die hätten ihn dann ja nicht eingestuft.dann muss ich doch auch keine weiteren Auflagen erfüllen oder? Weil die vom Amt Ihn ja durch eventuelles Unwissen falsch eingestuft haben.
ist das eine anerkannte Rasse? oder nicht doch eher ein Mischling?Ich nenne dem Amt doch die Rasse .
Ich nenne den Amt die Rasse: American Bully. Ob die wissen ob es sich dadurch um einen Mischling handelt oder ob die denken dass er Reinrassig ist, das ist doch nicht meine Aufgabe. Es ist ebenso nicht meine Aufgabe die netten Beamten zu belehren über etwaige Hunderassen. Ich gehe doch auch nicht zum Bäcker und erkläre ihm seine Aufgaben.ist das eine anerkannte Rasse? oder nicht doch eher ein Mischling?
Du schreibst doch selbst vom eventuellen Unwissen des Amtes?
Also weißt du es besser als die Angaben, die du machst?
Ich nenne den Amt die Rasse: American Bully. Ob die wissen ob es sich dadurch um einen Mischling handelt oder ob die denken dass er Reinrassig ist, das ist doch nicht meine Aufgabe. Es ist ebenso nicht meine Aufgabe die netten Beamten zu belehren über etwaige Hunderassen. Ich gehe doch auch nicht zum Bäcker und erkläre ihm seine Aufgaben.
Es wäre doch genauso möglich bzw ist dies sogar der Fall, dass ich mich geirrt habe in der Annahme er müsste auf der Liste stehen bzw auch die Mischlinge, weil mich ein netter her vom Ordnungsamt gerade darüber informiert hat dass er hier definitiv nicht als Listenhund gilt.
Somit hat sich das Thema hier erledigt.
Und der nächste Beamte weiß was du da an der Leine hast.
Problem an der Sache ist, du bzw dein Hund zahlen dafür den Preis. Du als Halter bist verpflichtet bei Listenhunden und Mixen aus diesen Hunden von allein alle Auflagen zu erfüllen. Beurteilt wird nach Phänotyp. Da deiner keine anerkannte Rasse ist und somit ein Mix aus Listenhund, bist du verpflichtet das anzugeben. Ansonsten könntest du dir ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen einholen.
Als Ergänzung : ich habe dem Beamten genau erklärt, welche Rasse er ist, dass er ein Mischling ist und welche Rassen seine Elterntiere sind! Die direkte Antwort von ihm darauf war : weil es ein Mischling ist, zählt er nicht als Listenhund. Er würde sich nochmal genau informieren und sich bei mir melden.Und der nächste Beamte weiß was du da an der Leine hast.
Problem an der Sache ist, du bzw dein Hund zahlen dafür den Preis. Du als Halter bist verpflichtet bei Listenhunden und Mixen aus diesen Hunden von allein alle Auflagen zu erfüllen. Beurteilt wird nach Phänotyp. Da deiner keine anerkannte Rasse ist und somit ein Mix aus Listenhund, bist du verpflichtet das anzugeben. Ansonsten könntest du dir ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen einholen.
Und gerade nochmal nachgelesen. In Rheinland-Pfalz steht zb genau dieser Satz mit den mixen in der Verordnung
In Bayern müssen auch die Mixe aus Kat.2 Hunden einen WT absolvieren.Das ist in Bayern zB - mit Abstufungen - auch so,
In Bayern müssen auch die Mixe aus Kat.2 Hunden einen WT absolvieren.
Kat.1 Hunde dürfen auch als Mixe nicht gehalten werden.
Quelle:In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist bestimmt, dass auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen untereinander oder mit anderen Rassen als gesteigert aggressiv und gefährlich gelten. Sind die Elterntiere des konkreten Tieres nicht bekannt, so kann die Rasse durch einen Sachverständigen ggf. nach dem Äußeren (Phänotyp) bestimmt werden. Ist dies nicht zuverlässig möglich, kann ein Hund nur einer Rasse zugeordnet werden, wenn folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Entscheidend ist dabei die Beurteilung, ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung einer bestimmten Rasse als Kampfhund maßgeblich war. Soweit die Elterntiere bekannt sind, ist zu beachten, dass es aus genetischen Gründen in der Regel nur sinnvoll ist, die Nachkommen bis zur F1-Generation als von der Verordnung erfasste Kreuzungen zu behandeln. Eine Gen-Analyse zur Rassenzuordnung ist kaum hilfreich, weil sie angesichts der Bandbreite der körperlichen wie genetischen Merkmale einer Rasse kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen dürfte.
Danke, dann hab ich die Verordnung doch nie gründlich genug gelesen!Nein, das ist nicht ganz richtig.
Vergleiche hier:
Quelle:
Sprich: Wenn die Elterntiere bekannt sind, und es sind nur in der Großelterngeneration eindeutig Hund der gelisteten Rassen, wird der Hund als normaler Mischling geführt.
Diese Regelung gibt es zB in NRW nicht.