K
Kira2000
... wurde gelöscht.
hab ich bei schaeferhund.net im forum gefunden...
Jürgen Zank, Hennef den 08.03.2002
Die Landeshundeverordnung von NRW sieht vor, das alle Hundehalter eines Hundes, der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist, diesen chippen zu müssen. Weiterhin ist ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis der Haftlichtversicherung und ein Sachkundenachweis erforderlich.
Als eingetragener Züchter und Hundehalter deutscher Schäferhunde, die alle durch eine Tätowiernummer im Ohr registriert sind, wurde ich von meinem Ordnungsamt aufgefordert die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Obwohl ich schon einige Nachteile über das chippen gehört hatte, erschien es mir doch notwendig, mich den Anforderungen als verantwortungsbewusster Hundehalter zu stellen.
So ließ ich meine 5 Schäferhunde am 04.02.2002 chippen. Auch mein Rüde Bill vom Fluchtweg, der neben seiner Tätowiernummer auch noch durch einen DNA-Test beim SV registriert ist, erhielt einen Mikrochip. Bereits 2 Tage später begann sich eine Geschwulst unterhalb der Einstichstelle zu bilden, die zusehends größer wurde. Ich suchte den Tierarzt auf, der meinen Hund wenige Tage zuvor gechippt hatte. Er diagnostiziere einen Spritzenabzeß und bedauerte diese Folge seines Eingriffes sehr. Er erklärte mir jedoch dann, dass dies jederzeit vorkommen könnte, da am Hals des Hundes viele Blutgefäße verlaufen und die Möglichkeit, mit der recht großen Einstichnadel eine Arterie zu treffen, durchaus vorhanden ist. Er versuchte Bill an der betroffenen Stelle Gewebewasser zu entziehen und ich hoffte die Sache sei damit erledigt. Zur Sicherheit spritzte er ein Antibiotikum und gab mir noch für ca. 14 Tage ein entzündungshemmendes Medikament mit.
Mein Rüde wird seit 3 Jahren überregional geführt. Auch in diesem Jahr zeigt sich Bill in einen guten gesundheitlichen und konditionell sehr guten Zustand. Sein jetziger Trainingsstand gibt anlas zur Hoffnung, das er sich auf der LGA 2002 ausbildungstechnisch auf hohem Leistungsniveau präsentieren kann.
Der erste Wettkampf für diese Saison sollte der Niederrheinpokal am 9/10.03.2002 sein. Bedauerlicherweise bekam Bill am 3.03. erneut eine Verdickung am Hals. Ich fuhr am 4.03. sofort wieder zu diesem Tierarzt. Er teilte mir diesmal mit, dass das Abzeß eintrocknen müsste und das Entziehen von Flüssigkeit nichts mehr bringe. Wieder bekam ich für meinen Rüden Medikamente mit nach Hause. Mehrere Wochen Trainingspause wären unbedingt erforderlich.
5 Tage vor der Prüfung kann ich meinen Hund nun nicht mehr arbeiten. Er kann zur Zeit, wegen der starken kindskopfgroßen Schwellung am Hals, kein Halsband tragen und steht unter Einfluss von Medikamenten. Ich werde mit Bill beim Niederrheinpokal nicht an den Start gehen können!
Als pflichtbewusster Bürger und verantwortungsvoller Hundhalter war ich bereit zeitliche und finanzielle Einbußen hinzunehmen, um meinen Hund den Anforderungen der Landesverordnung entsprechend registrierten zu lassen.
Ich bin jedoch nicht bereit die Gesundheit meines Leistungsrüden aufs Spiel zu setzen!
Hunde und ihre Hundehalter werden durch Auflagen der Ordnungsämter zu Opfern einer praxisfernen Bürokratie. Wenn durch chippen die Gesundheit unserer Hunde gefährdet ist, so kann es nicht im Interesse einer Hundeverordnung sein, diese Risiken in Kauf zu nehmen.
Ich möchte die Verantwortlichen des SV und alle anderen Verbände dazu aufrufen, für das Interesse der Halter von Gebrauchshunderassen einzutreten. Unsere Hunde brauchen neben Tätowiernummer und DNA-Test keine dritte Registrierung.
Ich möchte an unseren Vorstand appellieren, sich für die Forderung stark zu machen, auf das chippen bei Gebrauchshunden zu verzichten - im Interesse unserer vierbeinigen Kameraden!
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jogi (Jürgen Zank)
Julia, Merlin und Kira
"Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, gehe ich dort auch nicht hin." (Pam Brown)
Webmaster@KiraMerlin.de
Homepage:
Jürgen Zank, Hennef den 08.03.2002
Die Landeshundeverordnung von NRW sieht vor, das alle Hundehalter eines Hundes, der größer als 40 cm und schwerer als 20 kg ist, diesen chippen zu müssen. Weiterhin ist ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Nachweis der Haftlichtversicherung und ein Sachkundenachweis erforderlich.
Als eingetragener Züchter und Hundehalter deutscher Schäferhunde, die alle durch eine Tätowiernummer im Ohr registriert sind, wurde ich von meinem Ordnungsamt aufgefordert die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Obwohl ich schon einige Nachteile über das chippen gehört hatte, erschien es mir doch notwendig, mich den Anforderungen als verantwortungsbewusster Hundehalter zu stellen.
So ließ ich meine 5 Schäferhunde am 04.02.2002 chippen. Auch mein Rüde Bill vom Fluchtweg, der neben seiner Tätowiernummer auch noch durch einen DNA-Test beim SV registriert ist, erhielt einen Mikrochip. Bereits 2 Tage später begann sich eine Geschwulst unterhalb der Einstichstelle zu bilden, die zusehends größer wurde. Ich suchte den Tierarzt auf, der meinen Hund wenige Tage zuvor gechippt hatte. Er diagnostiziere einen Spritzenabzeß und bedauerte diese Folge seines Eingriffes sehr. Er erklärte mir jedoch dann, dass dies jederzeit vorkommen könnte, da am Hals des Hundes viele Blutgefäße verlaufen und die Möglichkeit, mit der recht großen Einstichnadel eine Arterie zu treffen, durchaus vorhanden ist. Er versuchte Bill an der betroffenen Stelle Gewebewasser zu entziehen und ich hoffte die Sache sei damit erledigt. Zur Sicherheit spritzte er ein Antibiotikum und gab mir noch für ca. 14 Tage ein entzündungshemmendes Medikament mit.
Mein Rüde wird seit 3 Jahren überregional geführt. Auch in diesem Jahr zeigt sich Bill in einen guten gesundheitlichen und konditionell sehr guten Zustand. Sein jetziger Trainingsstand gibt anlas zur Hoffnung, das er sich auf der LGA 2002 ausbildungstechnisch auf hohem Leistungsniveau präsentieren kann.
Der erste Wettkampf für diese Saison sollte der Niederrheinpokal am 9/10.03.2002 sein. Bedauerlicherweise bekam Bill am 3.03. erneut eine Verdickung am Hals. Ich fuhr am 4.03. sofort wieder zu diesem Tierarzt. Er teilte mir diesmal mit, dass das Abzeß eintrocknen müsste und das Entziehen von Flüssigkeit nichts mehr bringe. Wieder bekam ich für meinen Rüden Medikamente mit nach Hause. Mehrere Wochen Trainingspause wären unbedingt erforderlich.
5 Tage vor der Prüfung kann ich meinen Hund nun nicht mehr arbeiten. Er kann zur Zeit, wegen der starken kindskopfgroßen Schwellung am Hals, kein Halsband tragen und steht unter Einfluss von Medikamenten. Ich werde mit Bill beim Niederrheinpokal nicht an den Start gehen können!
Als pflichtbewusster Bürger und verantwortungsvoller Hundhalter war ich bereit zeitliche und finanzielle Einbußen hinzunehmen, um meinen Hund den Anforderungen der Landesverordnung entsprechend registrierten zu lassen.
Ich bin jedoch nicht bereit die Gesundheit meines Leistungsrüden aufs Spiel zu setzen!
Hunde und ihre Hundehalter werden durch Auflagen der Ordnungsämter zu Opfern einer praxisfernen Bürokratie. Wenn durch chippen die Gesundheit unserer Hunde gefährdet ist, so kann es nicht im Interesse einer Hundeverordnung sein, diese Risiken in Kauf zu nehmen.
Ich möchte die Verantwortlichen des SV und alle anderen Verbände dazu aufrufen, für das Interesse der Halter von Gebrauchshunderassen einzutreten. Unsere Hunde brauchen neben Tätowiernummer und DNA-Test keine dritte Registrierung.
Ich möchte an unseren Vorstand appellieren, sich für die Forderung stark zu machen, auf das chippen bei Gebrauchshunden zu verzichten - im Interesse unserer vierbeinigen Kameraden!
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Jogi (Jürgen Zank)
Julia, Merlin und Kira
"Wenn es im Himmel keine Hunde gibt, gehe ich dort auch nicht hin." (Pam Brown)
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