Anwalt

Dogangel

Liebe Tierfreunde,

wie Ihr aus meinem Thema „Bewährung“ entnehmen könnt, brauche ich einen guten Anwalt um meine Rechte erfolgsversprechend zu vertreten.

Deshalb möchte ich Euch bitten falls Ihr einen guten Anwalt im Raume Remscheid wisst ,der sich mit der Landeshundeverordnung auskennt und ein Kämpfer ist ,mir zu nennen.

Ihr könnt mich direkt anschreiben unter [email protected] .

Es ist traurig was hier das OA sich so alles so rausnimmt. Ich möchte da ein Ende setzen. Wenn ich bedenke, dass der Hund mit dem vor 3 Monaten alles begann und der vor sechs Wochen vom OA ins Tierheim verfrachtet wurde vor 16 Tagen eingeschläfert wurde wird mir schlecht.

Angeblich ist der Hund plötzlich agresiev geworden. Nein, meine Meinung ist, dass man ihn auf Grund seiner Rase getötet hatte. Obwohl noch Prozesse in der Sache vor der bekanntlich vor der Tür standen.

Man fragt sich hier in was für einer Welt leben wir.

Würde mich über Nachrichten und Meinungen freuen.

Gruß

Dogangel
 
  • 30. April 2024
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Hi Dogangel ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na, da kann ich dir doch helfen!
Habe nen super tollen Anwalt der sich bestens mit der LHV/LHG auskennt. Der hat mir selber mal riesig geholfen.
Werde die Telefonnummer heute Nachmittag raussuchen und dir zumailen!
Liebe Grüße,
Munzi
 
Danke für die Hilfe.

Hab bis jetzt noch nichts bekommen .Hast Du schon was los geschickt?
Gruss Dogangel
 
Hallo ruf einfach diesen Spezialisten an der hat auch in deiner Ecke eine Menge " Hundekunden". Ein wenig radikal der Mann und knochentrocken dafür aber preiswert und gnadenlos effektiv:
Udo Rademacher
Weenerstraße 36
26831 Bunde
Tel: 04953/990215
Fax:04953/990217
Gruß
uvely :hallo:
 
Danke für die Adresse,werde mich mal mit dem Mann in Verbindung setzen.
Wo befindet sich der Anwalt?
Gruss
Dogangel
 
Hallo Tierfreunde,
ich schrieb den Rechtsanwalt Rademacher an aber bekam keine Antwort. Diese Reaktion spricht leider nicht für diesen Anwalt.
Ich weis nicht ob die Anwälte Angst haben sich mit diesem Thema zu beschäftigen oder damit an die Grenzen ihres Könnens angekommen sind.
Ich würde mich freuen endlich einen Anwalt zu finden der meine Interessen mit Power vertreten kann.
Wenn Ihr einen wisst,dann schreibt mir unter : [email protected]
Und zum Thema Hamburger Tierärzte und angriffen vom Kinderschutzbund. Möchte ich sagen, dass ich es arm finde, dass vereinzelte den Kinderschutzbund, missbrauchen um ihren Hass gegen Hunde zu zeigen. Jedes Leben sollte geschützt werden und damit meine ich nicht nur den Menschen sondern jedes Lebewesen. Ich weis hier nicht wer das schlimmere Tier ist? Der Mensch der unschuldige Tiere abschlachtet und in Gefangenschaft setzt oder in dem Fall der Hund, der bei richtiger Erziehung und einem gesunden sozialem Umfeld dem Mensch ein guter Begleiter ist.
Ich ziehe den Hut vor dem Mut und dem Einsatz der Hamburger Tierärzte.
Gruss an alle Tierfreunde
Gruss an
alle Tierfreunde
 
Wie wäre es, wenn Du den Anwalt mal anrufst und nachhakst?
 
Hallo Marion,
ich meine ,wenn ein Anwalt nicht nötig hat auf meine Schreiben zu antworten ,ist auch kein Intresse seinerseitz den Fall zu übernehmen.
Mir wurde jetzt von drei Mitglieder dieser Seite ein anderer Anwalt empfohlen,den schrieb ich heute an.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allesn bedanken die mir geschrieben haben.
Gruss
an alle Tierfreunde
 
Dann solltest du mal den Anwalt kontaktieren, den ich Dir genannt habe. Sitzt zwar in Köln, ist aber super super klasse!
 
Hallo Munzi,
denn Anwalt den Du mir in Köln M. genannt hast habe ich kontaktiert und bin in Kontakt.Leider funktioniert die e-Mailadresse nicht von ihm.
Zur Sache meinte er u.a.,dass auf Grund des Todes des Hundes hat sich das Erlaubniss.-bzw Widerspruchverfahren erledigt. Und da bin ich anderer Meinung, denn dass Ordnungsamt hat einen Fehler gemacht und daraufhin ist der Hund getötet wurden.
Es wurde vom Tierheimleiter gesagt ,dass der Hund auf Grund der Gefangenschaft aggresief geworden sei.Dieses wurde als Grund genommen den Hund ein zu schläfern. Also folglich wäre der Hund in seinem gewohnten Sozialen Umfeld nicht aggresief geworden!
Man kann deshalb nicht hingehen, weil der Hund tot ist keine Schritte gegen die falsche Entscheidung des Ordnungsamtes zu machen!
Das würde heißen, dass das Ordnungsamt einfach Hunde einkassieren kann, ihn unter erfundenen Gründen einschläfert bevor man gegen diese Handlung Schritte unternehmen kann.
Außerdem auch wenn es den Hund nicht mehr lebendig macht kommen bei einen posetiefen Ausgang des Wiederspruchsverfahren, Schadensverfahren auf das Ordnungsamt zu.
Des weiteren bekam ich die Auskunft, dass das Ausstellen einer Haltererlaubnis vorrausetzt, dass ein Hund vorhanden ist.Und das finde ich falsch!Einen Führerschein macht man ja auch bevor man ein Auto fährt!Es wäre doch besser wenn man die Entscheidung getroffen hat sich ein Hund der Anlage 1 oder 2 vor dem Erwerb des Hundes ein Erlaubnis des Amtes holt.Das wäre besser für Mensch und Tier!
Ich bin aber trotzdem dankbar für jeden guten Rat und Anwalt der mir hier gegeben werden kann.

Gruss an alle Tierfreunde
 
Hallo Hundefreunde,
ich habe in meiner Sache mit Herrn Rechtsanwalt Weidemann aus Köln Kontakt aufgenommen und habe diesem meine Sachlage geschildert und gefragt ob er mir zu meinem Recht in dieser Sache verhelfen kann.Als erste Antwort bekam ich ,dass meine Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des ablehnenden Bescheides sicherlich nicht unberechtigt erscheinen.Desweiteren schrieb er ,dass wenn der Hund mittlerweile allerdings eingeschläfert wurde,hat sich das Erlaubnis-bzw.ein etwaiges Widerspruchsverfahren erledigt, so dass diese Verfahren dem Grunde nach einzustellen sind.Eine Sachentscheidung wäre allenfalls im Rahmen einer Fortsetzungsfestellungsklage andenkbar, doch benötige er insofern weitergehende Infos usw.
Darauf schrieb ich ,dass ich für unsinnig halte erst mal einen Hund an zu schaffen um dann erst die Genehmigung für einen Hund der Anlage 1 oder 2 durch zu kämpfen.
Seine Antwort war ,dass in rechtlicher Hinsicht sich es so verhalten würde:In der Tat ist ein Hund im Sinne der §§ 3,10 L Hund G NRW wieder ab zu schaffen, wenn Ihnen die örtliche Ortnungsbehörde keine Erlaubnis erteilt. Dass dies nicht schön ist, ist selbstverständlich.Rechtlich ist dies jedoch derzeit schwerlich zu beanstanden, sondern Ausprägung des gesetzlich vorgeschriebenen Erlaubnisvorbehals.Weiterhin kann mir auch keine 2generelle Haltererlaubnis“ für Hunde der §§ 3,10 L Hund G NRW erteilt werden (dies ist allerdings für Tierheimleiter etc.möglich).Meine Haltererlaubnis muss immer für einen konkreten Hund beantragt bzw. ausgestellt werden. Wenn ich daher einen Hund (bspw.aus dem Tierheim)übernehmen wollen ,müsste ich in der Regel (Ausnahmen gibt es bei befristeten Pflegeverträgen mit Tierheimen, § 5 Abs.6 L HundG NRW) zuvor eine Hundeerlaubnis beantragen und das Erlaubnisverfahren durchlaufen.
So dieses schrieb mir der o.g. Anwalt als Antwort am 26.Mai.04.
Ich harkte diese Sache vorerst ab ,weil ich noch keinen Hund habe .Am 18.Juni.04 bekam ich plötzlich eine Rechnung von 45 Euro von dem Anwalt Herrn Weidemann für eine Erstberatung.
Ich war sehr verstutzt ,weil ich weder bei ihm in der Kanzlei war noch sonst bewust eine eine Erstberatung gemacht hatte. Ich stellte den Anwalt zur Rede. Er meinte dass ich Ihn schliessig bei meinen Schreiben um Stellungsnahme gebeten hätte, dieses wäre nicht um sonst.
Klasse Anwalt L !!!
Ich bin der Meinung ,dass er mich vorher in Kenntnis setzen hätte müssen, wenn etwas Kostenpflichtig bei ihm ist. Ich erlebte bisher bei keinem Anwalt ,dass man für einen Briefwechsel in dem man wissen will ob der Anwalt einem helfen kann ,Geld bezahlen muss!
Wenn mir einer einen Rat geben kann ,dann schreibt mir unter [email protected] oder ins Forum.


Gruss an alle Tierfreunde
 
Hai Dogangel,
ich verstehe nicht worüber Du dich aufregst. Der anwalt hat Dein Anliegen überprüft und auch noch eine schriftliche stellungnahme dazu abgegeben. Dafür möchte er selbstverständlich bezahlt werden. Er hat sogar eine "kleine" Rechnung geschrieben, d. h. er hat die Gebühr so gering gehalten wie möglich. Wunderst du dich in der pommesbude auch wenn Du die bestellten Fritten zahlen musst ?
Gru? Pocke
 
Hi Pocke,
Dein Beispiel mit der Pommesbude,trifft nicht ganz zu!Ich habe, um es Dir mit Deinem Beispiel zu erklären,keine Pommes bestellt sondern nur gefragt ob er Pommes herstellen kann!Und ich glaube nicht dass man dafür in einer Pommesbude Geld bezahlt!!!
Ich fragte diesen Anwalt,ob er mir in meiner Sache zu meinem Recht verhelfen kann.Die Antwort wäre ja oder nein gewesen.
Ausserdem hätte er mir vor seiner angeblichen Erstberatung sagen müssen,dass wenn er mir eine Begründung zu seiner Antwort schreibt eine Gebühr verlangt.Du weisst ja auch in Deinem Beispiel was die Pommes kosten bevor Du sie verzehrst!

Gruss
Dogangel
 
Hai dogangel,
dass mit der Pommesbude trifft insoweit zu als dass Du bevor Du bei einem Anwalt um Rat nachsuchst weisst, dass er als Freiberufler tätig ist. Er ist sogar gesetzlich verpflichtet seine Leistung ( in Deinem Fall Auskunft über die aktuelle Rechtslage und Mitteilung, dass es kein Rechtsmittel gibt ) auch abzurechnen. Er musste ja schließlich auch seine Friteuse bzw. seinen PC anschmeissen und Deine Unterlagen checken um Dir mitzuteilen was Ambach ist. Auskünfte, auch wenn Sie Dir nicht gefallen sind laút BRAGO, bzw. ab dem 01.07.2004 laut RVG Gebührenpflichtig.
Gruss pocke
 
Dogangel schrieb:
Ich fragte diesen Anwalt,ob er mir in meiner Sache zu meinem Recht verhelfen kann.Die Antwort wäre ja oder nein gewesen.
Um dir eine solche Antwort geben zu können, muss er die Angelegenheit zunächst rechtlich prüfen und das kostet eben Geld.

Nix hätte es gekostet, wenn er dir gar nicht geantwortet hätte, aber das missfällt dir ja auch:

Dogangel schrieb:
Hallo Tierfreunde,
ich schrieb den Rechtsanwalt Rademacher an aber bekam keine Antwort. Diese Reaktion spricht leider nicht für diesen Anwalt.

Komm mal wieder in die Realität zurück!
 
Hi Pocke und Wolfgang,
Pocke um es noch mal klar zu stellen,ich habe den Anwalt meine Sachlage geschildert und ihn gefragt ob er mir Helfen kann zu meinen Recht zu kommen.Dieses geschar übrigens vor dem 01.07.04.Er hätte mir dann schreiben können ,dass eine Antwort gleich einer Rechtsberatung kommt und gebührenpflichtig ist.Andere Anwälte mit denen ich in anderen Sachen zu tun hatte brauchte ich auch nicht für Antworten zu bezahlen.
Mir geht es eigentlich nur darum ,das man mich vor her aufklären hätte sollen über anfallende Kosten.Er hätte mir schreiben können was die ganze Sache kostet,wenn ich dann seine Dienste weiter benutzt hätte sehe ich auch ein dafür zu zahlen!Wolfgang,ich bin realistich!Die Realität sieht so aus ,dass der Anwalt mir nur sagen sollte ob er was dran machen kann oder nicht.Er schrieb mir nein weil ich z.Zt. keinen Hund habe.Dieses hätte mir als Antwort gereicht.Wenn ich in ein Elektrogeschäft gehe und erkundige mich nach einer Ware ,muss ich den Verkäufer usw doch auch nicht bezahlen,wenn ich nichts kaufe.
Ich hatte ja vor mit dem Anwalt ,bei einer Ablehnung zusammen zu arbeiten ,weil ich nichts schlechtes von ihm gehört hatte.
Mich regt wie gesagt auf ,dass ich für eine Antwort ob er mich vertreten kann bezahlen soll.
Gruss
Dogangel
 
Hai Dogangel,
Du machst da einen grundsätzlichen Denkfehler, der Anwalt hat Dir Gegenüber eine Dienstleistung erbracht. Er hat also die Pommes gebacken extra für Dich. Die Tatsache dass andere Anwälte sich eventuell gedacht haben könnten der Mann ist schon gestraft genug bedeutet nicht dass Auskünfte grundsätzlich kostenlos erfolgen. Der rdchtsanwalt hatte wie auch schon vorher ausgeführt überhaupt keinen Anlass Dic über abfallende Kosten aufzuklären- er durfte es allgemein bekannt voraussetzen, dass Anwälte nicht kostenlos arbeiten. Dadurch , dass er Dich über die Rechtslage in Deinem Fall aufgeklärt hat und Dich auch darüber aufgeklärt hat welche Aussichten bestehen Deine Sache Fortzuführen. Er hat also die Pommes gebacken , verpackt und an Deine Anschrift geliefert.
Komm mal auf den Teppich
Gruß Pocke
 
Moment mal: Du gehst zu einem Anwalt, schilderst ihm den Sachverhalt, er setzt sich in sachlicher und rechtlicher Form damit auseinander, schickt Dir noch nen Schriftsatz....und Du erwartest allen Ernstes, dass das umsonst ist?

Und dann kostet es gerade mal 45 Euro für ne Erstberatung, he, der Mann hatte seinen sozialen Tag!
 
Hallo Oudemia,
hättest Du meinen Text genau gelesen,wäre Dir aufgefallen,dass ich den Anwalt nicht aufgesucht habe !Sondern ich habe ihn angeschrieben und gefragt ob er mich in der von mir geschilderten Sache vertretten kann.Dieses sollte nichts anderes als eine Aufforderung sein ein Angebot zu bekommen ob der Anwalt mich vertreten kann oder nicht und was es Kostet.
Wenn Du einen Anwalt anrufst und sagst dem z.B. das du einen Autounfall hattest und fragst Ihn ob er Dich in dieser Sache vertreten kann.Würdest Du doch auch nicht einsehen dem Anwalt Deine Anfrage zu bezahlen!
Dazu hat er mir in seiner Antwort teils falsche Möglichkeiten geschrieben.
Verstehst Du jetzt warum ich mich aufrege?
Gruss
Dogangel
 
Ist Dir eigentlich nicht klar, dass man auf dieser Welt auch mündliche/schriftliche Dienstleistungen bezahlen muss????
Rechtsauskunft heisst das, es ist eine Dienstleistung und kostet eben Geld.
Ich frag mich ob Du mit der Einstellung die Du hier vertrittst überhaupt einen passenden Anwalt finden wirst...

Sei froh, dass idR nur Anwälte so praktizieren. Man stelle sich vor wir müssten für jede Auskunft die wir von irgendjemand bekommen Geld bezahlen...
"Guten Tag lieber Autoreifenverkäufer. Sagen Sie mal, sind meine Reifen noch gut?" "Ja!"
(diese Auskunft kostet Sie 5 Euro...)

Tja, aber bei Anwälten weiß Mann/Frau sowas doch...
 
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