der Kopfschüttelfred...

Die Gemeinden wollen ja oftmals verhindern, dass die Grundstücke an Investoren geht, sondern zu einem noch bezahlbaren Preis jungen Familien zu gute kommen
Nicht ganz zu Unrecht. Kürzlich kam im Regionalfernsehen ein Bericht über ein riesiges Grundstück in Mannheim, ehemalige US-Kaserne, das in großen Teilen an einen Investor verkauft wurde, der es angeblich bebauen wollte. Vor Jahren. Der hat aber nicht gebaut, sondern es an einen anderen Investor weiter verkauft, der auch nicht gebaut hat. Bis heute. Man spekuliert hier offenbar mit den steigenden Grundstückspreisen. Und die Stadt hatte sich für diesen Fall offenbar nicht im Vertrag abgesichert. :rolleyes:
 
Ich habe kein Problem mit Bebauungszwang, wenn das bei Kauf klar ist
Wenn ich aber ein Grundstück ohne solche Bestimmung hätte, auf dem ich eine Streuobstwiese hätte, eventuell noch mit ein paar Hasen oder Hühnern, würde ich das sicher nicht kampflos akzeptieren.
 
Ich habe kein Problem mit Bebauungszwang, wenn das bei Kauf klar ist
Wenn ich aber ein Grundstück ohne solche Bestimmung hätte, auf dem ich eine Streuobstwiese hätte, eventuell noch mit ein paar Hasen oder Hühnern, würde ich das sicher nicht kampflos akzeptieren.

Aber manchmal ist es auch dann blöd. Grundstück gekauft mit vielen tollen Plänen, Baufinanzierung geplatzt, irgendwas kommt dazwischen (Verwandter/Elternteil erkrankt und muss gepflegt werden). Oder Eltern kaufen für ihre Kinder, weil die nebenan bauen wollen und dann geht der Jobwechsel und Umzug doch erst 1 Jahr später.
Natürlich kann man dann sagen "Ihr habt das gewusst" und das ist auch richtig. Aber als das Thema hier mal durch die Presse ging, haben sich viele in Leserbriefen gemeldet und dann wurde klar, wie oft einem einfach das Leben dazwischen grätscht.
 
@Meizu

Bei mir rennst Du da offene Türen ein. Ich finde das übelst übergriffig, wenn der Staat mir vorscheiben möchte, was ich mit meinem Eigentum mache.
 
Mir wäre neu das mir eine Gemeinde vorschreiben kann an Wen und vor allem zu welchem Preis ich mein Eigentum verkaufen darf/muß.

Jein. Die Gemeinde kann dir vorschreiben, bis zum Datum XY mit dem Hausbau zu beginnen und dir ansonsten das Grundstück wegnehmen.
Das ist auch beim Straßenbau so. Du besitzt Land, dort soll eine Umgehungsstraße gebaut werden, du wirst darüber informiert (kannst frei verkaufen), bekommst in der Regel auch 1-2 Kaufangebote von der Gemeinde (weil in dem Fall eines Straßenbaus ja niemand anders dein Grundstück kaufen will). Aber wenn du dich bei allem weigerst, wirst du irgendwann enteignet und bekommst dann einen relativ geringen Preis als Entschädigung ausgezahlt. Diese Entschädigung liegt oft unter dem "Markwert" des jeweiligen Grundstücks, aber es ist trotzdem rechtens.
 
Alternativ baut man eben in Eigenleistung und je nach Zeit, Geld und Lust. Wichtig ist ja offenbar nur das Gebaut wird, nicht wann der Bau fertiggestellt ist. ;)
 
Ich habe kein Problem mit Bebauungszwang, wenn das bei Kauf klar ist
Wenn ich aber ein Grundstück ohne solche Bestimmung hätte, auf dem ich eine Streuobstwiese hätte, eventuell noch mit ein paar Hasen oder Hühnern, würde ich das sicher nicht kampflos akzeptieren.
Also bei den Baulücken die ich kenne, leben auf keiner einzigen Hasen und Hühner
Die meisten sind nicht mal verwildert (Eigentum verpflichtet ;) ), so dass auch Wildtiere nichts davon haben
Da bin ich bei @lektoratte wenn am Ortsrand neu erschlossen werden muss, leidet die Natur mehr

Mir wäre neu das mir eine Gemeinde vorschreiben kann an Wen und vor allem zu welchem Preis ich mein Eigentum verkaufen darf/muß.
Und weil es Dir neu ist, gibt es das nicht? :gruebel:
 
Alternativ baut man eben in Eigenleistung und je nach Zeit, Geld und Lust. Wichtig ist ja offenbar nur das Gebaut wird, nicht wann der Bau fertiggestellt ist. ;)

Da müsste man halt nachsehen, ab wann ein Bau halt als begonnen gilt. Alternativ vorab Bauanträge einreichen, die problematisch sind und mehrfach geändert werden müssen.
 
Naja, das tut er aber doch nicht nur da?

Der Staat schreibt Dir zB auch vor, dass du Häuser nicht ohne Weiteres leer stehen lassen darfst, Gebäude nicht verfallen lassen darfst, Denkmäler nicht abreißen lassen darfst und deine Tiere so halten musst, dass es dem Tierschutzgesetz entspricht - alles Eingriffe in deine persönliche Freiheit.

Und die meisten davon haben zwei Seiten. So auch dieses...
 
@Meizu

Bei mir rennst Du da offene Türen ein. Ich finde das übelst übergriffig, wenn der Staat mir vorscheiben möchte, was ich mit meinem Eigentum mache.

Ich auch.
Wir haben ein bisschen landwirtschaftliche Nutzfläche. Dort darf ich keine Bäume pflanzen. Ich hätte, wenn wir hier wohnen bleiben würden, gerne so 3.000m² Streuobstwiese. Dem Bauern an den wir verpachten wäre das auch egal, ob er statt 1,3 Hektar dann nur noch 1 Hektar pachtet. Aber die Gemeinde verbietet es mir - und hat dabei das Gesetz unseres Landes auf ihrer Seite.

Ich verstehe natürlich den Sinn dahinter. Landwirtschaftliche Nutzfläche ist wichtig zur Versorgung des Volkes. Aber der Staat tut manchmal so, als würde plötzlich 80% der Landwirtschaftsfläche wegfallen, wenn man ein paar Gesetze lockert. Das wäre nicht der Fall. Pacht ist für die allermeisten Landbesitzer reizvoller als Garten. Wir reden hier von einigen wenigen Leuten, die dann ein bisschen Obstbäume pflanzen oder einen Schwimmteich anlegen würden, wenn es diese Verbote nicht gäbe.

Lustig finde ich es, wenn man Land besitzt und verpachtet, wenn dann der Vorwurf kommt: "Ihr verpachtet jeden Meter, ihr seid geldgeil."
Nein. Ich darf damit letztendlich nichts anderes machen. Ich darf keine Bäume pflanzen, keinen Zaun aufstellen, keinen Teich anlegen. Je nach Gemeinde/Landkreis begehe ich sogar eine Ordnungswidrigkeit, wen ich es brach liegen lasse. Hier bei uns zum Glück nicht, aber nach 5 Jahren ohne Bewirtschaftung mit bestimmten Pflanzen (Mais, Kartoffeln, usw) wird es zu Dauergründland und verliert massiv an Wert.
 
Das ist rechtens, da es sich um den von Gutachtern ermittelten Wert des Grundstücks handelt. Der Marktwert ist nur deshalb höher, weil hier seit 1-2 Jahren die Preise nach oben gehen.
Stimmt, das ist bei Vorliegen der Voraussetzung rechtens lt. §176 BauGB:
"Bei der Bemessung der Entschädigung bleiben Werterhöhungen unberücksichtigt, die nach Unanfechtbarkeit des Baugebots eingetreten sind"
 
@lektoratte

Wieso darf ich mein Haus nicht lerr stehen lassen, solange es nicht verfällt und das Ortsbild stört?
Selbst wenn das eine Bestimmung ist, lässt die sich zumindest leicht umgehen.
 
Naja, das tut er aber doch nicht nur da?

Der Staat schreibt Dir zB auch vor, dass du Häuser nicht ohne Weiteres leer stehen lassen darfst, Gebäude nicht verfallen lassen darfst, Denkmäler nicht abreißen lassen darfst und deine Tiere so halten musst, dass es dem Tierschutzgesetz entspricht - alles Eingriffe in deine persönliche Freiheit.

Und die meisten davon haben zwei Seiten. So auch dieses...
Und das hat jetzt WAS damit zu tun das/ob mir die Gemeinde vorschreiben darf an Wen und für Wieviel ich mein Eigentum zu verkaufen habe?
 
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