"Besucherhunde" für maximal 1/2 Jahr

Klopfer

10 Jahre Mitglied
Mein Dad rief mich grade an, dass ein Freund und ehemaliger Arbeitskollege (glücklicher Rentner mittlerweile :p) aus England hier in Hamburg für 1/2 Jahr in der Firma arbeiten soll bzw er hierhin versetzt wird. Nun ist es so, dass der gute Herr alleinerziehender Papa von 2 Staffortshire Bull Terriern ist und die in Hamburg (leider) als unwiderlegbar gefährlich (Kat.1) gelten. Leider hat er dort niemanden der sich um die Tiere kümmern kann und würde die beiden gerne mitnehmen. Nach dem halben Jahr wird er wieder zurück nach England gehen wo es ja keine Auflagen für die Tiere gibt zum Glück.

Hat jemand eine Idee was da zu tun ist? Dürfen die hierher? Welche Auflagen sind zu erfüllen?
Würde das gerne vorher wissen, ich kenne die unfähigen Pfeiffen vom Ordnungsamt nämlich schon vom Telefon her und würde gerne mit Fakten aufwarten können...

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
  • 28. April 2024
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Hi Klopfer ... hast du hier schon mal geguckt?
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Soweit ich weiss, steht der Staffbull auch auf der Liste der Hunde, die nicht nach Deutschland eingeführt werden. Wie das bei einem Aufenthalt von ca 1/2 Jahr aussieht, weiss ich jedoch nicht genau.

Muss der Halter denn direkt nach Hamburg ziehen? Gibt es keine Möglichkeit, eine Wohnung zu nehmen, die nicht in Hamburg liegt? Es gibt ja noch so viel drum herum, wo man nicht stundenlang mitm Auto wieder nach HH reinfahren muss.
 
Das mit dem anderen Bundesland hatte ich meinem Vater auch schon gesagt, aber da kommt nur Schleswig-Holstin in Frage und ich bin der Meinung, dass die dort eine ziemlich ähnliche Verordnung haben? (Klärt mich bitte auf, ich weiß was ich in HH machen darf und was nicht...)

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Was gegen Niedersachsen spricht? Der weite Weg (Die Firma ist im Norden von Hamburg) und dass es nur den Weg über die Elbbrücken oder den Elbtunnel nach Hamburg rein gibt :) (Auto wird zur Verfügung gestellt)

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Wenn die Einfuhr von Staffies verboten ist erledigt sich die Frage nach dem Bundesland doch automatisch, oder sehe ich das grad völlig verkehrt?
 
Aaliyah schrieb:
Wenn die Einfuhr von Staffies verboten ist erledigt sich die Frage nach dem Bundesland doch automatisch, oder sehe ich das grad völlig verkehrt?

Grundsätzlich siehst du das richtig.

Es gibt allerdings Ausnahmen vom Einfuhrverbot. Da sollte sich der Mann mal beim Innenministerium informieren.
 
Danke Midivi,
ich dachte schon ich sei völlig verdooft.

Klopfer:Habt ihr das schon probiert mit dem Innenministerium?
Sowas dauert bestimmt lange.Wann soll der Hund denn kommen?
 
Nein, haben wir noch nicht. Ich werde meinen Vater nachher anrufen und ihm das mit dem Innenministerium sagen. Aber ich denke, es wird an mir hängen bleiben da anzurufen :) Auch nicht so schlimm.

So wie ich das verstanden habe soll der Ende Januar / Anfang Februar hierher kommen und dann halt ein halbes Jahr bleiben.

Man, ich liebe die deutschen Gesetze....

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Klopfer schrieb:
Mein Dad rief mich grade an, dass ein Freund und ehemaliger Arbeitskollege (glücklicher Rentner mittlerweile :p) aus England hier in Hamburg für 1/2 Jahr in der Firma arbeiten soll bzw er hierhin versetzt wird. Nun ist es so, dass der gute Herr alleinerziehender Papa von 2 Staffortshire Bull Terriern ist und die in Hamburg (leider) als unwiderlegbar gefährlich (Kat.1) gelten. Leider hat er dort niemanden der sich um die Tiere kümmern kann und würde die beiden gerne mitnehmen. Nach dem halben Jahr wird er wieder zurück nach England gehen wo es ja keine Auflagen für die Tiere gibt zum Glück.

Hat jemand eine Idee was da zu tun ist? Dürfen die hierher? Welche Auflagen sind zu erfüllen?
Ergänzende Frage hierzu:
Ist der Freund Deines Vaters Engländer, oder Deutscher?
Bleibt sein 1. Wohnsitz in England?

Mein Hintergedanke dabei: Die Landeshundeverordnung gilt ja für Hundebesitzer mit Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland.
Für einen Menschen mit Wohnsitz im Ausland, der sich lediglich für eine begrenzte Zeit in Deutschland aufhält (Urlaub oder Arbeitseinsatz), könnte die Rechtslage eine andere sein.
Grüße Klaus
 
Ergänzung hierzu:
Schau einmal hier nach:

Interessant dabei der §2 Abs.3
Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.
Das mit der möglichen Verlängerung würde ich aber vorher abklären.
Auch der §3 ist recht wichtig, "verspricht" jedoch einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Behörde in Hamburg.
Grüße Klaus
 
kangalklaus schrieb:
Ergänzende Frage hierzu:
Ist der Freund Deines Vaters Engländer, oder Deutscher?
Bleibt sein 1. Wohnsitz in England?
Ja, er ist Engländer und wird nach dem halben Jahr wieder zurück gehen

Bis denne,

eure Klopfer :D
 
Klopfer schrieb:
Ja, er ist Engländer und wird nach dem halben Jahr wieder zurück gehen
Dann sprich einmal bei der Innenbehörde in Hamburg vor. Ich sehe da eigentlich keine unüberwindbaren Hindernisse, wenn:

im Falle des § 2 Abs. 3 amtliche Bescheinigungen, welche bestätigen, dass der Hund bislang nicht als gefährlich aufgefallen ist, mitzuführen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
(3) Im Falle des § 2 Abs. 3 hat die Begleitperson glaubhaft zu machen, dass der Aufenthalt vorübergehend ist. Bei der Einfuhr ist eine Bescheinigung der Zollbehörden mit dem Einfuhrdatum erforderlich. Die Bescheinigung ist bei der Ausreise wieder vorzulegen.
dies alles zutrifft.

Und natürlich:
Dokumente und Bescheinigungen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde im Original vorzulegen. Bescheinigungen und Dokumente in einer fremden Sprache müssen mit einer amtlich beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein.
Denn merke: deutsche Behörden sind der englischen Sprache nicht immer mächtig.:D

Nur: Wo läßt der gute Mann seine "gefährlichen Hunde", während seiner Arbeitszeit? :verwirrt:
Und: eine stabile Leine/Geschirr und evtl. ein Maulkorb sollte er schon mitbringen.
:hallo: Klaus
 
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