ein American Bulldog, der in RLP kein Listenhund ist, demzufolge keine Halteerlaubnis, keine Sachkunde, keinen Beißkorb etc. braucht, wird zu Besuchszwecken immer mal wieder nach Dortmund mitgeführt, wo er als "Hund bestimmter Rassen" gilt.
Welche Auflagen müssen nebst der Leinenpflicht erfüllt werden?
Welche Auflagen müssen nebst der Leinenpflicht erfüllt werden?