Ich habe vom Frankfurter OA auf die Frage nach den Bestimmungen für ein kurzfristigen Aufenthalt die Antwort bekommen, dass ich aus Luxemburg kommend meinen Bullterrier mitbringen darf.
Da er ein Besuchshund ist, muss nur Folgendes eingehalten werden:
- den für erlaubnispflichtige Hunde vorgeschriebenen Leinenzwang
- das mein Hund ein kennzeichnungspflichtiges Halsband mit Name, Anschrift und Telefonnummer angelegt hat
- das ich am besten ein Dokument mitführe, aus dem erkenntlich ist, dass mein Hund in Luxemburg gemeldet ist
Gefragt hatte ich bei
allgemeine-gefahrenabwehr.amt32@stadt-frankfurt.de
Gefragt hatte ich in Hinblick auf den SokaRun ... darum Frankfurt!
Das mag bei anderen OÄ wieder anders aussehen!