Daschner Prozess

War die Vorgehensweise Daschners richtig?

  • Ja

    Stimmen: 34 75,6%
  • Nein

    Stimmen: 7 15,6%
  • Bin zwigespalten

    Stimmen: 4 8,9%

  • Umfrageteilnehmer
    45

Hannibal

KSG-Verhüterli™
15 Jahre Mitglied
Gleich noch ein Thema, das wenn man es von verschiedenen Seiten betrachtet zu keinem richtigen Ergebnis kommen kann, da es die gesetzliche Seite (Grundgesetz) sowie die menschliche Seite gibt.

Heute beginnt der Prozess gegen den Frankfurter Vize-Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner wegen Anstiftung zur schweren Nötigung. Daschner hatte im Oktober 2002 dem Mörder des elfjährigen Bankierssohnes Jakob von Metzler während einer Vernehmung schwere Schmerzen androhen lassen, um auf diese Weise das Versteck des entführten Jungen zu erfahren. Zu dsiesem Zeitpunkt wußte noch niemand, das der Bankierssohn schon tot war. Auf diese Drohung hin gab der Täter das Versteck bekannt.
 
Menschlich habe ich Vertändnis für den Mann. Aber: wir haben eindeutige Gesetze. Und das ist auch gut so.
 
Mein Kenntisstand ist der, dass der Täter absolut feststand UND dass Daschner nur mit Schmerzen gedroht hat, aber keine "Folterungen" stattfanden.
Unter diesen Voraussetzungen JA, ich kann Daschner verstehen.
 
Ich finde einen solchen Prozess schon fast eine frechheit. Wenn es um das Leben eines Kindes geht, vergisst wohl jeder normale Mensch anstand und sitte. Man versucht verzweifelt das Kind zu finden und der Täter sitzt einem gegenüber und schaut einem an.. Ich hätte da total die Nerven verloren.. Doch Daschner hat ihm gedroht, weiter nichts. Kommt es zu einem Schuldspruch versteh ich langsam die Welt überhaupt nicht mehr..
 
auch ich kann daschner vestehen. ich denke auch, dass in einem solchen fall drohungen i.o. sind. diese dann tatsächlich umzusetzen, natürlich nicht. aber hat ja funktioniert...
 
Dobi schrieb:
Menschlich habe ich Vertändnis für den Mann. Aber: wir haben eindeutige Gesetze. Und das ist auch gut so.
Genau so , aber genau so ist es und muss es sein . Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat nicht in eienm Gestapo- oder Stasi-Staat.
 
In diesem Moment konnte noch davon ausgegangen werden, dass das Kind lebt!
Da war die Drohung mit Folter m.E. einfach nur ein Mittel, um dem Jungen das Leben zu retten.
Was bitte hat das mit Gestapo und Stasi zu tun?
Jeder noch so friedliebende Mensch hätte noch ganz andere Methoden angewendet als eine simple Drohung, um dem Kind zu helfen!
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat nicht in eienm Gestapo- oder Stasi-Staat.
Dieser Rechtsstaat hat aber auch die Aufgabe, das Leben seiner Bürger zu schützen.

Eine Güterabwägung (Schutz des Lebens eines Unschuldigen vs. Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Täters) kann m.E. nur zugunsten Schutz des Lebens eines Unschuldigen ausfallen.

Wenn einerseits zur Rettung des Lebens Unschuldiger der "finale Rettungsschuß" legitim ist, stellt sich mir in diesem Fall überhaupt nicht die Frage, ob die Androhung von Gewalt zur Erreichung des gleichen Zieles illegitim ist!
 
Birgit schrieb:
In diesem Moment konnte noch davon ausgegangen werden, dass das Kind lebt!
Da war die Drohung mit Folter m.E. einfach nur ein Mittel, um dem Jungen das Leben zu retten.
Was bitte hat das mit Gestapo und Stasi zu tun?
Jeder noch so friedliebende Mensch hätte noch ganz andere Methoden angewendet als eine simple Drohung, um dem Kind zu helfen!
so sieht es aus.

und wenn ich mir im "gewaltbereit / selbstverteidelund"-thread mal die antworten ansehe, kann ich kaum glauben, dass hier auch nur EINER ist, der sein eigenes kind opfern würde, um die menschenrechte eines tatverdächtigen zu schützen.
 
hiob schrieb:

Und so:
Wolfgang schrieb:
Wenn einerseits zur Rettung des Lebens Unschuldiger der "finale Rettungsschuß" legitim ist, stellt sich mir in diesem Fall überhaupt nicht die Frage, ob die Androhung von Gewalt zur Erreichung des gleichen Zieles illegitim ist!
sowieso....
 
Das ist ja alles schön und gut, aber das Thema mal nüchtern betrachtet. Haben wir in Deutschland Gesetzt und die lassen keinen Ermessensspielraum für solche Vorgehensweisen zu. Also kann man auch bei diesem Fall nicht davon ausgehen, dass dieses Verhalten geduftet wird. Eine Duldung könnte eher bedeuten das sich eine Entscheidung für Daschner mansch einer als Freifahrtsschein annimmt. Wo soll man dann beginnen eine Grenze für die Verhältnismäßigkeit zu ziehen.

Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene paar Schuhe.
 
Ja, wenn auch nur ein Funke der Hoffnung besteht! Das Opfer steht für mich höher als ein durchgeknallter, Geldgieriger, abartiger Typ. Und wenn er dabei ums Leben gekommen wäre, ich hätte ihm keine Träne nachgeweint.
 
Sorry, aber das ist der Unterschied zwischen Demokratie und Willkür. Es geht bei Gesetzen nicht um Emotionen sondern um Regelungen. Und die darf man nicht einfach aushebeln bzw. eine Güteabwägung treffen. Das Motiv von Herrn Daschner war hehr, aber nicht gesetzeskonform! Und das ist der Punkt!
Ich hoffe aber, dass er nicht richtig "verknackt" wird.
 
Dobi schrieb:
Sorry, aber das ist der Unterschied zwischen Demokratie und Willkür. Es geht bei Gesetzen nicht um Emotionen sondern um Regelungen. Und die darf man nicht einfach aushebeln bzw. eine Güteabwägung treffen....
dann bleibt nur zu hoffen, dass es in diesem land genug menschen wie herrn daschner gibt, die sich in einem solchen fall über diese gesetze hinwegsetzen.
für mich ist hier genau der knackpunkt. das genau ist das problem des deutschen volkes. die blinde folgsamkeit , die menschen sagen lässt: "so sind halt die gesetze und man kann nicht einfach..."
 
hiob schrieb:
"so sind halt die gesetze und man kann nicht einfach..."

Ich denke, Dobi sieht das eher in Richtung Selbstjustiz.... oder? Und da ist natürlich auch was dran....
Wobei für mich der Knackpunkt zw. Androhung und Ausführung liegt...
 
Wolfgang schrieb:
Dieser Rechtsstaat hat aber auch die Aufgabe, das Leben seiner Bürger zu schützen.

Eine Güterabwägung (Schutz des Lebens eines Unschuldigen vs. Schutz der körperlichen Unversehrtheit des Täters) kann m.E. nur zugunsten Schutz des Lebens eines Unschuldigen ausfallen.

Wenn einerseits zur Rettung des Lebens Unschuldiger der "finale Rettungsschuß" legitim ist, stellt sich mir in diesem Fall überhaupt nicht die Frage, ob die Androhung von Gewalt zur Erreichung des gleichen Zieles illegitim ist!

Dem kann ich mich voll und ganz anschliessen !
Ich bin auch für den finalen Rettungsschuß !
Wofür haben wir gut ausgebildete Scharfschützen wenn diese nicht zum Einsatz kommen dürfen ?
Ich komm nicht auf den Namen des einen Täters " Bardowski " oder so ?
Banküberfall dann Geiselnahme eines ganzen Busses indem sie einen türkischen Jungen erschossen haben weil er den Anstand und den Mut hatte seiner kleinen Schwester zu Helfen und dann Flucht durch halb Deutschland mit zwei jungen Mädchen im Auto !
Reporter hinterher ,niemals werde ich den angsterfüllten (fast irren) Blick des jungen Mädchens vergessen die ja dann auch ums Leben gekommen ist !
Meiner Meinung nach haben wir Täterschutz hier in Deutschland !
Bei Geiselnahme sollte der erste Scharfschütze schiessen der den Täter im Visier hat !

Gruß

Dobifreund
 
Dobifreund schrieb:
Wofür haben wir gut ausgebildete Scharfschützen wenn diese nicht zum Einsatz kommen dürfen ?

Gruß

Dobifreund

Hätte mich ja Deinem Posting angeschlossen, aber DER Satz verwirrt mich nun doch... ;)

Was haben wir nicht alles..... ;)
 
Leute, das ist die seit langen schwierigste Frage die gestellt wurde. Je mehr ich darüber nachdenke, umso weniger komme ich zu einer Entscheidung.
Ich stelle mir vor wie die Ermittler verzweifelt das Kind suchen, mit der Hoffnung, es lebt noch. Wie sie sich vorstellen, das Kind liegt irgendwo gefesselt, geknebelt, verhungert und verdurstet nun, weil sie den Täter gefasst haben.
Der Täter aber weigert sich das Versteck des Kindes zu nennen.
Was tun?
Den Täter freilassen, damit er das Kind versorgen kann geht auch nicht.
Die Zeit wird aber in jedem Fall knapp.
Ich selbst hätte da wahrscheinlich die Nerven verloren und nicht nur gedroht. In diesen Augenblicken wären mir alle Gesetze und Vorschriften egal gewesen.
Das ist die eine Seite, die andere ist, hier bei uns im Lande wird auf Gewalt bei Vernehmungen, selbst in solchen verzwickten Fällen, mit der Keule des Gesetzes reagiert, denn es kommt sofort aus bestimmten Ecken der Anwurf, das wären Gestapo- oder Stasimethoden.
Dabei dürfte es schon ein Unterschied sein, ob man Gewalt bei Gefahr für das Leben eines Opfers anwendet, oder durch Folter ganz einfach Geständnisse erzwingen will.
Im genannten Fall plädiere ich für übergesetzlichen Notstand.
Ciao Erwin
 
Hier ging das Leben des Kindes eindeutig vor.
Im übrigen wurden die körperlichen Qualen angedeutet und meines Wissens nicht durchgeführt.

Was mußte der Junge für Qualen durchleben bevor er umgebracht wurde?:(
DAS ist für mich wichtiger als die Rolle des Täters,

watson
 
Dobi schrieb:
Sorry, aber das ist der Unterschied zwischen Demokratie und Willkür.

Ich sehe was bei unserer "DEmokratie" rauskommt. Solche Menschen werden bestraft und Kinderschändern wird noch der Hintern gepudert! Nein, ich habe für die deutsche Rechtssprechung KEIN Verständnis.
 
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