Hi Foris, ich habe da eine Frage 
ich habe ja vor mir einen Staff aus dem Tierschutz zu holen.
Normalerweise gilt dies als "berechtigtes Interesse".
Nun frage ich mich ob eine Gemeinde trotz dem die Haltung untersagen darf zB. wenn der Hund aus einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland kommt.
LG Juli

ich habe ja vor mir einen Staff aus dem Tierschutz zu holen.
Normalerweise gilt dies als "berechtigtes Interesse".
Nun frage ich mich ob eine Gemeinde trotz dem die Haltung untersagen darf zB. wenn der Hund aus einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland kommt.
LG Juli