Anfrage an das Innenministerium Meck/Pomm

watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Kleine Anfrage an das Innenministerium

Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 04.07.2000

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin seit 7 Jahren Halter und Züchter der Rasse Fila Brasileiro im VDH.

Der Sinn einer Rassenliste in den VO zur Gefahrenprävention soll an dieser Stelle nicht hinterfragt werden, dazu sind bereits Normenkontrollverfahren in verschiedenen Bundesländern, so auch Mecklenburg-Vorpommern, eingeleitet. Vielmehr betrifft meine Anfrage die Umsetzung der bestehenden VO.

Im Ordnungsamt Grevesmühlen Land stellte ich am 16.08.2000 einen Antrag auf Bescheinigung der Ungefährlichkeit meiner Hunde und reichte am 06.11.2000 vier Negativgutachten ein. Da es in unserer Region, Amtstierarztbereich Gadebusch bis dato keine Möglichkeit gibt, einen Wesenstest abzulegen, erfolgte dieser Test am 31.10.2000 in Ludwigsfelde bei Dietmar Busse, ein durch den VBG anerkannter Hunde- und Diensthundeführerausbilder und zugelassener Sachverständiger Berlin-Brandenburg zur Erstellung von Negativgutachten und Sachkundenachweisen.

Der zuständige Beamte Herr Heinze im Amt Grevesmühlen Land besteht nun auf einer weiteren Prüfung der Gutachten, die seiner Aussage nach durch das Innenministerium erfolgen soll und verzögert die Ausstellung der Bescheinigungen für meine Hunde.
Ich bin somit gezwungen, entgegen dem Tierschutzgesetz meine Hunde ständig mit Maulkorb an einer maximal 2 Meter langen Leine einzeln auszuführen, was eine erhebliche psychische Belastung für die Hunde darstellt, obwohl ich Negativgutachten eingereicht habe, die ihnen ihre Ungefährlichkeit bescheinigen.
Ein am selbigen Tag durchgeführter Wesenstest wurde in dem benachbarten Amt Neuburg bereits am 24.11.2000 anerkannt und die Ungefährlichkeit des Hundes bescheinigt.

Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen

1. In wessen Verantwortlichkeit liegt die Entscheidung über die Anerkennung von Gutachten, inwieweit bin ich dabei der Willkür einer Amtsperson ausgesetzt und inwiefern prüfen Sie als Innenministerium nun meine Gutachten?
2. Wie erklärt sich, daß auf einem benachbarten Amt der gleiche Wesenstest, zeitgleich durchgeführt, umgehend anerkannt wurde und wie erklären sich andererseits wochen- und monatelange Wartezeiten auf einen Bescheid? Welche Zeitspanne erachten Sie für die Erteilung einer Bescheinigung für angemessen, in Anbetracht der Tatsache, daß ein genereller Maulkorb- und Leinenzwang offensichtlich gegen das Tierschutzgesetz verstößt?
3. Können Sie mir erklären, warum es hier fast 5 Monate nach Inkrafttreten der VO noch keine Möglichkeit gibt, einen Wesenstest durchzuführen?
4. Wie sieht es generell mit der Anerkennung von Wesenstests aus anderen Amtsbereichen oder anderen Bundesländern aus?(Die Innenministerkonferenz war sich über eine gegenseitige Anerkennung scheinbar einig.)
5. Denken Sie, daß es ein geeignetes Mittel zur "Gefahrenabwehr" darstellt, einen Halter von einem unauffälligen Hund, der lediglich deswegen zu einem Test muß, weil sein Hund einer bestimmten Rasse angehört, für einen Wesenstest über 1000,- DM, wie es laut Amtstierarzt Gadebusch vorgesehen ist, plus Gebühren für Anmeldung und Erteilung von Genehmigungen abzuverlangen?
6. Wenn die Bescheinigung der Ungefährlichkeit ausgestellt wurde, kann ich dann ohne weitere Auflagen züchterisch tätig sein oder muß ich noch zusätzlich einen Antrag zur Erlaubnis der Zucht stellen? (Sicherheitshalber wurde dieser Antrag zur Zucht bereits eingereicht und in dem Zusammenhang ein Sachkundenachweis in Form eines Diensthundeführerscheins, ein Versicherungsnachweis und ein polizeiliches Führungszeugnis beigebracht.)
7. Wer ist als verantwortlich zu benennen, wenn ich den Rechtsweg gehe, um meinen entstandenen Schaden durch einen Wurfausfall und für nachweislich abgesagte Deckakte meines Zuchtrüden einzuklagen?

Für die alsbaldige Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.


Mit freundlichen Grüßen

Cordula Christen Meierstorf, den 24.11.2000


++++++++++++++++++++


Thema Kleine Anfrage an das Innenministerium
Datum 11/30/00 095129 (MEZ) Mitteleuropäische Zeit
From [email protected] (II230b)
To [email protected]

Sehr geehrte Frau Christen,

die Fragen Ihrer E-Mail vom 27. November 2000 beantworte ich wie folgt

1. Die Entscheidung über die Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit eines Hundes trifft die örtliche Ordnungsbehörde. Willkürhandlungen von Amtspersonen müssen Sie grundsätzlich nicht hinnehmen. Das Innenministerium prüft keine kynologischen Gutachten.

2. Die Gründe für die unterschiedlich lange Bearbeitungszeit von Vorgängen in den Amtsverwaltungen Neuburg und Grevesmühlen-Land sind dem Innenministerium nicht bekannt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Bearbeitungszeiträumen sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen (u. a. Zeitpunkt der Vorlage von ggf. erforderlichen Nachweisen oder Anträgen, Qualität der v. g. Unterlagen, Schwierigkeit des zu beurteilenden Falls usw.). Eine feste Zeitspanne für den Begriff "Angemessenheit" lässt sich demzufolge nicht vorgeben. Allerdings sollte es im Regelfall möglich sein, innerhalb von drei bis vier Wochen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen eine Entscheidung über das Anliegen von Bürgern zu treffen.

3. Wenn die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Nordwestmecklenburg derzeit noch keine Wesensprüfungen durchführen, so sind die Ursachen hierfür möglicherweise in dem noch bestehenden Qualifikationsbedarf dieser Mitarbeiter zu erblicken. Unabhängig davon besteht auch im Landkreis Nordwestmecklenburg die Möglichkeit, qualitativ mindestens gleichwertige Wesensprüfungsbescheinigungen anderer staatlicher oder nichtstaatlicher Stellen anerkennen zu lassen.

4. Über die Anerkennung von sog. Wesentests, die außerhalb der Landesveterinärverwaltung durchgeführt werden, entscheidet das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei. Nach hiesigem Kenntnisstand ist in einem Erlass des v. g. Ministeriums vom 18. August 2000 geregelt, dass die Wesensprüfungs-ergebnisse "der amtlichen und anerkannten Stellen anderer Bundesländer ... anerkannt" werden sollen.

5. Die Gebühren für die Durchführung des sog. Wesenstests werden auf der Grundlage einer Kostenverordnung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei von der Veterinärverwaltung des Landes festgesetzt. Es handelt sich hierbei um einen rein kostenrechtlichen Sachverhalt und nicht um ein Mittel der Ge-fahrenabwehr.

6. Das Verbot des § 1 Abs. 1 und der Erlaubnisvorbehalt des § 4 Abs. 1 der Hundehalterverordnung beziehen sich offensichtlich nur auf das nichtgewerbsmäßige Züchten gefährlicher Hunde. Hunde die nicht kraft Gesetzes oder aufgrund einer Feststellung im Einzelfall als gefährlich gelten, werden von diesen Bestimmungen nicht erfasst.

7. Als "Verantwortlicher" in einem Rechtsstreit wegen Schadensersatz ist derjenige zu benennen, der den Schaden verursacht hat. Derzeit ist allerdings nicht erkennbar, worin der Schaden, für den Sie ggf. Ersatz erlangen wollen, bestehen soll. Ein "Verantwortlicher" ist somit ebenfalls nicht namhaft zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Bernhard Schwarz
 
  • 19. April 2024
  • #Anzeige
Hi watson ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Anfrage an das Innenministerium Meck/Pomm“ in der Kategorie „Schriftverkehr“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Marcus1104
ich wurde schon vor 15 jahre mit enorm lukrative geschichten bombardiert, damals per fax, man, man, man, was ich alles hätte erben können wenn ich doch nur eine vorauszahlung gemacht hätte. sie handeln auch mit hunden die irgendwo wimmernd an einem flughafen sitzen, in erwartung von einem check.
Antworten
14
Aufrufe
7K
toubab
Noxpit
Gibt es einen aktuellen Stand was an Hunden schon untergebracht werden konnte?
Antworten
23
Aufrufe
3K
Budges66482
Budges66482
Nebelfee
Mehr zum Thema: Guenter Wallraff zur Studie: Quelle: Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.
Antworten
148
Aufrufe
10K
PerlRonin
PerlRonin
Paulemaus
duuu ich habe 5 katzen - oft 3 - 4 -5 hunde und gehe mit den th hunden. nein ich weiß, diese katze ist besser bei euch aufgehoben, oder besser noch optimal und perfekt. zumal du kennst babymau- die hätte hier zuhause, nicht den rechten platz. es ist einfach so. @Susan, büro macht eine mit mops...
Antworten
19
Aufrufe
1K
Grinschi
Grinschi
Zurück
Oben Unten