Auto auf jemand anderes zulassen

San

15 Jahre Mitglied
so, folgendes:

mein bruder (39 jahre) macht gerade seinen führerschein und hat sich auch schon ein auto ausgekuckt.
nun hat er mich gefragt ob ich es auf mich anmelden könnte, wegen den hohen prozenten!

Mir ist das alles ein wenig suspekt:
- ich wohne in bayern, er in hessen - geht das überhaupt?
- was könnte mir im "worst-case"fall passieren, für was könnte ich haftbar gemacht werden? Wirklich im schlimmsten fall (unfall, er zahlt die karre nicht ab etc...)
- wie mache ich das ......das heißt ja ich müsste hinfahren und die karre zulassen, weil eine vollmacht und meinen Perso kriegt er nicht in die Hände....

kann mir jemand über die rechtliche seite auskunft geben, ich bin wirklich verunsichert und mein Gefühl sagt mir :laß es!

Schon mal danke

San
 
  • 26. April 2024
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Hi San ... hast du hier schon mal geguckt?
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AmStaff_girl schrieb:
- wie mache ich das ......das heißt ja ich müsste hinfahren und die karre zulassen, weil eine vollmacht und meinen Perso kriegt er nicht in die Hände....

Solch einen Bruder würde ich auf den AB quatschen lassen und nicht zurückrufen! :eg:
Wenn du schon Angst hast er könnte deinen Perso in die Hände kriegen.....lach.
 
Ich hab noch nie ein Auto auf mich zugelassen gehabt ;) . Das geht alles. Um Versicherung zu sparen, kann man den Wagen auf Mutter, Vater, Bruder, Schwester oder nen Bekannten anmelden. Im Versicherungsantrag muss lediglich drin stehen, wer den Wagen sonst noch fährt, wie alt der Fahrer ist usw. .

Er kann auch das Auto auf dich anmelden, bzw du meldest seinen Wagen auf dich an und die Kosten gehen von seinem Konto ab - dafür muss er nur unterschreiben.

Was nicht geht ist, daß du nen Wagen in Hessen anmeldest, obwohl du in Bayern wohnst. Der Wagen muss dort angemeldet werden, wo du deinen dauerhaften Wohnsitz hast.
 
Scotty sie hat sich die Antwort doch schon selbst gegeben. Sie traut ihrem Bruder nicht und da würde ich dann nichts aber auch überhaupt nichts Anmelden oder Unterschreiben. ;)
 
Dobifreund schrieb:
Scotty sie hat sich die Antwort doch schon selbst gegeben. Sie traut ihrem Bruder nicht und da würde ich dann nichts aber auch überhaupt nichts Anmelden oder Unterschreiben. ;)

Rischtisch ;) . Jedoch kann man die Fragen ja mal so grundsätzlich beantworten, vielleicht ist ja noch jemand in der Situation oder kommt in diese und kann es dann nachlesen.
 
och dobi im normalfall mache ich das auch so....:D ....und für gewöhnlich melden sich meine Geschwister auch nie....:eg:

nur wenn sie was wollen.......wobei mein bruder halt ein harter Fall ist.... er säuft ,zockt und erzählt jede menge geschichten.........eigentlich glaube ich ihm kein wort........aber er wär ein guter kerl, wenn er nicht schon soviel ******* erlebt hätte die ihn kaputt gemacht hat.Aber das kann ich nicht ändern.:(

Aber mir gehts nur um das wirklich rein rechtliche.......vegiß das er mit mir verwand ist! würde man soetwas für eine Fremden machen?

@ scotty:
also kann ich das auto ja gar nicht auf mich dort zulassen. Mein bruder hat gemeint das der Autoverkäufer fuzzi nur meinen Perso und ne unterschrieben Vollmacht bräuchte und dann würde das gehen! Sowas bekommt er aber von mir nicht, heißt ich müsste dann ja selbst hinfahren!

Oder sag jetzt bitte einfach das es nicht geht und alles ist erledigt!:D

san
 
AmStaff_girl schrieb:
Oder sag jetzt bitte einfach das es nicht geht und alles ist erledigt!:D

Ok ! Es geht nicht ! :D

Sag deinem Bruder mit 39 J. ist er jetzt so langsam alt genug, er soll seinen Krempel selber regeln. ;)
 
AmStaff_girl schrieb:
Oder sag jetzt bitte einfach das es nicht geht und alles ist erledigt!:D

san

Es geht nicht ;) . Du müsstest nen Wohnsitz in Hessen haben, damit du da einen Wagen zulassen kannst bzw. er einen Wagen auf deinen Namen da zulassen kann. Kannst höchstens den Wagen bei dir in Bayern auf dich zulassen und ihn als zweiten Fahrer eintragen, ihm dann den Wagen samt Papieren übergeben und er kann dann damit in Hessen rumgurken. Ist aber ne Zeit und Kostenfrage.
 
Scotty schrieb:
Es geht nicht ;) . Du müsstest nen Wohnsitz in Hessen haben, damit du da einen Wagen zulassen kannst bzw. er einen Wagen auf deinen Namen da zulassen kann. Kannst höchstens den Wagen bei dir in Bayern auf dich zulassen und ihn als zweiten Fahrer eintragen, ihm dann den Wagen samt Papieren übergeben und er kann dann damit in Hessen rumgurken. Ist aber ne Zeit und Kostenfrage.

wohnsitz in hessen...neeeee..laß mal:D

aber wenn er ständig mit ner karre mit nem bayrischen kennzeichen rumeiert ist das ok?
Und wenn er strafzettel und so zeug kassiert an wen gehen die, doch erstmal an mich,oder? Und wenn er die nicht zahlt bin ich der depp!?

Ich denke am besten läßt er ihn auf einen bekannten zu, wenn es die überhaupt gibt!:unsicher:

San
 
Ich bin ein Jahr auf meine Eltern gefahren und zwar aus dem Grund, weil ich das neue Auto billiger über die Firma meines Vater kaufen konnte und knappe 2000 Euro damit gespart habe.
Die Versicherung lief auf mich.
Die Steuer wurde bei meinen Eltern abgebucht.
Meine Eltern leben übrigens in BW und ich in RLP
War überhaupt kein Thema.
Ende 2006 habe ich es dann auf mich kpl. umgemeldet.

Scotty schrieb:
Es geht nicht ;) . Du müsstest nen Wohnsitz in Hessen haben, damit du da einen Wagen zulassen kannst bzw. er einen Wagen auf deinen Namen da zulassen kann. Kannst höchstens den Wagen bei dir in Bayern auf dich zulassen und ihn als zweiten Fahrer eintragen, ihm dann den Wagen samt Papieren übergeben und er kann dann damit in Hessen rumgurken. Ist aber ne Zeit und Kostenfrage.

Das stimmt nicht, siehe meine Ausführungen.

AmStaff_girl schrieb:
aber wenn er ständig mit ner karre mit nem bayrischen kennzeichen rumeiert ist das ok?
War bei mir kein Problem.
AmStaff_girl schrieb:
Und wenn er strafzettel und so zeug kassiert an wen gehen die, doch erstmal an mich,oder? Und wenn er die nicht zahlt bin ich der depp!?
Ja.
 
unser nachbar hatte sein auto auch auf unsere firma laufen.
strafzettel haben wir bekommen und im anhang war immer ein zettel wo man sich dazu äußern kann.
da wurde eingetragen das er den wagen fährt und gut war.
Da er seins immer bezahlt hat, weiß ich leider nicht wie das ist wenn er mal nicht zahlt, ob man dann auf dich zurück greifen wird
 
a & a schrieb:
Was soll denn DAS heißen :hö: ?!

Hier wohnen totaaaal nette, liebe Menschen :D

ich weiß, bin doch selbst a hessisch mädche:D ...leider wohnen da auch meine beiden brüder, und 300 km entfernung sind schon fast zu wenig:eg:

a & a schrieb:
Was den Rest angeht... laß es bleiben.
das werde ich wohl auch tun......ich wollte ihm halt nur nicht gleich die chance verbauen..mein dad hat mein erstes auto ja auch auf sich angemeldet das ich mir kohle sparen konnte.aber ich setz mich nicht in die nesseln....:rolleyes:


San
 
Lass es sein...aber bei der Da-Direkt(und ich glaube auch bei anderen Direktversicherern) können auch Anfänger bei 100 % starten,war bei mir so.Und das ist bezahlbar.
 
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein. Er könnte das Auto auf sich anmelden und ne Doppelkarte von Deiner Versicherung vorlegen.;) Dann gehen Strafzettel an ihn, Steuerbescheid auch. Sollte er jedoch so unzuverlässig sein, lass es einfach, weil Du letztendlich auf den Kosten für die Versicherung sitzen bleibst:rolleyes: .
Mit 39 sollte er das eigentlich selbst gebacken bekommen und nicht Gefahr laufen, seine kleine Schwester in Schwierigkeiten zu bringen.:nee:

Wenn Dein Bauchgefühl Dir sagt, daß es nicht gut für Dich ist. dann lass es, Bruder hin oder her, Ich würde so ein Ansinnen an meine Geschwister gar nicht stellen, vor lauter Angst, daß was schief gehen könnte, da bräuchte ich nicht mal schuld sein:rolleyes:

LG Flocke
 
Flockebw schrieb:
Mit 39 sollte er das eigentlich selbst gebacken bekommen und nicht Gefahr laufen, seine kleine Schwester in Schwierigkeiten zu bringen.:nee:

Wenn Dein Bauchgefühl Dir sagt, daß es nicht gut für Dich ist. dann lass es, Bruder hin oder her, Ich würde so ein Ansinnen an meine Geschwister gar nicht stellen, vor lauter Angst, daß was schief gehen könnte, da bräuchte ich nicht mal schuld sein:rolleyes:

LG Flocke

bei meinen geschwistern kann ich manchmal gar nicht soviel essen wie ich k....n möchte:hö: :eg: :D

ich laß es.....punkt basta...soll er sein Leben endlich selbst auf die Reihe bringen, ich hab ihn da nicht reinmanövriert!:stop:

San
 
Hallo!
Ich hatte mein Auto auch ne ganze Weile auf meinen damaligen Freund angemeldet, allerdings nur versicherungstechnisch.
D.h. versichert war das Auto als zweitwagen meines Freundes, angemeldet bei der Behörde war es auf meinen Namen.

Grundsetzlich ist es in dem Fall dann so, dass Strafzettel und so was an deinen Bruder gehen, weil er der Fahrzeughalter ist, d.h. er muss sie auch bezahlen, da hättest du nix mit zu tun.

Zahlt er aber die Versicherung nicht, wird die sich an dich wenden. Klar kann man es einrichten, dass der Versicherungsbetrag von seinem Konto abgebucht wird. Ist dieses aber nicht gedeckt... dann bist du dran, da du der Versicherungsnehmer also der Vertragspartner bist.
Klar kannst du, wenn er nicht zahlt, d ie Versicherung beenden etc. - da du Vertragspartner bist, hat dein Bruder da keinen Einfluss drauf- allerdings kann es ne Weile dauern und die Schulden können sich bei der Versicherung ganz schön ansammeln, da sollte schon ein gutes Vertrauensverhältnis da sein.

An deiner Stelle würde ich die Finger davon lassen, wenn du ein schlechtes Gefühl hast - dieses Bauchgefühl hat eigentlich immer Recht! Acuh wenn du sicher nicht ins Gefägnis musst, wenn dein Bruder Mist baut, aber Ärger, Stress und Schulden kann er dir auf jeden Fall einbrocken!

Ausserdem ist er 39! Sorry, aber wenn das mal nicht ein Alter zum erwachsen werden ist... Auch wenn er Mist erlebt hat, du als seine Schwester bist bestimmt nicht dafür verantwortlich - und schon garnicht dafür, ihm auf die Beine zu helfen. Zumal euer Verhältnis nicht das beste zu sein scheint!

LG und hör auf deinen Bauch!
 
AmStaff_girl schrieb:
Aber mir gehts nur um das wirklich rein rechtliche.......vegiß das er mit mir verwand ist! würde man soetwas für eine Fremden machen?

@ scotty:
also kann ich das auto ja gar nicht auf mich dort zulassen. Mein bruder hat gemeint das der Autoverkäufer fuzzi nur meinen Perso und ne unterschrieben Vollmacht bräuchte und dann würde das gehen! Sowas bekommt er aber von mir nicht, heißt ich müsste dann ja selbst hinfahren!

san

Der AUTOVERKÄUFER und VOLLMACHT!!! - das würde ich auch nicht machen, höhrt sich an, als will er ein Auto auf deinen Namen kaufen...da bimmeln bei mir Alarmglocken

Anmelden geht problemlos (warum einer Versicherung unnötig Geld in den Hals stecken?), das schlimmste das dir dabei passieren könnte, wäre dass du auf den Rechnungen für die Versicherungsprämien sitzen bleibst, aber das lässt sich regeln (empfehle Vorrauszahlung)

Er müsste dir dann die Papiere (KFZ Brief - Abmeldung ect. schicken + Geld fürs Zulassen;) ) dann meldest du das Auto, an deinen Wohnort, auf deinen Namen an und es fährt mit Nummernschild deiner Gemeinde.

Das hat sogar den Vorteil, das du in den KFZ-Brief eingetragen wirst und der offizielle Besitzer des Wagens bist (notfalls die Herausgabe verlangen kannst - behalte einfach den Brief)

:lol: @ Scotty schieb mal den Buick nach Hause:love:
 
Also Flockebw hat recht...
Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer sind zwei paar Schuhe...
Dein Bruder kann prima auf deine Versicherung laufen und er bleibt und ist Fahrzeughalter... was auch heißt er bekommt alle Strafzettel, Punkte etc.

Für dich nur ein Problem, wenn er das Auto dauernd wo gegenknallt, dann sind deine Prozente bei der Versicherung futsch...

Bei dem von dir beschriebenen Lebenswandel deines Bruders eine Gradwanderung...;)
 
Dalmatiner-Mix schrieb:
Für dich nur ein Problem, wenn er das Auto dauernd wo gegenknallt, dann sind deine Prozente bei der Versicherung futsch...

;)

Nö auch nicht, es gehen nur die Prozente des Autos mit den Unfall rauf :D
 
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