Ganz ehrlich. Nö. Viel machen kannste nicht.
Aber schon seltsam, dass man zuguckt wie der Kerl das "Baby" schlecht behandelt und dann im Nachgang jammert.
Und was machste finanziell wenn sie krank wird, sich verletzt? Nicht behandeln lassen?
Ganz ehrlich. Nö. Viel machen kannste nicht.
Aber schon seltsam, dass man zuguckt wie der Kerl das "Baby" schlecht behandelt und dann im Nachgang jammert.
Und was machste finanziell wenn sie krank wird, sich verletzt? Nicht behandeln lassen?
somal ich noch keinen Antrag auf erlaubnis fürs führen und halten von Kampfhunde gestellt habe
und für den Hund wahrscheinlich ne Verbesserung...Dann wird der Hund sowieso bald vom Amt eingezogen und deine Probleme haben sich dann eh erledigt.
Dann wird der Hund sowieso bald vom Amt eingezogen und deine Probleme haben sich dann eh erledigt.
und für den Hund wahrscheinlich ne Verbesserung...
Wenn du ihn nicht abgeben willst musst du dir irgendwie den A.rsch aufreißen um das Geld für alles zusammen zu bekommen. Und dann halt den Wesenstest machen.
Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen? Kenn mich damit nicht aus.
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen?
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.
Doch, so habe ich es verstanden. Das Halten eines gefährlichen Hundes bedarf der Erlaubnis. Der Hundehalter hat diese unverzüglich nach Feststellung der Gefährlichkeit zu beantragen. Das war, so wie ich es lese, zu dem Zeitpunkt zwar noch der Mann, aber als sie den Hund übernahm, hätte sie das tun müssen. Und sie hätte innerhalb 3 Monaten die Unterlagen beibringen müssen, aufgrund derer die Behörden darüber entscheiden können. Nach Ablauf der Frist ist die Erlaubnis zu versagen. Lt. Landeshundegesetz Nds.Wenn mein Hund wegen eines Beißvorfalls als gefährlicher Hund eingestuft wird, was hier ja wohl passierte, dann muß ich, zumindest wenn der Hund angemeldet war, ja keinen Antrag stellen, ihn behalten zu dürfen.
Klar, vorher kann man ja schlecht. Vorher ist der Hund ja nicht gefährlich. Aber wenn er als gefährlich eingestuft ist, muss man die Halteerlaubnis unverzüglich beantragen. Und nicht erst nach Monaten.
Ist das bei "nachträglich" eingestuften auch nicht möglich dann danach erst die Genehmigung zu beantragen? Kenn mich damit nicht aus.