Hi,
da die ganze Sache gerade laeuft anonymisiere ich 'mal ein wenig. Ort des Geschehens ist allerdings NRW.
Ein Tierheim in der naehe hat eine interne Hundeschule. Hierfuer wurde vor Jahren von der Kath. Kirche ein Gelaende zwischen Feldern ausserhalb des Ortes gepachtet.
Nachdem es - berechtigte - Beschwerden gab, dass Teilnehmer der HuSchu verkehrsgefaehrdend parken, hat das OA eine Begehung des Gelaendes durchgefuehrt und festgestellt, dass "keine Baugenehmigung" vorliegt.
Ok, auf dem HuPlatz wurde ein offener Wellblech-Unterstand aufgestellt, damit sich z.B. nicht teilnehmende Partner oder Zuschauer ein Wenig vor dem Wind schuetzen koennen, aber braucht man fuer soetwas eine Baugenehmigung?
Das Bauamt fordert aber vor allem, dass der HuSchu-Betrieb auf dem Gelaende einzustellen ist, und dass die Umzaeunung zu entfernen ist.
Nun ist die dem Tierheim angeschlossene HuSchu ein nicht unerhebliches argument fuer die Vermittlung eines Hundes. Waehrend die Stadt also auf der einen Seite beschlagnahmte Listies im TH unterbringt besteht auf der anderen Seite anscheinend kein oeffentliches Interesse, diese derart auszubilden oder zu sozialisieren, dass sie wieder weiter vermittelt werden koennen.
In der Aufforderung zum Abriss der Umfriedung steht explizit, dass eine Baugenehmigung auch nicht erteilt werden wird.
Kennt sich jemand mit den betreffenden Vorschlaegen aus? Die HuSchu findet dort schon seit ca. 10 Jahren statt. Wie ist's mit Bestandsschutz? Darf man ein gepachtetes stueck Acker nicht umzaeunen ohne einen Bauantrag zu stellen? Und wieso zur Hoelle sollte man diesen nicht nachtraeglich genehmigen koennen?
Kann das wilde Parken von Privatpersonen an einer Landstrasse als Argumentation ausreichen? Geeignete Parkplaetze sind mit ca. 1 1/2 Minuten zusaetzlichen Fussweg zu erreichen, so dass man dieses Problem durch eine Vertragsveraenderung fuer die HuSchu-Teilnehmer loesen koennte.
Fragen ueber Fragen. Fuer alle Ideen bin ich dankbar.
Ach ja, die Zeit draengt. Das Schreiben kam zum Wochenende und stellt Frist bis zum 31.01.
TIA - Michael
da die ganze Sache gerade laeuft anonymisiere ich 'mal ein wenig. Ort des Geschehens ist allerdings NRW.
Ein Tierheim in der naehe hat eine interne Hundeschule. Hierfuer wurde vor Jahren von der Kath. Kirche ein Gelaende zwischen Feldern ausserhalb des Ortes gepachtet.
Nachdem es - berechtigte - Beschwerden gab, dass Teilnehmer der HuSchu verkehrsgefaehrdend parken, hat das OA eine Begehung des Gelaendes durchgefuehrt und festgestellt, dass "keine Baugenehmigung" vorliegt.
Ok, auf dem HuPlatz wurde ein offener Wellblech-Unterstand aufgestellt, damit sich z.B. nicht teilnehmende Partner oder Zuschauer ein Wenig vor dem Wind schuetzen koennen, aber braucht man fuer soetwas eine Baugenehmigung?
Das Bauamt fordert aber vor allem, dass der HuSchu-Betrieb auf dem Gelaende einzustellen ist, und dass die Umzaeunung zu entfernen ist.
Nun ist die dem Tierheim angeschlossene HuSchu ein nicht unerhebliches argument fuer die Vermittlung eines Hundes. Waehrend die Stadt also auf der einen Seite beschlagnahmte Listies im TH unterbringt besteht auf der anderen Seite anscheinend kein oeffentliches Interesse, diese derart auszubilden oder zu sozialisieren, dass sie wieder weiter vermittelt werden koennen.
In der Aufforderung zum Abriss der Umfriedung steht explizit, dass eine Baugenehmigung auch nicht erteilt werden wird.
Kennt sich jemand mit den betreffenden Vorschlaegen aus? Die HuSchu findet dort schon seit ca. 10 Jahren statt. Wie ist's mit Bestandsschutz? Darf man ein gepachtetes stueck Acker nicht umzaeunen ohne einen Bauantrag zu stellen? Und wieso zur Hoelle sollte man diesen nicht nachtraeglich genehmigen koennen?
Kann das wilde Parken von Privatpersonen an einer Landstrasse als Argumentation ausreichen? Geeignete Parkplaetze sind mit ca. 1 1/2 Minuten zusaetzlichen Fussweg zu erreichen, so dass man dieses Problem durch eine Vertragsveraenderung fuer die HuSchu-Teilnehmer loesen koennte.
Fragen ueber Fragen. Fuer alle Ideen bin ich dankbar.
Ach ja, die Zeit draengt. Das Schreiben kam zum Wochenende und stellt Frist bis zum 31.01.
TIA - Michael