Hallo Leutz,
habe heute (nach 4 Wochen!!!) eine Antwort auf meine Mail vom Brandenburger Ministerium bekommen, aber lest selbst,
watson
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mir nicht sicher bin, ob Herr Schönbohm dieses Schreiben unter der anderen e-mail Adresse erhält, möchte ich Sie bitten, dieses an ihn weiterzuleiten.
Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Heike Kahl
Sehr geehrter Herr Schönbohm,
ich möchte Sie bitten, mir ein paar Minuten Ihrer Zeit zu widmen.
Es geht mir, wie vielen anderen Menschen auch, um die neue Hundeverordnung im Land Brandenburg. Ich war immer sehr zufrieden mit der Verordnung aus dem Jahre 1998, die schon einen großen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren dargestellt hat. Es ist mir unbegreiflich, warum sich das Land Brandenburg der allgemeinen Hatz anschließt. Wir waren Vorreiter in Sachen Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Tieren. Jetzt leider nicht mehr.
Ich habe nicht das Recht die Kompetenz der Mitarbeiter anzuzweifeln, die an dieser Verordnung aktiv mitgewirkt haben. Nur drängt sich mir die Frage auf, mit welcher Sachkenntnis hier gearbeitet wurde? Etwas fachlich nicht fundiertes aus anderen Bundesländern zu übernehmen, kann doch nicht im Interesse unserer Abgeordneten liegen. Weshalb wurden in Brandenburg Rasselisten eingeführt? Die Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die Statistiken belegen zweifelsfrei, daß es nicht an der Rasse der in den Listen aufgeführten Hunde festzumachen ist, welche Hunderasse die größte Schadenshäufigkeit aufweist. Sollten Ihnen für das Land Brandenburg andere Statistiken vorliegen, wäre ich für eine Zusendung dankbar.
Wir haben seit nunmehr 22 Jahren Deutsche Schäferhunde. Keiner unserer Hunde hat in der Vergangenheit einen Menschen auch nur bedroht, geschweige denn gebissen. Aber auch wir fallen unter die Regelungen der neuen Verordnung, obwohl wir uns immer als verantwortungsvolle Hundehalter gezeigt haben und damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Es kann nicht sein, daß Millionen von Hundebesitzern zukünftig in gravierender Weise für das Fehlverhalten einzelner Mitmenschen bestraft werden. Ich bin mir sicher, daß das auch nicht in Ihrem Sinne sein dürfte.
Ich kann Sie nur bitten, sich mit Sachverständigen zu beraten und die Hundeverordnung zumindest in unserem Bundesland so zu verändern, daß sie im Interesse aller liegt. Lassen Sie das Land Brandenburg doch wieder mit einem guten Beispiel vorangehen, wie Politik im Sinne der Wähler betrieben werden kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und wäre über eine Antwort sehr erfreut.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Heike Kahl
Ministerium des Innern
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Postfach 601165 · 14411 Potsdam
Frau Heike Kahl e-mail Adresse Potsdam, September 2000Gesch.Z.: III/7-10-05(Bei Antwort bitte angeben)Bearbeiter: Frau RiemannHausanschluss: 2377
Sehr geehrte Frau Kahl,
ich möchte Ihnen für Ihre e-Mail vom 27. August 2000 danken, in dem Sie Fragen zur Hundehalterverordnung stellen und Anregungen dazu geben.
Eingangs möchte ich betonen, dass es der Landesregierung insbesondere darum geht, das Leben und die Gesundheit der Menschen im Land Brandenburg besondere Priorität hat und deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Übergriffen von gefährlichen Hunden geschützt werden muss.
Zu Ihrer Frage, weshalb in Brandenburg eine Rasseliste im Rahmen der Hundehalterverordnung eingeführt wurde, möchte ich Folgendes ausführen:
Die bisherige wie auch die neue Hundehalterverordnung setzt bei der Definition der Gefährlichkeit der Hunde sowohl an individuellen Verhaltensweisen und Eigenschaften eines Hundes als auch an rassespezifischen Merkmalen an. Danach gelten als gefährliche Hunde u.a. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch und Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist und die demzufolge für die Allgemeinheit ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen.
Zu dieser Gruppe der gefährlichen Hunde gehören die in der Hundehalterverordnung aufgezählten Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, bei denen die Gefährlichkeit festgelegt ist oder so lange vermutet wird, bis der Hundehalter im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund nicht die o.g. Eigenschaften aufweist, also nicht gefährlich ist.
Die Auflistung der einzelnen Hunderassen in der HundehV, die vom BVerwG als zulässig erachtet wurde, erfolgte nach Auswertung der kynologischen Fachliteratur und der Erkenntnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden und Veterinärämter. Danach sind diese Hunde dadurch gekennzeichnet, dass sie auf eine wesentliche Steigerung und Aggressivität und Kampfkraft hin gezüchtet wurden bzw. wegen ihrer weiter hinzutretenden Eigenschaften wie Größe, Sprungkraft, Muskelkraft, Gebiss ganz besonders gefährlich sind, so dass die Haltung, die Zucht, Ausbildung oder das Abrichten im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit generell verboten oder erheblichen Einschränkungen oder Verboten unterworfen werden können.
Hinsichtlich Ihrer Anmerkung, dass die Statistiken die nicht in jedem Fall belegen, darf ich darauf hinweisen, dass z.B. die Beißstatistik nur bedingt eine Aussagekraft für die Gefährlichkeit eines Hundes hat. In einer solchen Statistik erfolgt keine Aussage über die Schwere der Bissverletzungen. Bezüglich der Häufigkeit der Bisse einer Rasse fehlt das Verhältnis zur Population. Insofern kann eine solche Statistik immer nur eine begrenzte Grundlage für zu treffende Entscheidungen sein.
Zu Ihrem vorgetragenen Anliegen, dass nunmehr auch die Schäferhunde von der Hundehalterverordnung durch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht betroffen sind, darf ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Maßnahmen in erster Linie gegen die unseriösen Hundehalter richten. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass diesen unzuverlässigen Hundehaltern ein Ausweichen auf andere große Hunderassen erschwert und dass dem Missbrauch mit diesen Hunderassen vorgebeugt werden soll. Alle Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Menschen vor Übergriffen von Hunden, die von unzuverlässigen Hundehaltern gehalten werden, zu schützen aber auch für die seriösen Hundehalter mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
habe heute (nach 4 Wochen!!!) eine Antwort auf meine Mail vom Brandenburger Ministerium bekommen, aber lest selbst,
watson
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mir nicht sicher bin, ob Herr Schönbohm dieses Schreiben unter der anderen e-mail Adresse erhält, möchte ich Sie bitten, dieses an ihn weiterzuleiten.
Ich danke Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Heike Kahl
Sehr geehrter Herr Schönbohm,
ich möchte Sie bitten, mir ein paar Minuten Ihrer Zeit zu widmen.
Es geht mir, wie vielen anderen Menschen auch, um die neue Hundeverordnung im Land Brandenburg. Ich war immer sehr zufrieden mit der Verordnung aus dem Jahre 1998, die schon einen großen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren dargestellt hat. Es ist mir unbegreiflich, warum sich das Land Brandenburg der allgemeinen Hatz anschließt. Wir waren Vorreiter in Sachen Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Tieren. Jetzt leider nicht mehr.
Ich habe nicht das Recht die Kompetenz der Mitarbeiter anzuzweifeln, die an dieser Verordnung aktiv mitgewirkt haben. Nur drängt sich mir die Frage auf, mit welcher Sachkenntnis hier gearbeitet wurde? Etwas fachlich nicht fundiertes aus anderen Bundesländern zu übernehmen, kann doch nicht im Interesse unserer Abgeordneten liegen. Weshalb wurden in Brandenburg Rasselisten eingeführt? Die Menschen müssen vor gefährlichen Hunden geschützt werden. Die Statistiken belegen zweifelsfrei, daß es nicht an der Rasse der in den Listen aufgeführten Hunde festzumachen ist, welche Hunderasse die größte Schadenshäufigkeit aufweist. Sollten Ihnen für das Land Brandenburg andere Statistiken vorliegen, wäre ich für eine Zusendung dankbar.
Wir haben seit nunmehr 22 Jahren Deutsche Schäferhunde. Keiner unserer Hunde hat in der Vergangenheit einen Menschen auch nur bedroht, geschweige denn gebissen. Aber auch wir fallen unter die Regelungen der neuen Verordnung, obwohl wir uns immer als verantwortungsvolle Hundehalter gezeigt haben und damit kann ich mich nicht einverstanden erklären. Es kann nicht sein, daß Millionen von Hundebesitzern zukünftig in gravierender Weise für das Fehlverhalten einzelner Mitmenschen bestraft werden. Ich bin mir sicher, daß das auch nicht in Ihrem Sinne sein dürfte.
Ich kann Sie nur bitten, sich mit Sachverständigen zu beraten und die Hundeverordnung zumindest in unserem Bundesland so zu verändern, daß sie im Interesse aller liegt. Lassen Sie das Land Brandenburg doch wieder mit einem guten Beispiel vorangehen, wie Politik im Sinne der Wähler betrieben werden kann.
Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und wäre über eine Antwort sehr erfreut.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Heike Kahl
Ministerium des Innern
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Postfach 601165 · 14411 Potsdam
Frau Heike Kahl e-mail Adresse Potsdam, September 2000Gesch.Z.: III/7-10-05(Bei Antwort bitte angeben)Bearbeiter: Frau RiemannHausanschluss: 2377
Sehr geehrte Frau Kahl,
ich möchte Ihnen für Ihre e-Mail vom 27. August 2000 danken, in dem Sie Fragen zur Hundehalterverordnung stellen und Anregungen dazu geben.
Eingangs möchte ich betonen, dass es der Landesregierung insbesondere darum geht, das Leben und die Gesundheit der Menschen im Land Brandenburg besondere Priorität hat und deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor Übergriffen von gefährlichen Hunden geschützt werden muss.
Zu Ihrer Frage, weshalb in Brandenburg eine Rasseliste im Rahmen der Hundehalterverordnung eingeführt wurde, möchte ich Folgendes ausführen:
Die bisherige wie auch die neue Hundehalterverordnung setzt bei der Definition der Gefährlichkeit der Hunde sowohl an individuellen Verhaltensweisen und Eigenschaften eines Hundes als auch an rassespezifischen Merkmalen an. Danach gelten als gefährliche Hunde u.a. Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht, Ausbildung oder Abrichten von einer über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen in ihrer Wirkung vergleichbaren, Mensch und Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist und die demzufolge für die Allgemeinheit ein erhöhtes Gefährdungspotential darstellen.
Zu dieser Gruppe der gefährlichen Hunde gehören die in der Hundehalterverordnung aufgezählten Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, bei denen die Gefährlichkeit festgelegt ist oder so lange vermutet wird, bis der Hundehalter im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund nicht die o.g. Eigenschaften aufweist, also nicht gefährlich ist.
Die Auflistung der einzelnen Hunderassen in der HundehV, die vom BVerwG als zulässig erachtet wurde, erfolgte nach Auswertung der kynologischen Fachliteratur und der Erkenntnisse der Polizei- und Ordnungsbehörden und Veterinärämter. Danach sind diese Hunde dadurch gekennzeichnet, dass sie auf eine wesentliche Steigerung und Aggressivität und Kampfkraft hin gezüchtet wurden bzw. wegen ihrer weiter hinzutretenden Eigenschaften wie Größe, Sprungkraft, Muskelkraft, Gebiss ganz besonders gefährlich sind, so dass die Haltung, die Zucht, Ausbildung oder das Abrichten im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit generell verboten oder erheblichen Einschränkungen oder Verboten unterworfen werden können.
Hinsichtlich Ihrer Anmerkung, dass die Statistiken die nicht in jedem Fall belegen, darf ich darauf hinweisen, dass z.B. die Beißstatistik nur bedingt eine Aussagekraft für die Gefährlichkeit eines Hundes hat. In einer solchen Statistik erfolgt keine Aussage über die Schwere der Bissverletzungen. Bezüglich der Häufigkeit der Bisse einer Rasse fehlt das Verhältnis zur Population. Insofern kann eine solche Statistik immer nur eine begrenzte Grundlage für zu treffende Entscheidungen sein.
Zu Ihrem vorgetragenen Anliegen, dass nunmehr auch die Schäferhunde von der Hundehalterverordnung durch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht betroffen sind, darf ich darauf aufmerksam machen, dass sich die Maßnahmen in erster Linie gegen die unseriösen Hundehalter richten. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass diesen unzuverlässigen Hundehaltern ein Ausweichen auf andere große Hunderassen erschwert und dass dem Missbrauch mit diesen Hunderassen vorgebeugt werden soll. Alle Maßnahmen sind darauf gerichtet, die Menschen vor Übergriffen von Hunden, die von unzuverlässigen Hundehaltern gehalten werden, zu schützen aber auch für die seriösen Hundehalter mehr Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen