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Joki Staffi

Ihr Lieben.

Wie sind denn die Gesetze im Saarland? In Baden-Württemberg?

Hier in Sachsen-Anhalt haben ja beide meiner Hunde einen bestandenen Wesenstest und ich hab die große Sachkunde zum Halten und Führen gefährlicher Hunde.
Dürfte ich damit ohne größere Probleme ins Saarland ziehen? Oder nach B-W?
 
  • 28. April 2024
  • #Anzeige
Hi Joki Staffi ... hast du hier schon mal geguckt?
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@Joki Staffi Das hast du doch letztes Jahr schonmal angefragt? Mit BW? Oder bin ich jetzt total verkehrt.
Da hat sich bis jetzt nix geändert.
 
@Joki Staffi Das hast du doch letztes Jahr schonmal angefragt? Mit BW? Oder bin ich jetzt total verkehrt.
Da hat sich bis jetzt nix geändert.


Okay gut, hätte ja sein können
Also bei euch dürfte ich ja wohnen, so war das ja
Auf dem landesverwaltungsamt in Magdeburg haben die sogar gesagt das B-W sogar alles anerkennen würde. Das wäre natürlich super.

Aber Saarland wäre noch interessant. Die waren glaube etwas strenger
 
Ich hab ja keinen Listi, aber ich denke, dass es hier im Saarland von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, jedenfalls ist hier die Steuer bei jeder Gemeinde ne andere. Ich habe mal von ner Bekannten gehört, die hierher zog, dass der Wesenstest anerkannt wurde, weiß aber nicht mehr aus welchem Bundesland.
 


Ja das mit der Steuer ist hier auch so. Jede Gemeinde kocht da ihre eigene Suppe.

Julia(von Yuma) hat bei Facebook jemandem auf so eine ähnliche Frage geantwortet. In B-W darf man Listis wohl auch vom Züchter kaufen dürfen, 2 Tests und dann werden sie, wie hier, normal behandelt. Steuer auch dort immer je nach Gemeinde wohl.
 
Nein laut Verordnung bleibt der Leinenzwang bestehen, die Gemeinde kann dir eine Befreiung ausstellen.

Also normaler Hund sieht anders aus.

Hier im Umkreis hat auch jede Gemeinde exorbitante Kampfhundesteuern.
 
@einbiest

Und worauf gründet die Entscheidung ob Pflicht oder nicht?
Ich weiß das nicht. Hier in Sachsen-Anhalt ist es so das der Gutachter das beim Wesenstest empfiehlt ob ja oder nein und sich die Behörden im Normalfall an den seinem Urteil anlehnen. Auch bei Maulkorb.
 
Worauf die Entscheidung beruht?

Darauf das in der Landeshundeverordnung des Landes BW ganz klar drin steht, das trotz Wesenstest die Leinenpflicht bestehen bleibt.
Genauso wie drin steht, das die Gemeinde eine Leinenbefreiung geben KANN , auf gewissen Gemeindeeigenen Flächen.
 


Ja, das ist mir klar. Woran die Gemeinden das ausmachen ob die Pflicht bestehen bleibt. Also gibt es quasi kulante Gemeinden und welche die es nicht sind. Interessant. Danke
 

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