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snowflake



Die Züchterin hatte dagegen geklagt, in erster Instanz auch gewonnen und jetzt in der zweiten und letzten Instanz verloren.
Die fachliche Bewertung der Amtstierärztin genügte als Grundlage für die Beschlagnahmung. Ein Gutachten darüber hinaus war nicht nötig.
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi snowflake ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 29 Personen
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"Der OVG-Beschluss ist unanfechtbar."
Was ein Glück.. 55 gehaltene Hunde finde ich schon pervers. Klar wollte die ihre Einnahmequelle wieder haben, GsD nicht mehr möglich.
Ich hoffe die steht weiter unter behördlicher Beobachtung, nicht das die sich neue anschafft.
 

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