Anzeige bei Polizei weil Hund Frau umgeworfen hat?

Meines Wissens zahlt die Versicherung auch das Schmerzensgeld. Eine Anzeige hat ja mit dem privatrechtlichen Teil (Schadensersatz und Schmerzensgeld) nix zu tun.

achso...hmm..vielleicht ist sie dann genau ja so schlau oder dumm wie ich und geht ebenfalls davon aus, dass man jemanden erst anzeigen muss, um ihn/sie auf Schmerzensgeld zu verklagen?
Ein weiteres Gespräch zu suchen kann jedenfalls nicht schaden.
 
  • 30. April 2024
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Hi Jack Dumphy ... hast du hier schon mal geguckt?
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Blöde Frage aber : in Zeiten des Internets würde ich mich nicht trauen, meinen Hund als Listenhund darzustellen, wenn er nicht als solcher gemeldet ist
Sieht man deinem Hund an, dass es ein Listenmix ist?
Dann kann dir so eine Geschichte wirklich mal das Genick brechen:uhh:

In Sachsen gelten nur die drei üblichen Verdächtigen (Staff, Pit, Bulli) als Listenhunde, und zwar auch nur dann, wenn sie reinrassig (!) sind, bzw. wenn sie untereinander verpaart wurden. Die Betonung liegt auf untereinander. Alle anderen Mixe sind somit auflagenfrei, ergo auch ein Pit-Labbi-Mix. ;)

Ich würde mich erst einmal mit einem Anwalt beraten, beziehungsweise den Fall deiner Haftpflichtversicherung melden. Die bieten ja mitunter auch sicher eine Rechtsberatung an. Die Anzeige läuft ja gegen dich und nicht gegen deinen Hund. Das OA ist doch noch gar nicht involviert, oder?
Letztendlich bekommst du eine Ladung und machst dann dort deine Aussage, gibst vielleicht deine Freundin als Zeugin an, und das ganze Ding wird irgendwann eingestellt, und ihr kommt mit einem blauen Auge davon. Das wäre jedenfalls zu wünschen. Zumal Polizei und Staatsanwaltschaften hier in der Region genug mit anderen Sachen beschäftigt sein sollten als mit solch Pillepalle...
Ich würde auch nochmal versuchen mit der Geschädigten zu reden, vielleicht ist da doch noch was zu machen, wenn du ihr erklärst, dass deine Hundehaftpflicht auf jeden Fall sämtlichen Schaden bezahlt. Darum geht es jihr a sicher hauptsächlich.

Grüße aus ZI nach GR. :hallo:
 
Noch blöder ist es das ich zur Zeit auf Lehrgang bin und damit samt Hund 220km weit weg von Zuhause.
Die Versicherung hat meine Stellungnahme und prüft noch den Fall.

Wenn ich von denen das okay habe, das die den Fall übernehmen werd ich bei der Dame nochmal nett fragen ob sie die Anzeige zurück ziehen möchte.

Wie oben schon erwähnt stehen Mixe mit anderen Rassen nicht in Sachsen auf der Liste.
Also ist es theoretisch vollkommen egal was für ein Labbimix ich habe.
So weit ich weiß ist das Ordnungsamt noch nicht involviert.
Und ich drücke echt die Daumen das dies so bleibt.
 
Zu der "Freundin" noch, das ist ne alte Dame deren Hund ich ab und zu auf Spaziergängen mitbespaße oder mal einen Tag betreue.
Die Dame hat absolut null Plan von Hunden, das aufdrehen der Hunde war so ne Aktion.
Sie ist mit ihrem eigenen total überfordert und sollte eigentlich auch keinen Hund mehr haben.
Ich glaube nicht das sie eine sinnvolle Zeugin wäre.
 
Sorry, ich dachte, dein Hund wäre evtl. gelistet weil du ja auch bei der Polizei nur Labbi-Mix angegeben hast - aber so ist ja schonmal gut!:)



Zu der Dame, deren Hund du ausführst: ich würde der mal gewaltig (!!) ins Gewissen reden und ihr erklären, dass es aufgrund ihrer Aufpusherei zu dem Unfall kam und sie das zu lassen hat.
Spätestens jetzt müsste sie es ja einsehen...
 
Aber mal ehrlich- die Leute sind doch nicht mehr ganz dicht... eine Anzeige wegen Körperverletzung weil ein Hund einen umwirft??? Früher hätte dich die Polizei ausgelacht und heim geschickt.

Sehe ich genau so. Zu manchen Leuten fällt einem echt nichts mehr ein ... :unsicher:
 
Das ist ja dumm gelaufen...

Aber mal ehrlich- die Leute sind doch nicht mehr ganz dicht... eine Anzeige wegen Körperverletzung weil ein Hund einen umwirft??? Früher hätte dich die Polizei ausgelacht und heim geschickt.

Naja, theoretisch kannst du dich, wenn du blöd fällst schlimmer verletzen als bei einem Biss;)

Wenn es so gewesen wäre (was es nicht ist) wäre das noch einmal was anderes. Aber auch da würde ich es sinnvoll finden, die Nerven zu behalten - und je nach Reaktion des Besitzers entscheiden (und hier ist ja nun tatsächlich gut reagiert worden und nicht davon auszugehen, das der Hund eine tatsächliche Gefahr für andere ist - sondern es sich um einen klassischen Unfall handelt).
 
Weil aber das Brillenglas nen Sprung hat und ihr Schuh kaputt gegangen ist
und weil sie der Meinung ist das sie irgendwelche entstehenden Arztkosten selber zahlen müsste,
ist sie halt zur Polizei und hat die Anzeige gemacht.

Blödsinn - Du hast ihr doch mitgeteilt, das der Hund versichert ist. Diese übernimmt derlei Kosten in der Regel problemfrei, dafür hat man sie doch. :unsicher:

Dumm.
 
Ich würde wirklich nochmal das Gespräch suchen und ihr erklären, dass eine Anzeige ihr keinerlei finanzielle Vorteile bringt. Der finanzielle Aspekt ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit und wird über die Versicherung abgewickelt. Eine Anzeige hat nur zur Folge, dass der Hund möglicherweise als gefährlich eingestuft wird (mit den entsprechenden Folgen) und Du noch eine Strafanzeige wegen KV an der Backe hast. Vielleicht bringst Du ihr zu dem Gespräch ne Packung Pralinen mit....
 
Wie verrückt sind die Leute heutzutage?

Der Anwalt ist ja denke ich klar. Ansonsten finde ich sehr gut, dass Du mit Hund in ihrer Wohnung warst (wenn ich das richtig verstanden habe). Das zeigt ja doch dem Laien, dass der Hund nicht in böser Absicht an ihr hoch gesprungen ist.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Hund bei einer erneuten Begegnung ruhig und gesittet bleibt, würde ich die Frau mit Hund, einpaar Blümchen und einer Schachtel Pralinen besuchen.

Ich persönlich wäre an Deiner Stelle aber vorsichtig damit, wie ich der Dame begegne. Wenn Du das Gefühl hast, dass sie eine nette Person ist, die aus Mitleid eine Anzeige zurück nimmt, würde ich auf die Tränendrüse drücken und alles geben.

Wenn Du aber im Gegenteil das Gefühl hast, dass sie eine kalte und unbarmherzige Trulla ist, würde ich im Gegenteil die Tränendrüsentaktik unterlassen, weil sie sonst den Eindruck bekommen kann, dass Du Dich nur um Deinen Hund sorgst, aber Dir der Rest egal ist.

Ich kann mir vorstellen, dass man ihr beim Arzt oder von der Krankenkasse aus gesagt hat, dass sie unbedingt eine Anzeige erstatten soll, damit die Behandlungskosten vom Hundehalter bezahlt werden. Ich glaube daher eher nicht, dass sie die Anzeige zuruck nehmen wird. Wahrscheinlich hat sie (zu unrecht) Angst davor, selber für die Kosten aufkommen zu müssen, wenn sie keine Anzeige erstattet.

Ich persönlich würde deshalb weniger als Gegenpartei bei der Frau auftreten, in dem ich sie von einer Rücknahme der Anzeige überzeugen will, sondern mehr als Verbündeter, der natürlich auch will, dass sie keine Nachteile hat, aber auch darum bittet, dass sie ebenfalls fair bleibt und aussagt, dass der Hund nichts Böses wollte, wenn man nachfragen sollte.

Wie alt ist die Frau eigentlich? Wenn es eine ältere Dame sein sollte, ist es sicher auch nicht verkehrt mit den Angehörigen Kontakt aufzunehmen und sich auch dort nett zu präsentieren. Die Angehörigen haben auf ältere Leute einen großen Einfluss. Den Angehörigen könnte man eventuell dann eher erklären, dass sie die Anzeige zurück nehmen, weil es alles nur verkompliziert und nicht nötig ist.
 
So bin jetzt wieder Zuhause und kann mal richtig antworten.

Hab die Anzeige jetzt auch schwarz auf weiß vor mir, war schon im Briefkasten.
Was ich nur nicht verstehe ist das jetzt die Liste der kaputten Sachen noch gestiegen ist und das drin steht das sie sich hat krank schreiben lassen -> musste sie wohl sonst gäbe es ja keinen Nachweis über die Körperverletzung ???

Als ich das Gespräch mit ihr gesucht hatte, war ich alleine.
Den Hund hatte ich nicht mit, weil mir von der Besitzerin des anderen Hundes gesagt wurde,
das die Dame mehrere Katzen besitzt und Blacky keine Katzen mag.

Wo das mit dem anspringen passiert war, ist Blacky total erschrocken als die Dame hingefallen ist und hat danach mit Abstand abgewartet.
Ist ihr also nicht mehr zu nah gekommen und hat sie auch nicht berührt.
Ein gefahrdrohender Hund hätte nicht so reagiert. Zumindest meiner Meinung nach.

Wegen dem Anwalt das ist so ne Sache, ich weiß nicht von was ich einen bezahlen sollte?
Muss ja schon die Selbstbeteiligung von der Hundeversicherung bezahlen.
Werd Montag mal auf dem Amt nachfragen, ob es da nen Zuschuss für gibt.

Ist echt ne blöde Sache
 
Hallo,

wenn Du wenig Einkommen hast, kannst Du direkt beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, am Besten Du rufst vorher an und fragst, was Du mitbringen musst (Gehaltsabrechnungen o.ä.). Wie das genau funktioniert, weiß ich leider nicht, vielleicht spuckt Google zu Beratungsschein Anwalt oder Beratungshilfe was aus?
Auf einen Anwalt würde ich auf keinen Fall verzichten, diese Sache kann blöde Folgen für Deinen Hund nach sich ziehen!

LG Mira
 
in strafsachen und ordnungswidrigkeiten gibt es beratungshilfe ausschliesslich fuer die beratung.

das heisst, dass kein schriftverkehr bzw. keine vertretung abgerechnet werden kann. :(
 
Im Ernst? Nur reine Beratung? Das ist ja heftig, wer kein Geld hat, guckt dann in die Röhre? Oje, das wusste ich nicht!

LG Mira
 
Jepp. Das ist das unerfreuliche im Strafrecht.
Erst wenn es vors Gericht geht und es zur Hauptverhandlung kommt und man freigesprochen wird, dann traegt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

Ausser man hat ne gute Rechtsschutzversicherung!
 
Mir fällt da gerade noch etwas ein. In der Anzeige steht drin das ich meine Aufsichtspflicht verletzt hätte.
Der Hund war aber an der Leine bzw hatte ich ihn direkt am Geschirr festgehalten.

Ne Aufsichtspflichtverletzung wäre es doch nur, wenn er unangeleint gewesen wäre oder selbstständig rumstromern würde oder?
 
War er an der Leine, oder hattest Du ihn am Geschirr oder beides?

Dass Du keine Rechtsschutzversicherung und ne Haftpflicht mit Selbstbeteiligung hast, ist natürlich ein Riesenmist. Sorry, aber da sparst Du echt am falschen Ende. Das sind keine 10 Euro im Monat, was eine Haftpflicht ohne SB und eine Tierhalter-Rechtsschutz kostet. Nützt Dir jetzt natürlich nichts mehr, aber evtl. für die Zukunft drüber nachdenken.

Ein gefahrdrohender Hund hätte nicht so reagiert. Zumindest meiner Meinung nach.

Das "gefahrdrohend" bezieht sich aufs Anspringen. Sprich: Wenn der Hund jemanden anspringt, dieser stürzt und sich verletzt, dann war das Anspringen gefährlich.
 
Er hatte ne Leine dran aber ich hab ihn am Geschirr festgehalten um die um mein Bein gewickelte Leine zu entwirren. Genau in dem Moment wo ich die ihn losgelassen habe bzw. die Leine wieder richtig in die Hand nehmen wollte, hat der andere Hund gebellt und Blacky ist losgehopst. Ich vermute mal Blacky hat gedacht das er die Frau begrüßen darf, als ich das Geschirr losgelassen hab.

Ging alles so furchtbar schnell, weiß nicht mal mehr in welcher Hand ich den Hund und in welcher ich die Leine hatte. Die Dame war gerade mal 2m hinter mir als Blacky losgehopst ist, hätte theoretisch auch passieren können, wenn ich die Leine noch zu fassen bekommen hätte, die ist ja 2m lang.

Wegen der Versicherung, hatte extra drauf geachtet das die Versicherung keine Rasseneinteilung macht also auch Sokamixe zu normalen Preisen versichert. Wollte das Problem das die Versicherung nicht zahlt weil der Hund halt ein Sokamix und kein "normaler" Labbimix ist. Dann war mir auch wichtig das der Hund dort in fast allen Fällen versichert ist. Also wenn er ohne Leine läuft, wenn andere mal mit ihm Gassi gehen usw. Bei Versicherungen ohne selbstbeteilig wäre der Monatsbeitrag dreimal so hoch gewesen und wenn Blacky nicht ständig Mist baut, ist das theoretisch preiswerter.
 
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