Berechtigtes Interesse an Listenhund in RLP

alexpresler

Hey liebe Forenuser,
zu meiner Person:
Ich bin Alex, 21 Jahre alt und komme aus Rheinland-Pfalz. Seitdem ich denken kann möchte ich einen Pitbull halten. Da ich mir dieser Aufgabe zunächst nicht gewachsen war, wollte ich es erst mit einer kleinen Rasse probieren und entschied mich für eine französische Bulldogge. Nun hab ich ca. 1 Jahr mit dieser Hund verbracht und war erstaunt, wie viel einfacher es war diesen Hund zu erziehen, als ich es mir vorgestellt hatte. Nun bin ich persönlich bereit mir einen Pitbull anzuschaffen.
Ich war eben beim Ordnungsamt und der Mann, welcher für die Erlaubnis und die Genehmigung der Listenhunde zuständig ist, ist zu 100% auf meiner Seite. Er hat mir mega viel geholfen und sagte auch, dass er mir liebend gern den Hund und dessen Haltung wünscht. Das Problem ist das berechtigte Interesse. Laut seiner Aussage, wird er mir (sofern was sinnvolles drin steht), das berechtigte Interesse in jedem Falle zusagen (eben weil er nichts von Rasselisten etc. hält und er von mir überzeugt ist, dass ich diesen Hund halten möchte). Das Problem liegt jetzt darin: Falls ein Dritter über diesen Antrag schaut (was nicht unbedingt der Fall sein muss, jedoch auch nicht ausgeschlossen), soll ich etwas einbringen was nur sehr schwer abzuweisen ist.

Sprich: Ich brauche konkrete Fallbeispiele von Leuten, die diese Genehmigung auf Grund des berechtigten Interesses erhalten haben, sodass ich diese darin miteinbeziehen kann.

Wichtig! Ich möchte keinen Tierheimhund, sondern einen Welpen aus einem Rasselistenfreien Bundesland ( Ja diese gibt es.)

Wer kann mir nun helfen beim Schreiben des Antrags?
Ich wäre euch sehr dankbar! :)
 
  • 19. April 2024
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Hi alexpresler ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hat er dir icht gesagt, was unter berechtigtem Interesse zu verstehen ist?:gruebel:
Ich glaube nicht, dass dein Plan funktionieren wird, wünsche dir aber viel Glück dabei und ein gutes Händchen.;)
 
Er sagte er könne es mir genau sagen, aber er wird sich umhören welche Fälle durchgingen, da es ja jedes mal ne Einzelfall- Entscheidung ist.
 
So wie es sich anhört willst du einen Vermehrer Welpen (gibt keine APBT Züchter die in D öffentlich verkaufen - nur Vermehrer). Die gibt es auch im Tierheim zu hauf.

P.s blue ist ein Genfehler, nur proforma ;)
 
soweit ich das weiss ist das "berechtigte Interesse" im Grunde längst überflüssig, denn das galt damals, als die Rassenlisten rauskamen, ausschließlich für diejenigen die vorher schon einen jetzt gelisteten Hund hielten. Mal ausgenommen von irgendwelchen Sicherheitsfirmen ... gibts meines wissens nach keinen sonstigen Fall für einen Privathalter.
 
soweit ich das weiss ist das "berechtigte Interesse" im Grunde längst überflüssig, denn das galt damals, als die Rassenlisten rauskamen, ausschließlich für diejenigen die vorher schon einen jetzt gelisteten Hund hielten. Mal ausgenommen von irgendwelchen Sicherheitsfirmen ... gibts meines wissens nach keinen sonstigen Fall für einen Privathalter.
BW?
 
Tja dein einziges berechtiges Interesse IST ein Hund aus dem Tierheim ;)
 
ich weiss zwar nicht was BW bedeutet aber schwas was das Frage zeichen bedeutet, also: "In Ländern, die ein berechtigtes Interesse an der Haltung zur Erlaubnisvoraussetzung machen, muss dieses idR bejaht werden, wenn die Erlaubnis beantragt wird, um eine bereits vor der Einführung des Erlaubniszwangs begonnene Hundehaltung fortsetzen zu können." Quelle: Tierschutzgesetz, Hirt/Maisack/Moritz, Vahlens Kommentare, S. 526, Randnummer 9.

Da er oben explizit schrieb, er will auf keinen Fall einen Hund aus dem TH, bin ich natürlich auch nicht darauf, in Verbindung mit dem berechtigen Interesse, eingegangen.
 
ich weiss zwar nicht was BW bedeutet
BW --> Baden-Württemberg - soweit ich mich erinnere (bin in der Listenhundthematik nicht so drin), muss man berechtigtes Interesse angeben bei der Anschaffung eines Hundes vor Wesenstest (man möge mich bitte korrigieren, wenn ich irre); Anschaffung von privat ist erlaubt.
 
Das berechtigte Interesse benötigst du für Kampfhunde bzw für unwiderruflich gefährliche Hunde (die gängigen 3 Rassen) ohne Wesenstest.
Dies durch zu bekommen ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Bis zum Ablegen des Wesenstest bekommst du quasi eine "vorläufige" Erlaubnisse zum Halten des Hundes.

Aber man kann ohne Wesenstest diese Hunde "nur" aus berechtigten Interesse nicht halten.

Man muss aber beim Anmelden kein berechtigtes Interesse angeben, weil man automatisch den Wesenstest ablegen muss.
 
"§ 3, (2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenste-
hen." Quelle:

Ich habe im Schädel abgespeichert, sobald etwas von "berechtigtes Interesse" im Gesetz steht geht das ausschließlich ums TH. Natürlich kann ich mich auch irren ...
 
Wenn ich mir den Hund anschaffe, einen Wesenstest mache und ihn dann erst anmelde als quasi "nicht mehr gefährlicher Hund"?
Das hat mir heute ein Veterinär so vorgeschalgen, welcher diese Wesenstest durchführt.
 
Wenn ich mir den Hund anschaffe, einen Wesenstest mache und ihn dann erst anmelde als quasi "nicht mehr gefährlicher Hund"?
Das hat mir heute ein Veterinär so vorgeschalgen, welcher diese Wesenstest durchführt.

Ach ja, und in der Zwischenzeit läuft der Hund illegal herum? :wand:
 
Das ist halt wieder die Sache.
Es muss doch ne Möglichkeit geben einen Hund vom Züchter zu bekommen irgendwie.
Oder habt ihr alle eure aus dem Tierheim?
 
Das ist halt wieder die Sache.
Es muss doch ne Möglichkeit geben einen Hund vom Züchter zu bekommen irgendwie.
Oder habt ihr alle eure aus dem Tierheim?

NEIN, ES GIBT KEINE MÖGLICHKEIT *seufz*

Und ja, ich kenne niemanden in RLP, der seinen Listenhund nicht aus dem Tierheim hat.
 
Also ganz ehrlich...langsam nervts.

Es kann doch nicht zu schwierig sein, zu kapieren, dass in RLP Listen Hunde nur ausm Tierheim zu halten sind.

Wieviele Freds und wieviele Antworten brauchst du da noch?
 
Du willst einen Hund vom Züchter? Dann zieh um nach Hessen oder in ein Bundesland, welches dir die Aufnahme von Listenhunden vom Züchter erlaubt. Anders wird es keinen Weg geben.

Einen anderen Weg wird es nicht geben. In RLP ist die Übernahme von Privat (Züchter) nicht gestattet, nur aus dem TH.

Punkt. Aus. Fertig. Und da ändert es auch nichts dran, wenn du 20x die gleiche Frage stellst, ob man das nicht doch irgendwie umgehen kann. Kann man nicht. Punkt.

Und nein, das mit deiner Freundin und der Falschanmeldung in BW kannst du auch direkt vergessen. Wurde dir im anderen Thema ja auch nun mehrfach mitgeteilt.
 
Ich will nicht gemein rüberkommen, aber bei dem, was ich hier alles von dir lese, würdet du bei mir in die Schublade "unzuverlässig" kommen oder auch in die mit "unzureichender Reife". Sorry, mir ist schleiferhaft, warum man sich nicht an Verordnungen halten will, immer nach Schlupflöchern sucht, um sein Vorhaben auf nicht wirklich legalem Weg doch noch durchzudrücken. Wenn das schief geht, zahlt der Hund die Zeche. Das kann einem doch nicht egal sein.
Es gibt doch auch andere Rassen, mit denen an glücklich werden kann, oder man zieht dahin, wo es keine Rassenlisten gibt.
LG
 
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