der Kopfschüttelfred...

@lektoratte

Wieso darf ich mein Haus nicht lerr stehen lassen, solange es nicht verfällt und das Ortsbild stört?
Selbst wenn das eine Bestimmung ist, lässt die sich zumindest leicht umgehen.

mW darfst du das - zumindest bei Mehrfamilienhäusern ist das hier herum so - nur mit einer Leerstandsgenehmigung.

Also, begründet.
 
Ich würde das für einen unzulässigen Eingriff in meine Eigentumsrechte halten und genau das gerichtlich überprüfen lassen.
Das ist schnell überprüft. Das ist gesetzlich geregelt, wie hier schon mehrfach erwähnt wurde. Da sollte ein Gericht kein Problem mit haben. ;)
 
Und das hat jetzt WAS damit zu tun das/ob mir die Gemeinde vorschreiben darf an Wen und für Wieviel ich mein Eigentum zu verkaufen habe?

Genau das, dass wir alle ständig Vorschriften gemacht bekommen. Nur stören uns die einen weniger und die anderen mehr. Und die, die uns stören, sind natürlich eine absolute Unverschämtheit, und kein Gegenargument hat irgendeinen Wert, nie... und die anderen sind natürlich alle total berechtigt und sinnvoll, und davon darf es dann gern noch mehr geben! ;)

Ich sehe hier in diesem Fall durchaus Ansätze für beides.
 
Wir haben ein bisschen landwirtschaftliche Nutzfläche. Dort darf ich keine Bäume pflanzen. Ich hätte, wenn wir hier wohnen bleiben würden, gerne so 3.000m² Streuobstwiese. Dem Bauern an den wir verpachten wäre das auch egal, ob er statt 1,3 Hektar dann nur noch 1 Hektar pachtet. Aber die Gemeinde verbietet es mir - und hat dabei das Gesetz unseres Landes auf ihrer Seite.
Obstanbau ist aber eine landwirtschaftliche Nutzung. Mit welcher Begründung wird die denn auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche abgelehnt?
 
Und das hat jetzt WAS damit zu tun das/ob mir die Gemeinde vorschreiben darf an Wen und für Wieviel ich mein Eigentum zu verkaufen habe?
Das tut sie erst mal nicht. Nur wenn du es NICHT verkaufst und nicht bebaust, obwohl du dazu verpflichtet bist, kommt der Punkt, wo es enteignet wird. Gesetzlich geregelt, im erwähnten § 176 BauGB. Und nach der Enteignung verkaufst du halt nicht mehr an den Meistbietenden, sondern bekommst von der Gemeinde eine Entschädigung. Fertig.
 
Das tut sie erst mal nicht. Nur wenn du es NICHT verkaufst und nicht bebaust, obwohl du dazu verpflichtet bist, kommt der Punkt, wo es enteignet wird. Gesetzlich geregelt, im erwähnten § 176 BauGB. Und nach der Enteignung verkaufst du halt nicht mehr an den Meistbietenden, sondern bekommst von der Gemeinde eine Entschädigung. Fertig.
Hab ihr mal wieder ein Kontextproblem? Mein Beitrag bezog sich hierauf:
Hier ist das in den Neubausiedlungen auch so. Grundstückskäufer haben 4 Jahre Zeit zu bauen. Wenn sie das nicht tun, werden sie gewissermaßen enteignet. Das Grundstück geht in den Besitz der Gemeinde über und der Besitzer bekommt eine relativ geringe Entschädigung dafür - weit unter Marktwert.
 
@lektoratte

Wieso darf ich mein Haus nicht lerr stehen lassen, solange es nicht verfällt und das Ortsbild stört?
Selbst wenn das eine Bestimmung ist, lässt die sich zumindest leicht umgehen.

Bei uns gibt es eine Regelung für Wohnungen. Ich weiß den Wortlaut des Gesetzes jetzt nicht, irgendwas mit Wohnraumnutzung. Läßt du eine Eigentumswohnung länger als 4 Monate leer stehen, kannst du enteignet werden. In anderen Gegenden muss der Leerstand länger sein, aber enteignet wird auch. Oder es werden Strafzahlungen fällig.
 
Das Haus von meinem Exmann und mir stand über ein Jahr leer, weil wir uns nicht entscheiden konnten, was wir damit machen. Das hat niemanden interessiert. Daher denke ich, dass das keine EFH betrifft.
 
Und das hat jetzt WAS damit zu tun das/ob mir die Gemeinde vorschreiben darf an Wen und für Wieviel ich mein Eigentum zu verkaufen habe?

Snowflake hat´s erklärt. Die Gemeinde schreibt dir nicht vor an wen und für wieviel du verkaufen sollst. Aber dass du verkaufen oder bauen sollst und zu wann. Und wenn du es nicht tust, nimmt sie dir dein Baugrundstück weg und besimmt, wieviel Entschädigung du dafür von der Gemeinde bekommst.
 
@Meizu

Das heißt, wenn du nicht innerhalb von 4 Jahren baust, aber das Grundstück auf dem freien Markt wieder verkaufst, ist das ok?
 
Das Haus von meinem Exmann und mir stand über ein Jahr leer, weil wir uns nicht entscheiden konnten, was wir damit machen. Das hat niemanden interessiert. Daher denke ich, dass das keine EFH betrifft.

Das ist tatsächlich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Und sicherlich gilt auch oft "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Es gibt ja auch den gegenteiligen Fall. Leute die Häuser in Innenstädten leerstehen lassen und der Gemeinde fehlt die Handhabe zu enteignen. Darüber wird sich dann auch gerne im Volk aufgeregt, wenn trotz Wohnungsknappheit und Kaufinteressenten so ein schöner Altbau mitten in der Fußgängerzone leer steht und die Stadt nichts unternimmt (nichts unternehmen kann).
 
Egal was der Staat sich versucht einfallen zu lassen das wird alles nicht funktionieren.

Wenn ich mir vorstelle ich bin Investor und überlege ein Mietshaus zu bauen, dann wäre ich doch blöd wenn ich Sozialwohnungen bauen würde.
Das Bauen ist sehr teuer geworden. Ich darf aber bei Sozialwohnungen nur eine bestimmte Miete verlangen.
Wenn ich investiere will ich doch den bestmöglichen Erlös? Oder soll ich was verschenken?

Oder ein weiterer Punkt: Warum überhaupt ein Mietshaus bauen? Mein Schwager zum Beispiel hatte mehrfach Ärger mit Mietern und hat letztendlich verkauft.
Sicher das sind Einzelfälle, aber doch häufig genug um Bauwillige ab zu schrecken.
Dann lieber in Aktien oder was weiß ich investieren.

Es gibt genauso die Gegenseite. Entmietungen um Wohnraum sanieren und teuer vermieten oder verkaufen zu können. Mieter die 50% und mehr ihres Einkommens für ihre Wohnung ausgeben müssen. Mieter die, obwohl sie dazu bereit sind soviel zu bezahlen, keine bezahlbare Wohnung finden.

Das paßt nicht zusammen. Ich sehe nicht was der Staat tun könnte was einigermaßen erfolgversprechend wäre.
Ob die Grundstücke, die bebaut werden müßten wenn Hr.Palmer wie angekündigt vorgeht, da eine größere Entlastung bringen, glaube ich nicht.
Das wird Klagen auslösen und wer Geld genug hat wird bauen und wenn es ein Tiny House ist. Sehr ungerecht finde ich so eine Handlungsweise auch für Leute die ein Grundstück quasi auf heben für ihre Kinder.
Das gibt es in meinem Umfeld häufig. Ist hier auch, bis jetzt jedenfalls, kein Thema, weil genug Bauland vorhanden ist.
 
Es stehen auch in Berlin trotz Wohnungsnot Häuser leer, hab ich dieser Tage im Fernsehen gehört. Es entwickelt sich jetzt nach etlichen Jahrzehnten anscheinend wieder eine Hausbesetzerszene.
 
@Meizu

Das heißt, wenn du nicht innerhalb von 4 Jahren baust, aber das Grundstück auf dem freien Markt wieder verkaufst, ist das ok?

Jein. Bisher war das so, beziehungsweise es ist teilweise noch. Es ist innerhalb der Gemeinde unterschiedlich. Jetzt gibt es hier ein neues Neubaugebiet, wo man das Grundstück dann wieder an die Gemeinde verkaufen muss. Die Grundstücke dort landen nicht auf dem freien Markt, sondern werden von der Gemeinde zugeteilt. Das genaue Verfahren kenne ich jetzt nicht, aber das ist eine Art "Vorrangprinzip". Die Gemeinde deckelt den Preis und gibt zudem Kriterien vor, nach denen der Vorrang gewährt wird. Ein Kriterium sind Kinder.

Einerseits natürlich "Planwirtschaft" vom Feinsten. Andererseits ist es durchaus sinnig und gut für ein Dorf.

Das Ganze hatte hier tatsächlich auch einen Grund. Es gibt hier das Projekt "Spieksee / Maritimes wohnen". Privates Bauunternehmen, Häuser in absolut schicker Lage, Verkauf rein nach Preis. Viele der Häuser dort stehen jetzt über 300 Tage im Jahr leer. Da verbringen Leute aus Holland oder NRW ihren Urlaub. Das ist zwar deren gutes Recht, aber die Spieksee-Siedlung ist echt schrecklich. Eine Mischung aus Spießertum und Geisterstadt.
Die Gemeinde hat dem Unternehmen jetzt quasi verboten weitere Flächen zu kaufen und steuert mit dem eigenen Neubauprojekt dagegen.

Heißt: Wenn ich ein Grundstück am Spieksee habe, kann ich es an den Meistbietenden verkaufen. Wenn ich ein Grundstück in der Gemeinde-Siedlung habe, muss ich es an die Gemeinde verkaufen.

Ich bin zwar durchaus auch mal neoliberal und finde zu viele Gesetze und Eingriffe nicht gut. Aber für ein wachsendes, junges Dorf und für junge Ehepaare & Familien, die nicht zu den Besserverdienern gehören, ist die Lösung der Gemeinde-Siedlungen tatsächlich besser.
 
@Cornelia T

Das sehe ich ähnlich. Wir haben übrigens eine Mietwohnung verkauft, weil wir keine Lust mehr auf Probleme mit Mietern hatten. Die ist jetzt eine ETW.

Wenn der Staat wirklich anfängt, das flächendeckend durchsetzten zu wollen, wird es ungemütlich, denke ich.

Was ist eigentlich mit EFH, die von privat gekauft werden, um ein Ferienhaus daraus zu machen, das an Touristen vermietet wird?
 
Einige Großstädte sind sogar dabei, die Nutzung von Wohnraum als Ferienunterkünfte besser zu regeln (Arbnb). Kann man auch als Eingriff in das Eigentumsrecht des Besitzers bezeichnen, aber das übergeordnete Interesse sollte doch bezahlbarer Wohnraum für alle sein...
 
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