Bei mir schon im Netz:
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Die erste Auffälligkeit:
Besonderes Augenmerk möchte ich auf die Verwendung des Begriffes "Zuchtlinie" lenken.
Eine Zuchtlinie ist ein Fachbegriff für eine Untergruppe einer Rasse, z.B. könnte es eine Zuchtlinie "Hannoverscher Beller" der (fiktiven) Rasse "Bartelshund" geben.
In der Begründung ist nachzulesen, wie der Begriff "Zuchtlinie" von den Autoren gebraucht wird:
"Für die genannten Rassen/Typen hat der Bundesgesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) ein Einfuhr- und Verbringungsverbot erlassen; durch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 83
in Verbindung mit § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ist für diese Zuchtlinien ein Zuchtverbot erlassen worden."
Hier offenbart sich die Ahnungslosigkeit der Verfasser dieser armseligen Schrift. Der Fachbegriff wird völlig falsch benutzt, um eine Vielzahl von Rassen zusammen zu nennen. Sie haben ohne jeden Ansatz von Sachkunde über Hunde entschieden, deren Charakter sie nicht kennen, deren Rassen sie vermutlich nicht einmal auseinanderhalten können. In dieser kleinen Nebensächlichkeit offenbart sich, wie ein Gesetz von Nicht-Fachleuten in völliger Unwissenheit , unbeeindruckt von übereinstimmender Ablehnung durch Fachleute geschrieben wird.
Wenn sich Ahnungslosigkeit mit Populismus paart, entsteht Kampfhundehysterie. Wenn die auf Politiker trifft, entsteht ein Hundegesetz mit Rassediskriminierungen.