Auflagen und Hundesteuer erhöht trotz Verhaltenstest?

Wiesel88

10 Jahre Mitglied
Hallo,

so...nach reichlicher Überlegung, wegen der Wohnsituation, sind wir auf folgendes gekommen: Im Haus meiner Eltern und Großeltern werden wir das Dach zu einer Wohnung ausbauen. Am Mittwoch werden wir nun nochmal mit meinen Großeltern reden und dann auch alles rechtliche klären, so dass der Ausbau bald beginnen kann.
Nur ein Nachteil gibt es dabei...das Haus steht in Ehingen!
Gerade komm ich vom Rathaus und redete mit dem Verantwortlichen für "das Genehmigen von Haltung gefährlichen Hunden". Zuerst hab ich natürlich angerufen und durfte mir wieder einmal einhören, "warum ich keinen Pudel hertu und unbedingt so einen gefährlichen Hund hertun will, denn diese Hunde sind Jahrelang ruhig und auf einmal, ohne Grund schnappen sie zu!"
Ich dachte mir...Melli, sei ruhig..den wirst so wieso nicht von der Wahrheit überzeugen können, daher biss ich mir auf die Lippe und sagte nix dazu.
Als ich ihm erklärte, dass ich einen lammfrommen Rotti hab, meinte er wiederrum "Seit er hier im Amt tätig ist, seien ja 90 % der Beisvorfälle von Rottis ausgegangen, dass die ja gemein gefährlich wären"... ich schwieg... ich hätte mir gewünscht, er könne mich gerade sehen: Ich sitz aufm Sessel und mein "gemeingefährlicher" Rotti auf meinem Schoss (Gipsy denkt sie sei ein kleiner Schosshund). Aber gut, ich biss mir wieder auf die Lippe und fragt, ob ich persönlich vorbeikommen kann, denn ich denke, dass es immer besser ist von Gesicht zu Gesicht zu sprechen, statt mit einer "anonymen" Person am Telefon.
Ich also hingesprungen zum Rathaus und was hab ich erfahren....nix...er konnte mir die meisten Fragen nicht beantworten. Er müsse sich erstmal informieren! Wenn jemand für etwas zuständig ist, dann soll er sich doch auch mit der Materie auskennen und vorallem neutral handeln und nicht so negativ gegen Kampfschmuser sein, so meine Meinung! Nun hab ich im zuständigen Vet.amt angerufen, aber die Zuständige Frau ist gerade leider nicht da und wird mich zurückrufen.
So, lange Rede (sry).... und ich hab immer noch lauter Fragen. Vllt könnt ihr mir helfen:

1. Brauch ich in BW einen Sachkundenachweis?
(Auf der HP von Ehingen steht, dass ich einen brauch...aber als ich vor vielen Monaten mal mit der Vet.amt-Ärztin sprach sagte sie nein)
2. Wenn ein Sachkundenachweis verlangt wird...wer braucht den alles? Der Hund wird auf mich und meinen Verlobten angemeldet sein, aber meine Mutter wird auch auf die Hunde (also auch auf den Kampfschmuser) aufpassen und ihn auch mal ausführen. Braucht also jeder von uns einen Sachkundenachweis?
3. Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 736 Euro. SO, giltet diese erhöhte Steuer trotz bestandenen Verhaltenstest, denn in der Landesordnung (oder wie das heißt) steht doch, dass die Eigenschaft eines Kampfhundes durch diesen Test/Prüfung widerlegt wird. Wir sind auch bereit die erhöhte Hundesteuer zu zahlen, daran soll's nicht scheitern... aber in allen umliegenden Dörfern/Städte, zahlt der Hund dann normale Steuern.
4. Was ist, wenn ich mir einen Junghund hole, der noch keinen Verhaltenstest hat. Ist dies möglich.... gibt es mehr Auflagen?

So, mehr fällt mir gerade nicht ein...wäre super wenn jemand mir helfen kann. Denn ab Mittwoch, wenn meine Großeltern zu dem Umbau einwilligen und das Dachgeschoss notariel auf meine Mutter umgeschrieben wird, geht die Hundesuche konkret los, d.h. eben auch die ganzen rechtlichen Sachen und wir möchten anständige Hundehalter sein, die alle Auflagen erfüllen und das Image der Hunde vllt sogar etwas verbessern können.
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Wiesel88 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallole,

habe ich das jetzt richtig verstanden?

Du besitzt einen Rottweiler?

Der steht doch gar nicht auf der Liste der Baden-Württenbergischen PolVOgefH.



Also auch keine entsprechenden Auflagen oder Genehmigungen.


Und laut der Hundesteuersatzung der Stadt Ehingen wird auch keine Kampfhundesteuer für Rottweiler "kassiert", sondern lediglich 66,00 € pro Jahr.


insbedondere § 5 Absatz 3

Ansonsten: das kann sich natürlich ändern, da wohl in einigen Bundesländern die Aufnahme des Rottweilers in die Kampfhundelisten "diskutiert" wird.

Auf jeden Fall hast du mit einem offensichtlich total inkompetenten Mitarbeiter der Stadt Ehingen gesprochen.

Aber die gibt es auch bei uns ... leider.

In sofern: sei ganz entspannt und ziehe mit deinem Kuschel-Schpßhund Rotti zurück in das Haus deiner Eltern! Ich wünsche euch alles Gute!
 
Hallo,

Sry, dann hab ich mich falsch ausgedrückt! Bzw. ich hab ja ganz vergessen, um was für eine Rasse es sich handelt!
Gipsy, mein Rottimädl haben wir nun schon fast 2 Jahre...um die gehts gar nicht! Und die ist auch als "normaler Hund" angemeldet. Und wir wohnen schon immer im Haus meiner Eltern...nun wird eben aus der oberen Etage eine komplette Wohnung gebaut. (Wir haben ja anfangs überlegt, Mietwohnung, eigene Wohnung, eigenes Haus??? Und nun sind wir eben auf den Entschluss gekommen, die Wohnung oben auszubauen)
Wir möchten einen Amstaff oder Pitbull oder Mischling (Dogo Argentino find ich auch wunderschön, sollen jedoch gegenüber Artgenossen nicht die verträglichsten sein...aber um den Hund geht es erstmal nicht...), aufjedenfall einen Kampfschmuser aus einem TH holen (eben wahrscheinlich Kat. 1). Einen konkreten Hund haben wir noch nicht im Auge!
Wir wollen alles rechtliche erstmal abklären.
 
bw = wesenstest , kein sachkundenachweis...
hundesteuer ist abhängig von der gemeinde
 
1. Brauch ich in BW einen Sachkundenachweis?
(Auf der HP von Ehingen steht, dass ich einen brauch...aber als ich vor vielen Monaten mal mit der Vet.amt-Ärztin sprach sagte sie nein)

Nein, da Rotti nicht in PolVOgefH gelistet!

2. Wenn ein Sachkundenachweis verlangt wird...wer braucht den alles? Der Hund wird auf mich und meinen Verlobten angemeldet sein, aber meine Mutter wird auch auf die Hunde (also auch auf den Kampfschmuser) aufpassen und ihn auch mal ausführen. Braucht also jeder von uns einen Sachkundenachweis?

Siehe Frage 1 ... niemand braucht den normalerweise für einen Rotti (Ausnahme, der Hund ist auffällig geworden

3. Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 736 Euro. SO, giltet diese erhöhte Steuer trotz bestandenen Verhaltenstest, denn in der Landesordnung (oder wie das heißt) steht doch, dass die Eigenschaft eines Kampfhundes durch diesen Test/Prüfung widerlegt wird. Wir sind auch bereit die erhöhte Hundesteuer zu zahlen, daran soll's nicht scheitern... aber in allen umliegenden Dörfern/Städte, zahlt der Hund dann normale Steuern.

Das Kassieren der Kampfhundetsuer ist unabhängig vom Verhaltenstst ... hängt nur von der Formulierung der Hundesteuersatzung ab ... und die kann jede Gemeinde formulieren, wie sie möchte.

Aber nach der Hundesteuersatzung der Stadt Ehingen ist ein Rottweiler nicht von der "Kampfhundesteuer" betroffen.

Ansonsten hast du dich eh verguckt: es wird für einen "Kampfhund" in Ehingen 1.736,00 € kassiert


4. Was ist, wenn ich mir einen Junghund hole, der noch keinen Verhaltenstest hat. Ist dies möglich.... gibt es mehr Auflagen?

Wenn es sich un einen Rottweiler handelt, ist es eh schnurz.
 
es geht nicht um einen rottweiler, sonder ein pit bzw. amstaff oder mix ... :hallo:
 
1. Brauch ich in BW einen Sachkundenachweis?
(Auf der HP von Ehingen steht, dass ich einen brauch...aber als ich vor vielen Monaten mal mit der Vet.amt-Ärztin sprach sagte sie nein)

Nein, da Rotti nicht in PolVOgefH gelistet!

2. Wenn ein Sachkundenachweis verlangt wird...wer braucht den alles? Der Hund wird auf mich und meinen Verlobten angemeldet sein, aber meine Mutter wird auch auf die Hunde (also auch auf den Kampfschmuser) aufpassen und ihn auch mal ausführen. Braucht also jeder von uns einen Sachkundenachweis?

Siehe Frage 1 ... niemand braucht den normalerweise für einen Rotti (Ausnahme, der Hund ist auffällig geworden

3. Hundesteuer für Kampfhunde beträgt 736 Euro. SO, giltet diese erhöhte Steuer trotz bestandenen Verhaltenstest, denn in der Landesordnung (oder wie das heißt) steht doch, dass die Eigenschaft eines Kampfhundes durch diesen Test/Prüfung widerlegt wird. Wir sind auch bereit die erhöhte Hundesteuer zu zahlen, daran soll's nicht scheitern... aber in allen umliegenden Dörfern/Städte, zahlt der Hund dann normale Steuern.

Das Kassieren der Kampfhundetsuer ist unabhängig vom Verhaltenstst ... hängt nur von der Formulierung der Hundesteuersatzung ab ... und die kann jede Gemeinde formulieren, wie sie möchte.

Aber nach der Hundesteuersatzung der Stadt Ehingen ist ein Rottweiler nicht von der "Kampfhundesteuer" betroffen.

Ansonsten hast du dich eh verguckt: es wird für einen "Kampfhund" in Ehingen 1.736,00 € kassiert


4. Was ist, wenn ich mir einen Junghund hole, der noch keinen Verhaltenstest hat. Ist dies möglich.... gibt es mehr Auflagen?

Wenn es sich un einen Rottweiler handelt, ist es eh schnurz.


Wie schon geschrieben, geht es hier nicht um mein Mäußle (Rotti), sondern um einen zukünftigen Hund! Die 1,736 Euro sind zur Abschreckung! Es sind tatsächlich "nur" 736 Euro... 1736 wären gar nicht zulässig, da es mehr als das 20-fache der normalen Steuer wäre!
Die ändern das mit Absicht nicht, damit die Leute "abgeschreckt" sind.
 
Du brauchst in BW nur einen Sachkundenachweis für einen Kampfhund.

Da aber die Kampfhundeeigenschaft mit dem Wesenstest widerlegt wird, brauchst du also für einen wesensgetesteten Hund keinen Sachkundenachweis....und da du eh nur für einen wesensgetesteten Hund eine Haltgenehmigung bekommen wirst, hat sich das mit der Sachkunde quasi von selbst erledigt. (was ein Satz :D)

Einen Kampfhund genehmigt zu bekommen ist faktisch so gut wie unmöglich.

Die Steuer richtet sich nach der Gemeinde, das kann sie händeln wie sie will.
Meine Eltern zahlen für ihren wesensgetesteten AmStaff auch 400 Euro.

In den meisten Tierheimen in BW hat der Hund schon einen Wesenstest.
Kommt der Hund von "außerhalb", also Nicht-BW, dann läuft das etwas anders.

Der Halter braucht ein pol. Führungszeugnis und der Hund ne Haftpflichtversicherung

Hunde bis 6 Monate fallen noch nicht unter die Kampfhunde, sind quasi normale Hunde.
Danach gelten div. Auflagen, dazu kann dir aber legolas oder Büffelchen mehr sagen, da bin ich nicht so drin....

In BW hat der Hund nur 1 !!!! Chance den Wesenstest zu bestehen.
Besteht er den nicht, dann heißt das: Hund ins Tierheim, da keine Haltegenehmigung erteilt wird. Der Hund hat danach auch keine zweite Chance mehr.
 
Hallo,

Sry, dann hab ich mich falsch ausgedrückt! Bzw. ich hab ja ganz vergessen, um was für eine Rasse es sich handelt!
Gipsy, mein Rottimädl haben wir nun schon fast 2 Jahre...um die gehts gar nicht! Und die ist auch als "normaler Hund" angemeldet. Und wir wohnen schon immer im Haus meiner Eltern...nun wird eben aus der oberen Etage eine komplette Wohnung gebaut. (Wir haben ja anfangs überlegt, Mietwohnung, eigene Wohnung, eigenes Haus??? Und nun sind wir eben auf den Entschluss gekommen, die Wohnung oben auszubauen)
Wir möchten einen Amstaff oder Pitbull oder Mischling (Dogo Argentino find ich auch wunderschön, sollen jedoch gegenüber Artgenossen nicht die verträglichsten sein...aber um den Hund geht es erstmal nicht...), aufjedenfall einen Kampfschmuser aus einem TH holen (eben wahrscheinlich Kat. 1). Einen konkreten Hund haben wir noch nicht im Auge!
Wir wollen alles rechtliche erstmal abklären.

Ach so ...

damit kämt ihr in Ehingen auf jeden Fall nicht um jährlichen 1.736 € "Kampfhundesteuer" herum.

Ansonsten Auflagen gem. PolVOgefH.

"Kategorie 2 Hunde" (siehe PolVOgefH §1 Absatz 3) werden nach bestandenem Verhaltenstest eventuell von der Leinenpflicht befreit. (Diese gilt inner- und außerorts!) Das hängt aber von der Gemeinde ab.
Manche verlangen auch keinen Verhaltenstest, da der für "Kat 2 Hunde" eigentlich gar nicht vorgesehen ist.

Wir mussten hier bei uns für die Leinenbefreiung unserer Bordeauxdogge auch "frewillig" den Verhaltenstest ablegen ... und durften immer schön den "Kampfhundesteuersatz" blechen.

Unsere Klage wurde abgewiesen, aber inzwischen laufen noch entsprechende Klagen, aber das kann noch dauern ...
 
Normalen dürften die doch eine Genehmigung nicht untersagen, wenn man alle Auflagen erfüllt:

- Polizeiliches Führungszeugnis
- Ausbruchsicheres Gelände
- Hund mit VT
- Und die Haftpflicht ist so wieso klar, die haben beide Hunde von uns, auch der kleine

Ich mein, was soll man noch alles erfüllen, um einen Hund genehmigt zu bekommen... ich denk, dass die uns das nicht nicht genehmigen können. Oder etwa doch?
 
Du brauchst in BW nur einen Sachkundenachweis für einen Kampfhund.

Da aber die Kampfhundeeigenschaft mit dem Wesenstest widerlegt wird, brauchst du also für einen wesensgetesteten Hund keinen Sachkundenachweis....und da du eh nur für einen wesensgetesteten Hund eine Haltgenehmigung bekommen wirst, hat sich das mit der Sachkunde quasi von selbst erledigt. (was ein Satz :D)

Einen Kampfhund genehmigt zu bekommen ist faktisch so gut wie unmöglich.

Die Steuer richtet sich nach der Gemeinde, das kann sie händeln wie sie will.
Meine Eltern zahlen für ihren wesensgetesteten AmStaff auch 400 Euro.

In den meisten Tierheimen in BW hat der Hund schon einen Wesenstest.
Kommt der Hund von "außerhalb", also Nicht-BW, dann läuft das etwas anders.

Der Halter braucht ein pol. Führungszeugnis und der Hund ne Haftpflichtversicherung

Hunde bis 6 Monate fallen noch nicht unter die Kampfhunde, sind quasi normale Hunde.
Danach gelten div. Auflagen, dazu kann dir aber legolas oder Büffelchen mehr sagen, da bin ich nicht so drin....

In BW hat der Hund nur 1 !!!! Chance den Wesenstest zu bestehen.
Besteht er den nicht, dann heißt das: Hund ins Tierheim, da keine Haltegenehmigung erteilt wird. Der Hund hat danach auch keine zweite Chance mehr.

Also wenn ich das richtig les...ist es am besten keinen Junghund ohne VT, sondern einen Hund, der bereits einen VT hat zu holen oder?
Hättet ihr mir noch Tips für die Haftpflichversicherung, bei welcher seit ihr den?
Ich weiß gerade nicht, ob die Versicherung, bei denen unsere Hunde versichert sind, auch Kampfschmuser versichern.

Und kann ein Kampfhund von der steuer befreit werden, wenn er z.b. ein Rettungshund ist? (Wir würden gerne, sofern der Hund auch daran Spaß hat, mit ihm in die RH-Arbeit gehen, bzw. mein Verlobter, da ich mit Gipsy schon RH mach)
 
Nö, ist wurscht ob Hund mit VT oder Hund ohne VT (aus anderem Bundesland evtl.) oder Welpe/Junghund ohne Vt.....

Der Hund meiner Eltern kam aus RLP und hatte keinen VT.
Er mußte dann bis Bestehen des VT mit Maulkorb laufen (büffelchen hat mir ihrem Hund genau die gleiche Variante durch).

Hunde bis 6 Monate: frag mal legolas, der kann dir da Bescheid geben.

Versicherungen:
oder
 
Murphy hier aus dem Forum hat einen Kampfi als Rettungshund und ist von der Steuer befreit, soweit ich weiß.
Aber es war wohl ein harter Weg durch die Gerichte, bis es soweit war.
 
Murphy hier aus dem Forum hat einen Kampfi als Rettungshund und ist von der Steuer befreit, soweit ich weiß.
Aber es war wohl ein harter Weg durch die Gerichte, bis es soweit war.

Ob Murphy steuerbefreit ist, weiß ich net sicher - auf jeden Fall
hat sie ne leinenbefreiung!
 
Ich find es sowas von verwirrent, denn das bürokraten Deutsch kann man so oder so deuten...:verwirrt: Danke für eure Hilfe, denn ohne euch wär ich immer noch so unwissend, da selbst die Zuständigen keinen Schimmer haben!
Also was wäre denn der erste Schritt zum Hund? Denn so viel ich nun weiß, kann ich die Haltererlaubnis erst dann einfordern, wenn ich einen konkreten Hund im Auge hab. Richtig?
D.h. wir müssten uns erstmal für einen Hund "entscheiden" und dann, wenn das TH zustimmt, müssten wir eine Erlaubnis von der Stadt einholen und wenn die bewilligt ist, darf der Hund erst zu uns.
Wenn aber der Hund noch VT hat, müssten wir erst einen Sachkundenachweis einholen, bzw. machen. Versteh ich das so richtig, oder lieg ich falsch?:verwirrt:

Und nen höheren Zaun brauchen wir auch noch, das wird wohl dann das erste sein:unsicher:
 
Nein, du mußt keinen Sachkundenachweis machen, hak' das ab.

Wenn man weiß, welchen Hund man haben will, dann geht man auf die Gemeinde und beantragt die Halteerlaubnis.
Dazu braucht man noch das pol. Führungszeugnis und die Haftpflicht, das wird dir aber der Sachbearbeiter dort sagen.

Wenn die Gemeinde nicht Bescheid weiß, dann ruft man beim Landratsamt an oder telefoniert mal mit dem Vet-Amt, damit sie den Sachbearbeiter aufklären können.
 
Vet.Amt wird mich heute noch anrufen, bzw. zurückrufen. (Vorher war die Frau leider nicht im Büro).
So, nun langsam hab ich mehr durchblick..danke!
 
Nun bin ich wieder verwirrt! Der Herr vom OA hat angerufen. Egal ob der Hund ein VT von BW schon hat, er muss ihn nochmal absolvieren und wir müssen trotzdem die Sachkundenachweis erbringen und die Hundesteuer bleibt trotzdem erhöht!
Was stimmt nun...ich dachte, wenn der Hund schon ein VT in BW hat, giltet der?
 
So, nun wieder was neues. Nun haben wir im TH Ulm angerufen und da nachgefragt. Die Dame hat uns erklärt, wenn der Hund einen VT in BW hat, dann gilt der auch und wir müssen nicht extra einen machen und wir brauchen auch keinen Sachkundenachweis. Die Dame wird ihn mal anrufen und ihn aufklären. Übrigens wohnen wir hier im Hunde-unfreundlichsten Städtchen hier in der Umgebung-meiner Meinung nach! Aber nicht desto trotz werden wir uns nicht abbringen lassen.
 
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