Anlage 2 Hund zur Pflege in Bayern

andes22

15 Jahre Mitglied
Hallo,

laut bayrischer Verordnung benötigt man keine Genehmigung für einen Anlage 2 Hund, wenn man mit diesem in Bayern Urlaub machen möchte.

Wie verhält es sich aber, wenn nur der Hund nach Bayern in den Urlaub fährt?

Weiß da jemand bescheid drüber?

Grüße Andes
 
  • 21. Mai 2024
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um welche rasse handelt es sich denn?

liegt evtl ein WT vor?

ich würde einfach beim zuständigen OA nachfragen!
Kommt immer besser! ;)

Greetz San
 
Es ist eine Rotti-Hündin und hat keinen WT, da sie ja in Sachsen kein Listenhund ist.
 
andes22 schrieb:
Wie verhält es sich aber, wenn nur der Hund nach Bayern in den Urlaub fährt?
Ein Hund, der eigenständig in Urlaub fahren kann, ist sowas Besonderes, daß für den gar kein Hundegesetz gelten sollte :D .

Spaß beiseite, ich denke, daß auch in einem solchen Fall die "Urlaubsregelung" gilt:

6. Urlaub in Bayern mit einem sogenannten Kampfhund - was muss ich beachten?
Bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt in Bayern, wie es z.B. bei einem Urlaub von nur wenigen Wochen der Fall ist, entsteht wegen der Haltung eines Kampfhundes keine Erlaubnispflicht.
Unabhängig von den Kampfhunderegelungen können die Gemeinden zur Haltung von Hunden Verordnungen oder Anordnungen erlassen, die das freie Umherlaufen dieser Tiere betreffen. Beispielsweise haben viele bayerischen Gemeinden für bestimmte Bereiche Ihres Gemeindegebietes Anleinpflichten für Kampfhunde und große Hunde festgelegt, die auch die Besucher beachten müssen. Wir bitten Sie daher, sich unmittelbar an die Gemeinde zu wenden, die Sie besuchen möchten, um dort Näheres in Erfahrung zu bringen. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hund in Bayern in der Öffentlichkeit anzuleinen und gegebenenfalls mit einem Maulkorb zu versehen, wodurch Unannehmlichkeiten für Sie und andere Personen von vornherein vermieden werden können.


Es steht ja nirgendwo, daß der Halter seinen Hund keiner Aufsichtsperson überlassen darf.
 
Danke, für eure Antworten.

@Wolfgang, wegen dieses Textes bin ich ja etwas ins Grübeln gekommen. Da es ja so eher eine befristete Pflege als Urlaub ist und zur Pflege hab ich nun gar nichts gefunden. Lebe hier zwar auf einem 800 Leute-Dorf, aber es kann ja sein das ich mal in der Zeit in die Stadt muss. Werd zur Sicherheit noch mal bei uns auf der Gemeinde nachfragen.

Grüße Andes
 
Wolfgang schrieb:
Das wird das Beste sein. Bei einem Pflegehund fällt zudem nach einiger Zeit Hundesteuer an.

Soweit ich weiss, bereits nach 2 Wochen, spätestens nach 4.
Als wir Sheila nach bestandenen WT angemeldet haben, erhielten wir einen schicken Brief vom Nürnberger Steueramt. Obwohl sie damals "nur" unser Pflegehund war und übers Neumarkter TH angemeldet wurde, mussten wir Steuern nachzahlen. Weder wir noch das TH haben gewusst, dass ein Hund in Nbg. bereits nach 2 Wochen Aufenthalt angemeldet werden muss.

Also, lieber mal in der Gemeinde nachfragen, bveor man nichtsahnend zum Steuerhinterzieher wird ;)

Lg
Irene
 
Ich habe gerade mit dem OA für Teisendorf telefoniert und der Herr meinte. Das bei einer Pflege von 4 Wochen die Regelung des Urlaubs (siehe Wolfgangs Beitrag) Anwendung findet. Also keine gesonderten Auflagen, als die die für alle Hunde gelten, und auch keine Steuern zu zahlen sind.
 
Sehr gut,

man muss nämlich aufpassen, bei uns gelten für einen Hund bereits nach 4 Wochen Aufenthalt Steuerpflicht, weil der Hund dann nicht mehr als Pflegehund, sondern als Eigentum gesehen wird.
Den muss man dann sogar anmelden :unsicher:
lg,
Kaze
 
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