@mausi
@Manny
Ich frage einfach nächste Woche nochmal nach... Ich bin mir recht sicher, dass der HNO-Arzt mir das im Fall vom kleinen Ü so oder so ähnlich erklärt hat (der ist auch was weiter weg, und ich wollte nicht dauernd dahin fahren müssen
Die Logopädie könne ich machen, wo ich wolle, das müsse nicht die sein, mit der seine Praxis zusammenarbeitet. Die Vorstellung zur evtl. Neuverordnung aber wieder bei ihm.
A
ber: Das kleine Ü kriegt die Logopädie seit der Zungenbändchen-OP, um ihm dabei zu helfen, die Laute, die er vorher nicht oder nur fehlerhaft bilden konnte, gleich richtig zu lernen. Und zwar als ein, maximal zwei Rezepte. Die OP hat aber ja nun der HNO gemacht, und alle Sprachtests vorher auch - wie soll ein anderer Arzt entscheiden, ob es mit der Logopädie noch weitergehen soll...? Kann er zwar, Pi mal Daumen, aber sinnvoller ist es doch, das macht der Arzt, der auch operiert hat. Der kann ja vielleicht auch am ehesten der Kasse gegenüber begründen, warum die Therapie noch einmal verlängert werden soll, und das Ganze zählt ja vielleicht auch als "OP-Nachbehandlung" und sollte dann von dem Arzt verordnet werden, der auch operiert hat?
Ist auf jeden Fall vielleicht was anderes als wenn die Verordnung nicht mit einer OP, sondern nur mit einer Diagnose verknüpft ist.