Bärbel Höhn und ihr Neuentwurf zur LHV
Rheinberg/NRW, 15.1.02
Die Hundeverordnungen in den Bundesländern sind zurzeit sehr unterschiedlich. Das NRW-Umweltministerium von Bärbel Höhn hat sich deshalb daran gemacht, einen Neuentwurf zu erarbeiten, der als Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung dienen soll. Aus der Verordnung soll dann ein Gesetz werden. Als Grundlage dient dem Umweltministerium wiederum ein von der Innenministerkonferenz (IMK) verabschiedetes Eckpunktepapier.
Darin heißt es, dass gefährliche Hunde in zwei Gruppen eingeteilt werden sollen. Die Rassen der ersten, zu der beispielsweise Pitbull und Bullterrier gehören, sollen stets als gefährlich eingestuft und nur mit Erlaubnis und entsprechenen Voraussetzungen gehalten werden können. Ein bestandener Wesenstest soll lediglich den Verzicht auf einen Maulkorb ermöglichen.
Für die Rassen der zweiten Gruppe, beispielsweise Rottweiler oder American Bulldog, sollen die Regelungen der ersten Gruppe nur gelten, wenn sie einen Wesenstest nicht bestanden haben. Bestehen sie ihn, gelten sie nicht länger als gefährlich. Regelungen für die 20/40er-Hunde sollen nach Informationen des Umweltministeriums beibehalten, im Vollzug aber erleichtert werden.
Sollte Höhn tatsächlich die Empfehlungen der IMK übernehmen, wäre auch die CDU-Landtagsabgeordnete Marie-Luise Fasse aus Rheinberg zufrieden. Bislang jedoch sieht sie die Hundehalter diskriminiert, die Umweltministerin müsse "mehrere Schritte zurückrudern".
Rheinberg/NRW, 15.1.02
Die Hundeverordnungen in den Bundesländern sind zurzeit sehr unterschiedlich. Das NRW-Umweltministerium von Bärbel Höhn hat sich deshalb daran gemacht, einen Neuentwurf zu erarbeiten, der als Grundlage für eine bundeseinheitliche Regelung dienen soll. Aus der Verordnung soll dann ein Gesetz werden. Als Grundlage dient dem Umweltministerium wiederum ein von der Innenministerkonferenz (IMK) verabschiedetes Eckpunktepapier.
Darin heißt es, dass gefährliche Hunde in zwei Gruppen eingeteilt werden sollen. Die Rassen der ersten, zu der beispielsweise Pitbull und Bullterrier gehören, sollen stets als gefährlich eingestuft und nur mit Erlaubnis und entsprechenen Voraussetzungen gehalten werden können. Ein bestandener Wesenstest soll lediglich den Verzicht auf einen Maulkorb ermöglichen.
Für die Rassen der zweiten Gruppe, beispielsweise Rottweiler oder American Bulldog, sollen die Regelungen der ersten Gruppe nur gelten, wenn sie einen Wesenstest nicht bestanden haben. Bestehen sie ihn, gelten sie nicht länger als gefährlich. Regelungen für die 20/40er-Hunde sollen nach Informationen des Umweltministeriums beibehalten, im Vollzug aber erleichtert werden.
Sollte Höhn tatsächlich die Empfehlungen der IMK übernehmen, wäre auch die CDU-Landtagsabgeordnete Marie-Luise Fasse aus Rheinberg zufrieden. Bislang jedoch sieht sie die Hundehalter diskriminiert, die Umweltministerin müsse "mehrere Schritte zurückrudern".