.......der Mann hat seine Strafe abgesessen. Die Mehrfachtat wurde beim Strafmaß berücksichtigt und in 26 Jahren Haft zum Ausdruck gebracht.
In der Öffentlichkeit hatte die Entlassungsentscheidung zu heftigen Kontroversen geführt. Reue hatte der frühere Terrorist nicht gezeigt, auch sein Wissen über Details von Anschlägen hatte er nicht preisgegeben. "Wer so brutal und menschenverachtend gegen andere gehandelt hat, dem nimmt man sowieso keine Reue ab", sagte der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer der dpa am Freitag. Bei den RAF-Terroristen handele es sich um gemeine, kriminelle Verbrecher.
Für Aufsehen sorgte Klar Anfang 2007 durch irritierende Äußerungen aus seiner Bruchsaler Zelle: In einer Grußbotschaft an das linke Spektrum äußerte er die Hoffnung, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden".
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann meinte: "Die juristische Mathematik, wonach eine fünfmal lebenslange Freiheitsstrafe für Christian Klar nach 26 Jahren abgegolten ist, versteht der Normalbürger nicht." Um dem Freigelassenen einen Medienauflauf zu ersparen, wurde der genaue Entlassungstermin geheim gehalten und vorgezogen
Der Mann hatte mehrer ( 9 ) Menschen ermordet dazu zig Mordanschläge und Tötungsabsichten, da stellt siuch mir die Frage was jedes Menschenleben da wert war.
Also ich erkenne nicht das er sich geändert hat.
Man möge mir verzeihen, aber der Materialwert eines Menschen liegt bei ca. 10 €!
Stinker
Ein fieses Beispiel sind die Amis mit Guantanamo. Wie kann ein Staat Leute ausser Landes schaffen, um dort dann mit ihnen auf eine Weise umzugehen, die im eigenen Land verboten ist?
Ja juristisch ist es korrekt, nur für mein persönlichen Empfinden nicht.
26 Jahre Strafe für viele Menschenleben ist in meinen Augen einfach nicht genung.
Diese letzte Aussage finde ich überaus befremdlich... Weil sich automatisch die Frage stellt "WAS ist denn genug für ein Menschenleben?" Und die Antwort kann doch nur lauten "gar nichts". 26 Jahre Haft machen die Opfer so wenig wieder lebendig wie 50 Jahre Haft oder der Tod das Täters. Es ändert nichts!
dass die Hinterbliebenen sich FÜR eine Freilassung ausgesprochen haben
Für mich ist so was entweder mit lebenslangem wegsperren zum Schutz der Allgemeinheit oder ner anderen Methode aufzuwiegen. Für dich mag das befremdlich sein, für mich ist es meine persönliche Meinung.
Wer anderen Menschen absichtlich ihr Leben nimmt hat meiner Meinung nach sein Recht auf Leben verwirkt aber das steht in diesem Land ja nicht zur Debatte.
Aber ganz sicher gehört so ein Mensch nicht mehr auf die Straße aber die Familien der Hinterbliebenen werden es ganz sicher schon verstehen das er eine zweite Chance bekommt , so wie er seinen Opfern auch eine Chance gelassen hat.
Er stellt ja keine Gefahr mehr da
Die Strafe die er dafür bekommen hat (vom System), aber nicht die Strafe die er in meinen Augen verdient hat.Und er hat seine Strafe abgesessen
Alles andere ist mehr Rache als Gerechtigkeit
Strafe soll neben der Schutzwirkung auch eine abschreckende Wirkung
Aber ob die Strafandrohung dann 26 oder 50 Jahre beträgt dürfte keinen Unterschied machen
Und ich frage mich, warum ihr (du und TM) hier solche merkwürdigen Andeutungen macht, aber nicht Tacheles redet
denkst ne Mutter deren Kind getötet wurde denkt auch so?
Er stellt ja keine Gefahr mehr da
Woher weißt du das?
Genauso wie die ganzen Triebtäter die wieder raus kommen gell
Aber ob die Strafandrohung dann 26 oder 50 Jahre beträgt dürfte [für die abschreckende Wirkung] keinen Unterschied machen
Meiner Meinung nach schon.
Wieso findet in Deutschland mehr Täter- als Opferschutz statt?
Aber wo du den Fall Bachmeier ansprichst, der Täter der 7jährigen Anna Bachmeier war auch ein geläuterter der seine Strafe abgesessen hatte und keine Gefahr mehr darstellte.
Was von beidem trifft nun zu?
1) Wurde er frei gelassen, weil seine Strafe abgegolten war - unabhängig von einer festgestellten Gefährlichkeit? (Dann ist es ein juristisches Problem)
2) Wurde er aus einer unbefristeten Strafe freigelassen, weil jemand ihm Läuterung (Sprich Resozialisierung/Ungefährlichkeit) bescheinigt hat? (Dann war es der Fehler eines Psychiaters, ganz selten eines Psychologen)
Das sind 2 grundlegend verschiedene Vorgänge, die ich getrennt betrachtet wissen will...
Tja, dann will ich mal nich um heissen Brei reden, Natalie was DU willst ist mir gelinde gesagt vollkommen ......egal.Und ich denke den Opfern auch.
Und Kinderschänder gehören meiner Meinung nach genauso auf den "Stuhl", egal ob ihre Kindheit furchtbar war.
Nur wissen die meisten Leute, die sich gern über fehlerhafte Freilassungen auslassen nicht mal, dass es da einen Unterschied gibtHauptsache man kann motzen wie schlecht die Welt ist - letztlich egal auf wen (Psychologen/Psychiater, Justizsystem/Polizei - eh alles für'n *****, gell? Am besten man hätte wieder nen Galgen auf'm Marktplatz )
@Lana: Stimmt da is der Haken, deshalb gibt es diese Strafe hier ja auch nicht.
Wenn ich die Lösung hab , sag ich Bescheid.