Auflagen für Besucherhunde?

Das doch ******* eh -.-
Wie siehts aus, zählt die Sachkunde die man bei der BH ablegen muss? Bzw die BH allg.?
Oder kann ich in Niedersachsen ne Sachkunde ablegen?
 
Nein, siehe in meinem Post weiter vorne, nur die Sachkunde eines IHR benannten Prüfers zählt... :unsicher:
 
  • 17. März 2025
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
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Jetzt ist die Frage, wie sieht es aus, wenn der Hund das PrivatGrundstück nicht verlässt?
 
Jetzt dreh´ ich hier bald durch... :rolleyes:

Da ich im Grenzland BW / Hessen wohne, ist das alles sehr interessant (obwohl ich - noch - keinen eigenen Hund habe, aber Listenhunde im TH betreue).

Wenn wir also mal einen in BW nicht, jedoch in Hessen gelisteten Hund haben, z. b. einen AB, müsste mein Mann einen hess. Sachkundenachweis machen (ich mach´ eh´ einen) und niemand außer uns darf den Hund führen, auch nicht kurz...

Jetzt die theoretische Frage: Was macht ein HH, der nur auf Durchreise ist und sein in Hessen gelisteter Hund muss mal... Das kann doch alles nicht wahr sein...

Ich habe hier schon sehr viel gelernt und auch die Probleme kennen gelernt, die mir vorher so nicht bekannt waren. Aber ich bin auch zunehmend frustriert und zutiefst traurig :heul: . Das kann doch alles nicht wahr sein...

Aber Aufgeben geht auch nicht!
 
Ich habe vom Frankfurter OA auf die Frage nach den Bestimmungen für ein kurzfristigen Aufenthalt die Antwort bekommen, dass ich aus Luxemburg kommend meinen Bullterrier mitbringen darf.

Da er ein Besuchshund ist, muss nur Folgendes eingehalten werden:
- den für erlaubnispflichtige Hunde vorgeschriebenen Leinenzwang
- das mein Hund ein kennzeichnungspflichtiges Halsband mit Name, Anschrift und Telefonnummer angelegt hat
- das ich am besten ein Dokument mitführe, aus dem erkenntlich ist, dass mein Hund in Luxemburg gemeldet ist

Gefragt hatte ich bei allgemeine-gefahrenabwehr.amt32@stadt-frankfurt.de

Gefragt hatte ich in Hinblick auf den SokaRun ... darum Frankfurt!
Das mag bei anderen OÄ wieder anders aussehen!
 
  • 17. März 2025
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
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Ich werd die Tage mal anrufen und nach Fragen beim zuständigen OA (wenn die Gemeinde sowas überhaupt hat, hab auf deren Seite nichtmal ne Hundeverordnung gefunden oder Hundesteuer und ähnliches..)

Ansonsten hab ich zur not das Glück das meine Eltern zu dem Zeitpunkt doch noch urlaub haben
 
Ich habe vom Frankfurter OA auf die Frage nach den Bestimmungen für ein kurzfristigen Aufenthalt die Antwort bekommen, dass ich aus Luxemburg kommend meinen Bullterrier mitbringen darf.

Da er ein Besuchshund ist, muss nur Folgendes eingehalten werden:
- den für erlaubnispflichtige Hunde vorgeschriebenen Leinenzwang
- das mein Hund ein kennzeichnungspflichtiges Halsband mit Name, Anschrift und Telefonnummer angelegt hat
- das ich am besten ein Dokument mitführe, aus dem erkenntlich ist, dass mein Hund in Luxemburg gemeldet ist

Gefragt hatte ich bei allgemeine-gefahrenabwehr.amt32@stadt-frankfurt.de

Gefragt hatte ich in Hinblick auf den SokaRun ... darum Frankfurt!
Das mag bei anderen OÄ wieder anders aussehen!

Wenn du aber die übergeordnete Stelle nämlich die Frau mit der ich oben gemailt habe anschreibst bekommst du eine andere Antwort ,)
 
Ich habe vom Frankfurter OA auf die Frage nach den Bestimmungen für ein kurzfristigen Aufenthalt die Antwort bekommen, dass ich aus Luxemburg kommend meinen Bullterrier mitbringen darf.

Da er ein Besuchshund ist, muss nur Folgendes eingehalten werden:
- den für erlaubnispflichtige Hunde vorgeschriebenen Leinenzwang
- das mein Hund ein kennzeichnungspflichtiges Halsband mit Name, Anschrift und Telefonnummer angelegt hat
- das ich am besten ein Dokument mitführe, aus dem erkenntlich ist, dass mein Hund in Luxemburg gemeldet ist

Gefragt hatte ich bei allgemeine-gefahrenabwehr.amt32@stadt-frankfurt.de

Gefragt hatte ich in Hinblick auf den SokaRun ... darum Frankfurt!
Das mag bei anderen OÄ wieder anders aussehen!

Wenn du aber die übergeordnete Stelle nämlich die Frau mit der ich oben gemailt habe anschreibst bekommst du eine andere Antwort ,)

Ging mir auch so... das war auch der Grund, warum ich am SoKa-Run FFM nicht teilgenommen habe... Dank der Frau mit dem Doppelnamen... an sie wurde ich nämlich direkt weitergeleitet...
 
Frau Stecher-Loebig hatte mich verwiesen an das OA Frankfurt (Fr. Irnersberger) ... Frau Stecher-Loebig hatte ich zuerst gefragt ;)
 
Die Dame sitzt aber ganz oben und ist dafür zuständig ;)

Jap und die hat leider mehr zu sagen als jemand von der Stadt der sich damit nicht auskennt.

Ob sich jemand daran stört ist die andere Frage, aber die Vorschrift lautet so wie oben zitiert. Auch Besucherhunde brauchen die hessische Sachkunde.
 
Ich würde ganz sicher nicht als Bundeslandfremde einen Sachkundenachweis ablegen, nur wenn ich mit meinem Hund auf der Durchreise bin oder mal für 3 Stunden dort einen Spaziergang machen möchte.

Da würde ich mich dann auf die anwaltlichen Fähigkeiten von Hr. Weidemann verlassen.
 
Chrissy, ich HAB´ mich diesbzgl. mit dem Hr. Weidemann in Verbindung gesetzt... und die in Hessen sind so clever, da kann man Nix ausrichten... ergo: Entweder dran halten oder fernbleiben... ist leider so, was Anderes konnte mir Hr. Weidemann leider auch nicht sagen... also haben wir Beide die hessische SK beim Hr. Willnat abgelegt und die liebe Seele hat ihre Ruhe...

Ganz ehrlich: In BaWü ist es nicht anders... wobei es da heisst: Es gelten die Regeln des Heimatbundeslandes... wäre ja supi... allerdings nicht wenn man einen Hund hat, der in seinem BL NICHT auf der Liste steht, in BaWü jedoch schon... wenn´s nicht so traurig wäre, würde ich lachen... echt !
 
Ist Hessen das einzige BL das solche Forderungen an Besuchshunde
stellt oder gibt's da noch weitere???

Die Hessen werden mch somit nicht zu Gesicht bekommen :sauer:
 
Barbara bist du dir mit BaWü sicher dass die Hunde wie im Heimatbundesland geführt werden dürfen??

(2) Soweit sich Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer
Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nur vorübergehend im Urlaubs- und Durchreisever-kehr
in Baden-Württemberg aufhalten, gelten hierfür die Pflichten zur sicheren Beaufsichti-gung
und Überlassung des Hundes nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Leinen- und Maul-korbzwang
nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4.
 
Was ja wirklich machbare Auflagen sind...
Hierfür brauch ich nicht extra vor dem Urlaub an den Urlaubsort zufahren,
um eine SK abzulegen!!!!
So etwas ist echt zu boykottieren:eg:
 
Ich würde ganz sicher nicht als Bundeslandfremde einen Sachkundenachweis ablegen, nur wenn ich mit meinem Hund auf der Durchreise bin oder mal für 3 Stunden dort einen Spaziergang machen möchte.

Da würde ich mich dann auf die anwaltlichen Fähigkeiten von Hr. Weidemann verlassen.

So sehe ich das allerdings auch!

Zumal ich ja explizit von Frau Stecher-Loebig an Frau Irnersberger verwiesen worden bin!

Die Email-Konversation werde ich auf jeden Fall ausdrucken und mitnehmen, es ist nicht zumutbar, dass ich mich über meine Anfrage hinaus noch weiter kundig machen muss!
 
Barbara bist du dir mit BaWü sicher dass die Hunde wie im Heimatbundesland geführt werden dürfen??

(2) Soweit sich Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer
Kreuzungen sowie gefährliche Hunde nur vorübergehend im Urlaubs- und Durchreisever-kehr
in Baden-Württemberg aufhalten, gelten hierfür die Pflichten zur sicheren Beaufsichti-gung
und Überlassung des Hundes nach § 4 Abs. 1 und 2 sowie der Leinen- und Maul-korbzwang
nach § 4 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4.

Auszug aus der E-Mail:

Sehr geehrte Frau XXX,

ich habe nochmals nachgelesen in verschiedenen Stellungnahmen unseres Regierungspräsidiums und Anfragen beim Ministerium:

für Besuchshunde (kurzer vorübergehender Aufenthalt in BW) gelten die Regelungen des Bundeslandes in dem der Hund gehalten wird.
...
In Mannheim gilt Leinenpflicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Geregelt ist dies in der Polizeiverordnung der Stadt Mannheim. Sie finden die VO unter .
...

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Carmen Waldmann

- Ortspolizeibehörde / Tierschutzbehörde -

Fachbereich Sicherheit und Ordnung

K 7, 68159 Mannheim

' +49 (0)621/293-3191

7 +49 (0)621/293-9067


Meine Anmerkung dazu: Da der Bullterrier in RLP nicht gelistet ist, also weder SK noch WT hat, muss er in BaWü an der Leine bleiben und MK tragen... das Schreiben bezog sich nur auf Hunde, die in ihrem Heimatland auch gelistet sind...alle Anderen haben sich an die BaWü-Regelung zu halten... ich hoffe, ich hab´ mich verständlich ausgedrückt ;)...
 
Hmm aber auch hier sagt die Verordnung von BaWü deutlich etwas anderes, hier steht ganz klar drin Besucherhunde haben Maulkorb und Leinenpflicht.
 
Wo wir wieder beim altebekannten Problem wären: Es weiß wohl eine Hand nicht, was die andere tut...

Ich hatte mich ja an die oberste Stelle in Stuttgart gewendet bzgl. Auskünfte... aber das Innenministerium hat mich an das zuständige OA verwiesen, weil die dafür zuständig wären und es unterschiedliche Auflagen gäbe... ahhhjaaaaa... muss ich noch mehr sagen ?! Neee, oder ?!

Aber diese Fr. Waldmann war wirklich sehr, sehr nett und hat sich Mühe gegeben Infos zu bekommen... im Gegensatz zu der Fr. S.-L. ... die wurde ja nur dumm-frech am Telefon...
 
In RLP kann die ADD auch keine gesichterte Auskunft geben, da hieß es für meine Eltern auch:
Wenden sie sich an das OA der Stadt, in der sie sich aufhalten möchten.
Jo, haben sie dann auch gemacht.
Rufus hat Leinenzwang, sonst nix
 
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