Ich werde nie verstehen, warum in unserem Rechtssystem Alkohol strafmindert wirkt.
Stimmt ja so pauschal auch nicht.
Im obigen Fall verwirklicht der betrunkene Autofahrer automatisch noch weitere Straftatbestände (§ 315c, 316 stgb), was sich keinesfalls strafmildernd auswirkt.
Nimmt man bspw. eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, die ohne Alohol- oder Drogeneinfluss passiert, gibt es dafür regelmäßig nur eine Bewährungsstrafe.
Kommen Alkohol oder Drogen hinzu, gibt es dagegen üblicherweise keine Bewährungsstrafe, es sei denn man ist ein hochrangiger, bayrischer Politiker.
Gute Besserung an den Kollegen.