Hallo Steffi,
die Landeshundebeauftragte hier in NRW teilte mir mal mit, daß eine ausreichende Begründung von pirvatem Interesse dann gegeben wäre, wenn
durch die Übernahme (mit allem d'rum und d'ran)
dem Hund der Tierheimaufendhalt (und damit keine/kaum Vermittlungschance bestünde)
erspart wird.
Erklärung vom Vorbesitzer, daß Hund sozial verträglich, gut erzogen + lieb ist,
er ihn aus diesem/jenen Grund nicht mehr halten kann und - um ihm den TH-Aufenthalt zu ersparen - eine neue Bleibe (in + bei DIR) gesucht hat.
Toi, toi, toi ....
drücken Daumen und Pfoten