Berechtigtes Interesse (Amstaff)

Rubber Johnny

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wir haben vor uns einen Amstaff Welpen zu kaufen. Bei der Beantragung beim Amt, haben wir nun ein Schreiben erhalten, in dem u.a. das "berechtigte Interesse" nachzuweisen ist. Alle anderen Aufforderungen sind uns klar (SKN,WT usw.)

Was kann man hier angeben?
Laut Aussage vom Züchter scheint das in BaWü kein großes Thema zu sein (in unserem Landkreis ist auch ein Amstaff gemeldet)
Jedoch ist man ja irgendwo auch der Willkür der Ämter ausgeliefert.
Wie kann ich das berechtigte Interesse nachweisen? Da ich an einer stark befahrenen Straße wohne (Eigenheim) auf der täglich über 500 LKWs durchfahren wäre mir spontan eingefallen, den Hund zum Schutz meines Eigentums verwenden zu wollen. Da der Amstaff rein optisch nicht gerade einladend auf Einbrecher wirken dürfte.
Wäre das eine plausible Begründung?
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Nachweis der ebenfalls in BaWü wohnt. Evtl. könnt ihr mir Tipps geben.
Vielen Dank im voraus!:hallo:
 
  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi Rubber Johnny ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
In BW kannst du dir nen Welpen anschaffen ohne "berechtigtes Interesse". Der Hund muss zweimal zum Wesenstest, einmal als Junghund und dann mit 15-18 Monaten.
Einen Sachkundenachweis brauchst du auch nicht. Es gilt Leinenpflicht auch mit bestandenem Wesenstest, man kann aber versuchen eine Leinenbefreiung zu bekommen.
Viele Gemeinde kennen sich damit nicht aus und erzählen teilweise ziemlichen Blödsinn.

LG
Angela
 
Das halten eines solchen Hundes ist ja schließlich erlaubt. In unserem Landkreis gibt es einen Liste1 Hundehalter der vom selben Züchter gekauft hat. Leider hab ich die Kontaktdaten von ihm nicht.[/quote]
Ein rechtserhebliches Interesse an der Haltung von Kampfhunden setzt einen Bedarf voraus, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. Daneben erfüllt die vorübergehende Haltung von Kampfhunden in Tierheimen das Erfordernis eines berechtigten Interesses, sofern keine Gefahr für Men-schen oder andere Tiere besteht.
Quelle: Punkt 3.2 dieses Links

Wie siehst du dann diesen punkt?
Danke für deine hilfe :)
 
Ein rechtserhebliches Interesse an der Haltung von Kampfhunden setzt einen Bedarf voraus, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. Daneben erfüllt die vorübergehende Haltung von Kampfhunden in Tierheimen das Erfordernis eines berechtigten Interesses, sofern keine Gefahr für Men-schen oder andere Tiere besteht.
Quelle: Punkt 3.2 dieses Links

Wie siehst du dann diesen punkt?
Danke für deine hilfe :)
 
Ein rechtserhebliches Interesse an der Haltung von Kampfhunden setzt einen Bedarf voraus, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. Daneben erfüllt die vorübergehende Haltung von Kampfhunden in Tierheimen das Erfordernis eines berechtigten Interesses, sofern keine Gefahr für Men-schen oder andere Tiere besteht.
Quelle: Punkt 3.2 dieses Links

Wie siehst du dann diesen punkt?
Danke für deine hilfe :)

Soweit ich es verstanden habe, ist ein Hund erst dann ein "Kampfhund", wenn er eben den/die Wesenstests nicht besteht und somit seine "Kampfhundeigenschaften" nicht widerlegt. Da bräuchte es also ein berechtigtes Interesse, um einen solchen hund zu halten.
 
Wieso beim Züchter kaufen?? Es gibt genug Welpen in den Tierheimen. Siehe , usw. Dies kommt bestimmt bei der ein oder anderen Gemeinde auch besser an als so einen Hund beim Züchter zu kaufen.
 
Ein berechtigtes Interesse brauchst du in BW "nur" für einen Listi ohne Wesenstet. Und das ist nahezu unmöglich.

Mit einem erwachsenen Hund mit bestandenem Wesenstest aus dem Tierheim hast du es deutlich einfach (Dann musst du keinen Test machen).
 
In BW kannst du dir nen Welpen anschaffen ohne "berechtigtes Interesse". Der Hund muss zweimal zum Wesenstest, einmal als Junghund und dann mit 15-18 Monaten.
Einen Sachkundenachweis brauchst du auch nicht. Es gilt Leinenpflicht auch mit bestandenem Wesenstest, man kann aber versuchen eine Leinenbefreiung zu bekommen.
Viele Gemeinde kennen sich damit nicht aus und erzählen teilweise ziemlichen Blödsinn.

LG
Angela

Genau! Wir haben unsere Kleine auch als Welpe vom Züchter gekauft (anders Bundesland), vor 6 Monaten galt sie noch nicht als "Kampfhund", da zu jung. Dann musst du danach die Tests machen und gut ist.
Unser Großer ist aus dem TH hier in BaWü, da braucht man kein berechtigtes Interesse nachweisen, da Tierschutz (ich glaube, das ist die Begründung, vielleicht aber auch, weil er aus BaWü kommt? Weiß grade nicht so genau, müsste ich nochmal nachfragen.)
 
Das halten eines solchen Hundes ist ja schließlich erlaubt.

Nein. Nur während der ersten 6 Monate. Danach brauchst Du besagtes "berechtigtes Interesse", und das gibt es praktisch nicht.

In BaWü ist der Hund nach Bestehen des Wesenstests kein "Kampfhund", also kein "solcher" Hund mehr. Das ist schön. Wenn er den Test NICHT besteht, kann es sein, dass Du keine Haltegenehmigung kriegst und ihn abgeben musst. Das ist weniger schön.

Meines Wissens erkennt mittlerweile auch BaWü es als "berechtigtes Interesse" an, wenn der Hund aus dem Tierschutz stammt.
 
soweit ich gelesen habe gilt ein erlaubtes Halten durch berechtigtes Interesse nur dann, wenn sie für wissenschaftliche Zwecke notwenig ist. Dieses ist es nur, wenn ein wissenschaftlicher Zweck verfolgt wird der über den gegenwärtigen Forschungsstand hinausreichenden Erkenntnisgewinn im Hinblick auf eine noch nicht geklärte wissenschaftliche Fragestellung angestrebt wird.
 
also ich lese jetzt keine Einschränkung auf ein bestimmtes Bundesland bezogen. Daher denke ich, das gilt für jedes Bundesland, welches nunmal das berechtigte Interesse hinterlegt hat. Was und wie die Länder mit TH Hunden damit umgehen ist ja nochmal eine andere sache ...
 
1. benötigt man ein berechtigtes Interesse nur für einen "Kampfhund"
2. ist ein "Kampfhund" im Sinne der Verordnung, nur ein Hund der älter als 6Monate ist und der entweder noch keinen Wesenstest hat, oder aber selbigen zum wiederholten Male nicht bestanden hat (mittlerweile darf in BAWÜ der Test unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden, sollte der Hund nicht bestehen)
3. ist die Übernahme eines Tierschutzhundes kein ausreichendes berechtigtes Interesse und da dies die Tierheime in BAWÜ wissen, gehen die Hunde erst nach bestehen des Wesenstestes an ihre neuen Besitzer, sofern die Hunde schon älter als 6 Monate.
4. ist es durchaus möglich auch für einen gefährlich eingestuften Hund oder einem Hund ohne Wesenstest, oder einem Hund der den WT nicht bestanden hat eine Haltegenehmigung zu erhalten. Wie man da das berechtigtes Interesse formuliert ist schwierig und es gibt keine Patentrezepte. Da nirgends in der Verordnung noch in der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift ausformuliert wird, wie ein berechtitgtes Interesse aussieht. Sowas ist immer eine Einzelfall Entscheidung, mit vielen Nebenvereinbarungen mit dem zuständigen Ordnungsamt. Allerdings fällt für so einen Fall dann tatsächlich das ablegen des Sachkundenachweises an. Der dann vom Veterinäramt abgenommen wird.

Aber das ist eigentlich völllig uninteressant für dich, weil es dich garnicht betrifft wenn du dir einen Welpen, also einen Hund jünger als 6 Monate anschaffst. Denn die gelten noch nicht als gefährlich und somit auch nicht als Genehmigungspflichtig. Das sind sie erst ab dem 6. Lebensmonat. Und das umgeht man ja sowieso, da man mit 6 Monaten eh den ersten Wesenstest machen muss. Da man sonst den Hund nicht weiter halten darf bzw. eine Genehmigung bräuchte und der Hund dann Maulkorbzwang hätte. Alles etwas seltsam und verworren. Aber so ist die Verordnung in BAWÜ nun mal.
Du musst deinen Hund nun also erstmal steuerlich melden und zeitgleich deinen Hund beim Veterinäramt zum Welpenwesenstest anmelden. Die werden dir dann hoffentlich zeitnah zu dem Zeitpunkt wo dein Hund 6 Monate alt wird, einen Termin verbindlich nennen können.
Hast du einen Terminbescheid bekommen, so ist dieser wie eine vorübergehende befristete Haltegenehmigung zu verstehen (manche Ordnungsämter stellen auch welche aus), bis zum Zeitpunkt des ersten Wesenstestes. (Sofern der Termin weit nach dem 6 Monat stattfinden sollte).
Nach dem Welpenwesenstest ist das größte Spektakel rum. Es wird nun ganz sicher keine Haltegenehmigung mehr verlangt, da sich der Hund als ungefährlich erwiesen hat. Dieses Ergebniss wird im Alter von 15-18 Monaten durch einen zweiten Wesenstest noch mal überprüft (meist muss man für diesen Termin den Ämtern hinterherrrennen, genauso wie beim Welpenwesenstest). Und ab dann hat man Ruhe!

Darf ich fragen aus welchem Landkreis du kommst und welches Ordnungsamt für Euch zuständig ist?
Und von welchem Züchter kommt euer Hund?
 
wiederholten Male nicht bestanden hat (mittlerweile darf in BAWÜ der Test unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden, sollte der Hund nicht bestehen)
in der Kommentierung zum TierSchHundeV steht: "Werden stichhaltige Anhaltspunkte dafür vorgebracht, dass die damalige Bewertung das Wesen des Hundes möglicherweise nicht zutreffend erfasst hat oder infolge zwischenzeitlicher Veränderungen nicht mehr stimmt, so kann ein Anspruch auf Wiederholung bestehen". Ohne Bündesländer zu nennen. Ist das dann als allgemeingültige Regelung zu sehen? Weil du ja extra Bawü genannt hast.
 
wiederholten Male nicht bestanden hat (mittlerweile darf in BAWÜ der Test unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden, sollte der Hund nicht bestehen)
in der Kommentierung zum TierSchHundeV steht: "Werden stichhaltige Anhaltspunkte dafür vorgebracht, dass die damalige Bewertung das Wesen des Hundes möglicherweise nicht zutreffend erfasst hat oder infolge zwischenzeitlicher Veränderungen nicht mehr stimmt, so kann ein Anspruch auf Wiederholung bestehen". Ohne Bündesländer zu nennen. Ist das dann als allgemeingültige Regelung zu sehen? Weil du ja extra Bawü genannt hast.

@Matthias W.
Es gibt keine allgemein gültigen Bestimmungen - jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen und interpretiert gleiche Formulierungen wie z.B. "berechtigtes Interesse" anders.
Daher ist es immer wichtig zu betonen von welchen Bundesland man spricht. In NRW gilt "berechtigtes Interesse", wenn du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst. Damit würdest du aber z.B. in Bayern nicht durchkommen bzw. wird "Tierschutz" nicht als "berechtigtes Interesse" anerkannt - ein Grund, warum die Anmeldung eines Kat. 1 Hundes (z.B. Pitbull) nicht möglich ist.

Es gibt nur ein für alle Bundesländer verbindliches Importverbot (Listi aus dem Ausland), da dies auf Bundesebene geregelt ist. Alles andere ist eben Ländersache und von daher auch sehr schwierig, weil z.B. jemand, der in NieDerSachsen mit einem Amstaff einfach nur einen Hund (und event. erhöhte Hundesteuer hatte) z.B. nicht nach Bremen oder Bayern ziehen kann, weil die Haltung dort untersagt ist. (Es gilt in Bayern noch nicht mal als "berechtigtes Interesse" seinen hund behalten zu dürfen)

Daher bringen Tips aus einem anderem Bundesland meistens gar nichts, weil es eben noch nicht mal bei den Begrifflichkeiten Einigkeit unter den Bundesländern gibt.
 
wiederholten Male nicht bestanden hat (mittlerweile darf in BAWÜ der Test unter bestimmten Voraussetzungen wiederholt werden, sollte der Hund nicht bestehen)
in der Kommentierung zum TierSchHundeV steht: "Werden stichhaltige Anhaltspunkte dafür vorgebracht, dass die damalige Bewertung das Wesen des Hundes möglicherweise nicht zutreffend erfasst hat oder infolge zwischenzeitlicher Veränderungen nicht mehr stimmt, so kann ein Anspruch auf Wiederholung bestehen". Ohne Bündesländer zu nennen. Ist das dann als allgemeingültige Regelung zu sehen? Weil du ja extra Bawü genannt hast.

@Matthias W.
Es gibt keine allgemein gültigen Bestimmungen - jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen und interpretiert gleiche Formulierungen wie z.B. "berechtigtes Interesse" anders.
Daher ist es immer wichtig zu betonen von welchen Bundesland man spricht. In NRW gilt "berechtigtes Interesse", wenn du einen Hund aus dem Tierschutz übernimmst. Damit würdest du aber z.B. in Bayern nicht durchkommen bzw. wird "Tierschutz" nicht als "berechtigtes Interesse" anerkannt - ein Grund, warum die Anmeldung eines Kat. 1 Hundes (z.B. Pitbull) nicht möglich ist.

Es gibt nur ein für alle Bundesländer verbindliches Importverbot (Listi aus dem Ausland), da dies auf Bundesebene geregelt ist. Alles andere ist eben Ländersache und von daher auch sehr schwierig, weil z.B. jemand, der in NieDerSachsen mit einem Amstaff einfach nur einen Hund (und event. erhöhte Hundesteuer hatte) z.B. nicht nach Bremen oder Bayern ziehen kann, weil die Haltung dort untersagt ist. (Es gilt in Bayern noch nicht mal als "berechtigtes Interesse" seinen hund behalten zu dürfen)

Daher bringen Tips aus einem anderem Bundesland meistens gar nichts, weil es eben noch nicht mal bei den Begrifflichkeiten Einigkeit unter den Bundesländern gibt.

Danke
 
Du kannst dich hier im Forum auch an Murphy3101 wenden, sie ist BW-Spezialisten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Berechtigtes Interesse (Amstaff)“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

A
In RLP bekommst Du nur einen Pit oder Staff aus dem Tierschutz. Andere Möglichkeit gibt's nicht! Hast Du zum ersten mal einen Listenhund,verlangt die Behörde sogar das der Hund aus RLP ist. Du kriegst dann keinen aus einem anderen BL genehmigt.
Antworten
22
Aufrufe
7K
Biefelchen
Biefelchen
A
Es gibt ja überall Junghunde- Tierheim, Tierschutz, verschiedene Vereine. Du kannst ja in deinem ganzen Bundesland nach einem passenden Hund suchen. Ich würde mich auf keinen Fall auf die Aussage des Sachbearbeiters verlassen- so verlockend es auch ist. Wie hellraiser geschrieben hat kann er...
Antworten
3
Aufrufe
2K
SteffiundBoomer
SteffiundBoomer
juli&Nero
wunderbar... dann wäre das ja geklärt.. :hallo:
Antworten
18
Aufrufe
2K
Murphy3101
Murphy3101
Masha1990
Sehe da also auch eher einen AmStaff-Mix, aber keinen Staffbull. Trotzdem schöner Hund.
Antworten
24
Aufrufe
2K
kelly1
Midivi
Die Gesetze bieten genügend Ansätze und Möglichkeiten, um problematische Hund- und Haltergespanne zu verhindern. Von diesem Urteil bleibt unberührt, dass der Halter einen Sachkundenachweis leisten und 18 Jahre alt sein muss, und nicht vorbestraft sein darf. Genauso wie dieses Urteil den Hund im...
Antworten
14
Aufrufe
2K
procten
procten
Zurück
Oben Unten