der TV!!

Käpt'n Stummel, Du weißt genau, daß Privatvermittlungen hier erlaubt sind, wenn die Vermittlungsgebühr sich im Rahmen bewegt.

Und jetzt bitte Vermittlungshilfe oder gar nichts.
 
Dann sollte man hier auch Bescheid geben...
 
Hallo ich setze dies für einen Bekannten von mir hier rein.
Er muss aus Beruflichen Gründen seinen 3 Jahre jungen Dobermannrüde abgeben.

Er ist schwarz-braun und an der Rute kupiert (stamm aus dem Tierheim und vorher kam er wohl aus Polen.
Spike ist ca 70cm hoch und wiegt um die 38kg sportlich ist er und auch gut erzogen er eignet sich aber nicht für den Schutzdienst dafür ist er zu sanft.

Spike kennt kleine Kinder und kommt super damit zu recht
Er ist verträglich mit Hündinen und mit Rüden wurde es nicht nach einen vorfall wieder getestet.

Spike ist nicht kastriert aber geimpft und gechipt.
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