Berechtigtes Interesse (Amstaff)

wurde alles schon gesagt..mal ganz locker bleiben.. ;)

hund holen, anmelden und gut ist.. lass dir einen erhebungsbogen für den Wesenstest geben ( deinem vetamt ) und pack ihn in die schublade.

jetzt finden so gut wie keine WT´s mehr statt ( winterpause ) .. erkundige dich nach dem nächsten WT in deiner gemeinde ( können sie dir noch nicht sagen, wird immer einige wochen vorher bekannt gegeben. )

sollte dein hund 6 monate alt werden und es ist kein WT, dann ist das auch kein beinbruch, außer du bist vorbestraft, dann gibt es probleme wegen der haltereigenschaften.
aber selbst dann ist das kein problem, dann führt man ihn woanders durch (in einem anderen landkreis ) .

aber es wäre schön, wenn du dir gedanken darüber machst, wo du deinen welpen holst..entweder von einem guten züchter ( VDH ) oder aus dem Tierschutz, dort gibt es im moment wieder unmengen an welpen. :( bitte lass die finger von den vermehrern, denn denen haben wir u.a. diesen überfluss zu verdanken. ..
 
  • 29. April 2024
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Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
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noch eine Frage dazu: ich finde den Passus mit den 6 Monaten einfach nicht ("2. ist ein "Kampfhund" im Sinne der Verordnung, nur ein Hund der älter als 6Monate ist und der entweder noch keinen Wesenstest hat, oder aber selbigen zum wiederholten Male nicht bestanden hat"). Wo steht das mit den 6 Monaten, bitte?

Was ich für Bawü finde ist

a) 1.2.3 Nachkommen der in § 1 Abs. 2 PolVOgH aufgeführten Hunde sind mit ihrer Geburt Kampfhunde im Sinne von § 1 Abs. 2 PolVOgH.

und

b)
§ 1 Kampfhunde

(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier.
Quellen und
 



"Nicht erlaubnispflichtig ist die Haltung von Jungtieren bis zu sechs Monaten, da diese noch nicht gefährlich sind und einem Verhaltenstest sinnvoll nicht unterzogen werden können. Dennoch sind die Besitzer verpflichtet, die Tiere sicher zu halten und zu führen und der Ortspolizeibehörde beispielsweise den Verkauf eines Welpen zu melden."
 
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