BAD DÜRKHEIM : Antrag gegen Anleinpflicht unzulässig

merlin

20 Jahre Mitglied
Antrag gegen Anleinpflicht unzulässig"

BAD DÜRKHEIM: Ratsmehrheit bestätigt Meinung der Verwaltung - Lutz: "Bleiben im Gespräch"

Der Einwohnerantrag der Bürgerinitiative gegen die generelle Anleinpflicht von Hunden ist nach Einschätzung des Dürkheimer Stadtrats unzulässig. Die Mehrheit der Ratsmitglieder stimmte gestern Abend einer entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung zu und wies den Antrag damit zurück. "Unabhängig davon bleiben wir mit der Initiative im Gespräch", versicherte Bürgermeister Wolfgang Lutz.

Die Initiative hatte sich gegen die Anleinpflicht auf Waldwegen, Feld und Wiesen gewandt und dafür nach eigenen Angaben 2832 Unterschriften gesammelt. Die Verwaltung hatte 1382 Unterschriften aus dem Stadtgebiet anerkannt.
Es sei "eindeutig", dass die kritisierte Rechtsverordnung nicht Gegenstand eines Einwohnerantrags sein könne, sagte dazu Wolfgang Lutz. Paragraph 17 der Gemeindeordnung lasse solche Anträge nur zu "in Selbstverwaltungsangelegenheiten, für die die Gemeinde ausschließlich zuständig ist". Hier gehe es aber um das Gebiet des Polizeirechts; das sei Landessache, Die Verordnung sei Teil der "Auftragsverwaltung".
Mit der Bürgerinitiative seien einige Gespräche geführt worden, erklärte Lutz. Er verspreche, dass alle Argumente noch einmal abgewogen würden. Die Verordnung liege noch zur Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Trier. Mittlerweile sei eine Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes eingegangen; auch diesen Text wolle man in die Prüfung einbeziehen.
"Ich verstehe nicht, dass wir über etwas beschließen sollen, wenn es ohnehin unzulässig ist", sagte Udo Zwar (Bündnisgrüne) zum Einwohnerantrag. Dazu Lutz: Die Verwaltung sei nicht befugt, den Antrag zurückzuweisen, das müsse der Rat tun. Zwar: "Und was passiert, wenn wir etwas anderes beschließen?" Lutz: "Dann müsste ich den Beschluss aussetzen."
Christl Bastian (CDU) erklärte, sie trage grundsätzlich die Meinung der Verwaltung mit. Allerdings könne die Beschlussvorlage zu dem Missverständnis führen, der Rat habe "null Handlungsspielraum". Das sei aber nicht so, denn der Rat könne eine Satzung neu beschließen und sei für den Inhalt verantwortlich. Das stimme so nicht, widersprach Lutz: "In diesem Fall ist es eben keine Satzung, sondern eine Rechtsverordnung." Aus diesem Grund könne der Rat keinen eigenen Textvorschlag vorlegen - er habe kein Initiativrecht. Er könne nur über einen Text der Verwaltung abstimmen.
Peter Kiefer (FWG) stimmte dem zu; der Rat habe in der Tat in diesem Fall eine "relativ schwache Position". "Denkt die Verwaltung an eine Änderung der Verordnung?" fragte Kiefer.
Es sei "im Moment noch etwas früh", dazu etwas zu sagen, antwortete Lutz. "Wir sind mittendrin im Abwägungsprozess."
"Wir sind nicht dafür, dass Kampfhunde Bürger tyrannisieren dürfen", erklärte Dr. Wolfgang Brodhag für die FDP. Dennoch halte er das Vorgehen in diesem Fall für unbefriedigend. Bad Dürkheim habe eine sehr weitgehende Reglementierung beschlossen; in der Pfalz habe nur Frankenthal sich ebenso verhalten. "Andere waren großzügiger." Nun sei zu befürchten, "dass die Bürger es nicht verstehen, wenn wir jetzt sagen, wir sind nicht zuständig."
"Wir haben diese Gemeindeordnung nicht in Bad Dürkheim erfunden", sagte dazu Lutz; die geltenden Bestimmungen seien nun einmal zu respektieren.
Jürgen Ries (Bündnisgrüne) wies darauf hin, dass die mit den Vorschriften in Bad Dürkheim vergleichbaren Bestimmungen in Frankenthal sogar von den dortigen Hundesportvereinen begrüßt worden seien. Im übrigen sei der Anleinzwang dort seit 1. Oktober in Kraft. Er verstehe nicht, wieso es in Bad Dürkheim mit einer Entscheidung so lange dauere, sagte Ries.
Eine Erklärung hatte Ordnungsdezernent Theo Hoffmann parat: Frankenthal habe in seinem Schreiben an die Aufsichtsbehörde eine Frist gesetzt und erklärt, wenn bis dahin kein Einwand komme, werde die Verordnung in Kraft gesetzt.
"Wir sind alle Laien - also müssen wir uns an dieser Stelle auf das verlassen, was die Verwaltung sagt", lautete das Fazit von SPD-Fraktionschef Dieter Raudszus.
Bei der Abstimmung schloss sich die überwiegende Mehrheit der Verwaltung an; es gab eine Gegenstimme und vier Enthaltungen. (spi)
RON - RHEINPFALZ ONLINE, Mittwoch, 29. Nov
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  • 29. April 2024
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Wie wäre es denn mit Freilaufflächen für Hunde? Die müßte die Gemeinde doch eigenständig zur Verfügung stellen können. Oder verstecken sie sich wieder hinter ihrer "Nichtzuständigkeit"?

watson
 
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