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Tonibär

10 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich mache bald mit meinem Staff-Mix die BH in NRW.
Nun habe ich bereits unterschiedliche Aussagen darüber gehört, ob mein beim Vet-Amt abgelegter Sachkundenachweis für einen Anlage 1-Hund auch als Sachkundenachweis für die BH gilt?

Und im Netzt bin ich bisher auch nicht fündig geworden.
Hat da irgendwer Ahnung von?

LG,
Kirstin
 
  • 28. April 2024
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Hi Tonibär ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 20 Personen
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Ja, der wird anerkannt. Bei der Anmeldung einfach eine Kopie dazulegen. Es werden sowohl die vom Vet-Amt für Anlage-Hunde wie auch die vom Tierarzt/Sachverständigen für 40/20-Hunde anerkannt.
 
Danke schonmal!

Uns wurde gesagt, daß die vom TA nicht anerkannt werden?
Da müssen ein paar nochmal ran.
Und bei denen vom Vet-Amt hieß es auch, wahrscheinlich nicht...

Aber wenn der doch gilt, dann kann mich ja entspannt zurücklegen.

LG,
Kirstin
 
Ich hab es jetzt noch mal aus der PO rausgesucht:



Seite 23: Allgemeine Bestimmmungen:

In NRW ist der behördliche Nachweis der, der beim Vet-Amt, den zugelassenen Tierärzten oder den Sachverständigen gemacht werden kann. Der Leistungsrichter sollte das wissen
 
Da hat wohl jemand sehr viel Ahnung bei euch.

Nala hat es ja schon geschrieben und raus gesucht.
Mein Test vom Vet.Amt wurde natürlich anerkannt. Bei unserer BH vor 5 Jahren musste keiner den Sachkundenachweis ablegen, da ihn schon alle hatten.
 

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