@Pyrrha80 @lupita11
Übrigens habt ihr natürlich Recht, wenn ihr mich in diesen Sachen ein bisschen weltfremd findet.
Aber hier mal ein weiteres Beispiel für etwas, was ich irgendwie symptomatisch finde, und wo ich meine, dass eher der Berater Lehrgeld zahlen müsste als ich.
Wir hatten uns ein Waschbecken für das große Bad ausgesucht, das in die Arbeitsplatte eingelassen wurde. Nun ist es so, dass durch die Größe des ausgewählten Beckens (mit dem wir sehr zufrieden sind), die Armatur nicht in der Mitte des Beckens montiert werden konnte, sondern schräg an einer Seite. Sodass die schwenkbare Armatur eigentlich gar nicht so richtig ausnutzbar ist.
Antwort auf den entsprechenden Hinweis: "Sie haben sich das Becken doch so ausgesucht!"
Ja. Genau - aber ohne zu wissen, wie tief die Arbeitsplatte ist. Und ohne darauf hingewiesen worden zu sein, dass das der Fall sein könnte.
Auf der Skizze ist der Wasserhahn in der Mitte (eines anderen Waschbeckens. Das jedoch
einvernehmlich nicht verwendet wurde.) Vielleicht hätte ich ein anderes Becken ausgewählt,
wenn man mich darauf hingewiesen hätte?
Dafür mach ich jetzt kein Fass auf, aber sowas gehört für mich an sich zu einer Beratung und Detailplanung dazu!
Dann habe ich das Becken auch, laut überlegend, unter dem Gesichtspunkt so ausgesucht, dass man darin vielleicht auch mal ein Teil Wäsche einweichen könnte.
Allerdings haben die Mineralgussbecken alle keinen Ablauf, und es darf darum gar kein Stopfen montiert werden, der das Stauen von Wasser erlaubt!
Kann mal also jetzt nicht. Es hätte also auch unter diese Gesichtspunkten vielleicht auch ein etwas kleineres Becken, dafür mit Mittelarmatur, getan.
Hätte der gute Mann ja auch mal erwähnen können. Bei der Gelegenheit, wo ich es erwähnt habe.
Denn woher sollte ich das wissen?
Das ist alles nicht so schlimm, das ist Kleinkram - aber im WC bzw. der Planung des Unterschrankes kulminierte das halt.
Und nein, ich werde auch darum nicht bezahlen. Und auch nicht die 30 Prozent nehmen.
Und wenn der klagen will - bitte.