Chance für ein vernünftiges Hundegesetz in Niedersachsen vertan ?

Wolf II

Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Habe soeben den Gesetzesentwurf (Stand 17.09.02) der SPD-Fraktion im Nieders. Landtag für das „Niedersächsische Gesetz über die Vorsorge vor von Hunden ausgehenden Gefahren (NHundG)“ erhalten.

Leider sind alle Beratungen und Gespräche weitgehend fruchtlos geblieben. Habe mir die 10 Seiten Gesetzestext + 16 Seiten Begründung zwar noch nicht im Detail durchgelesen aber soviel steht fest:

1. Der Kardinalfehler Rasseliste soll erhalten bleiben, das Halten von American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier sowie des Typ Pit Bull Terrier oder Kreuzungen aus einer dieser Rassen bedarf der behördlichen Erlaubnis.

2. Für die genannten Rassen ist ein Wesenstest erforderlich, die Halter müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen.

3. Wird der Wesenstest nicht bestanden und besteht keine Aussicht das der Hund die Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten noch erwirbt ist die Tötung des Hundes anzuordnen.

4. Lediglich die Kat.2 entfällt, ansonsten bleibt alles beim alten.

Nun, das ist derzeitiger Stand des Gesetzentwurfes. Das muss erst noch vom Parlament verabschiedet werden. Hier werden wir noch versuchen durch Aufklärung und sachliche Information das Schlimmste zu verhindern; unsere letzte Chance.
 
  • 29. März 2024
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Hi Wolf II ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na, da kann ich mich ja so richtig freuen - habe nur 'nen harmlosen Liste-2-Hund, der dann ja keiner mehr ist!
Im Ernst: Das ist doch zum Kotzen - die lernen doch wirklich nichts dazu.
Wen wählen wir also am Sonntag???
(Bitte nicht den Stoiber - der verpaßt bestimmt auch Kakteen MKs und zwingt Katzenhaltern Leinen auf, damit an der Gattin Kostümchen keine Haare kleben!)
Gib mir bloß mal einer 'nen Tip, wo ich mein Kreuz machen soll!!
 
Bei mir schon im Netz:


als HTML und als RTF zum download.

Die erste Auffälligkeit:
Besonderes Augenmerk möchte ich auf die Verwendung des Begriffes "Zuchtlinie" lenken.
Eine Zuchtlinie ist ein Fachbegriff für eine Untergruppe einer Rasse, z.B. könnte es eine Zuchtlinie "Hannoverscher Beller" der (fiktiven) Rasse "Bartelshund" geben.

In der Begründung ist nachzulesen, wie der Begriff "Zuchtlinie" von den Autoren gebraucht wird:
"Für die genannten Rassen/Typen hat der Bundesgesetzgeber in § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetz vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) ein Einfuhr- und Verbringungsverbot erlassen; durch § 11 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 (BGBl. I S. 83:cool: in Verbindung mit § 11 b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes ist für diese Zuchtlinien ein Zuchtverbot erlassen worden."

Hier offenbart sich die Ahnungslosigkeit der Verfasser dieser armseligen Schrift. Der Fachbegriff wird völlig falsch benutzt, um eine Vielzahl von Rassen zusammen zu nennen. Sie haben ohne jeden Ansatz von Sachkunde über Hunde entschieden, deren Charakter sie nicht kennen, deren Rassen sie vermutlich nicht einmal auseinanderhalten können. In dieser kleinen Nebensächlichkeit offenbart sich, wie ein Gesetz von Nicht-Fachleuten in völliger Unwissenheit , unbeeindruckt von übereinstimmender Ablehnung durch Fachleute geschrieben wird.

Wenn sich Ahnungslosigkeit mit Populismus paart, entsteht Kampfhundehysterie. Wenn die auf Politiker trifft, entsteht ein Hundegesetz mit Rassediskriminierungen.
 
Noch eine interessante Stelle:
"Angesichts der potenziellen Gefährlichkeit eines Hundes nach § 3 Abs. 1 Satz 1..."
klar -jeder Hund hat eine 'potenzielle Gefährlichkeit, wie jeder Mensch auch...
".... und um den Besorgnissen "nichthundehaltender" Bürgerinnen und Bürger, die gerade mit den in § 3 Abs. 1 Satz 1 benannten Hunden ein besonderes Gefahrenmoment verbinden, Rechnung zu tragen, gelten für die Halterinnen und Halter dieser Hunde besondere Pflichten."

Ach ja, die besonderen Pflichten werden hier also ganz offen damit in ursächliche Verbindung gebracht, dass bildzeitungslesende Leute hier ein "besonderes Gefahrenmoment" vermuten, für das es keinen Beweis gibt.

Also weil manche Menschen Angst haben müssen andere leiden. Das ist so, als ob ich wegen der unbegründeten Angst vor afrikanischen Mitbürgern eine Verordnung erlasse, dass Menschen mit farbiger Haut nur mit Handschellen spazierengehen dürfen.
 
Hi Wolf,
machen wir uns doch nichts vor:es gibt das Bundesgesetz, dass das Nichtfortbestehen der gelisteten Hunde besiegelt hat. Bartels & Co brauchen sich nur am Urteil des BVerwG zu orientieren und die LHVO´s sind in absehbarer Zeit ohne jedwede Relevanz in Bezug auf Bulli und Staffis.
Solange das Bundesgesetz nicht "fällt" ,müssen die Landespolitiker nicht für vernünftige Regelungen nachdenken. Leider.
Ich weiss nicht:Gibt es überhaupt Klagen gegen das Bundesgesetz?
 
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