American Bully, Steuer als NichtlistenHund

alexhepp

Hallo,
wir habe seit kurzem einen American Bully Welpen.

Ich habe ihn jetzt beim Amt angemeldet, warte jedoch noch auf den Brief von denen bzgl. Steuer etc.
Meine Frage ist jetzt :

Theoretisch bezahlt man hier für den ersten Hund 60€ , wenn er auf der Liste steht 240€ pro Jahr. Was beides vollkommen akzeptabel ist mMn.
Wenn die vom Amt jetzt nicht so in dem Thema drinne sind, und einfach schauen ob American Bully auf der Liste steht ( was er ja nicht direkt macht), und ihn als "normalen" Hund besteuert, dann muss ich doch auch keine weiteren Auflagen erfüllen oder? Weil die vom Amt Ihn ja durch eventuelles Unwissen falsch eingestuft haben. Im Saarland zählen die Mischlinge der Listenhunde auch als Listenhunde.
 
  • 29. März 2024
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Hi alexhepp ... hast du hier schon mal geguckt?
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Steuer und Anmeldung bei der Gemeinde haben NICHTS mit den Auflagen zu tun. Da musst Du Dich selbsr drum kümmern. Und kannst dafür auch belangt werden, wenn Du es nicht tust.
 
Bei wem muss ich mich denn da melden wegen den Auflagen? Wäre das dann die Örtliche Polizeibehörde?
 
Ich komme nicht aus dem Saarland, aber ich vermute Du musst zum Ordnungsamt. Im Zweifel sagen die Dir aber auch wo Du hinmusst.
 
dann muss ich doch auch keine weiteren Auflagen erfüllen oder? Weil die vom Amt Ihn ja durch eventuelles Unwissen falsch eingestuft haben.
die hätten ihn dann ja nicht eingestuft.
Sondern du hättest u.U. falsche Angaben gemacht.
Mit sonstigen Auflagen kenne ich mich im Saarland nicht aus, aber wie ist das, wenn man falsche Angaben macht, um Steuern zu sparen?
 
Wieso hätte ich dann falsche Angaben gemacht? Ich nenne dem Amt doch die Rasse .
Von falsche Angaben machen um Steuern zu sparen finde ich unverschämt zu reden. Denn das ist nicht ein Gedanke von mir gewesen.
 
ist das eine anerkannte Rasse? oder nicht doch eher ein Mischling?
Du schreibst doch selbst vom eventuellen Unwissen des Amtes?
Also weißt du es besser als die Angaben, die du machst?
Ich nenne den Amt die Rasse: American Bully. Ob die wissen ob es sich dadurch um einen Mischling handelt oder ob die denken dass er Reinrassig ist, das ist doch nicht meine Aufgabe. Es ist ebenso nicht meine Aufgabe die netten Beamten zu belehren über etwaige Hunderassen. Ich gehe doch auch nicht zum Bäcker und erkläre ihm seine Aufgaben.
Es wäre doch genauso möglich bzw ist dies sogar der Fall, dass ich mich geirrt habe in der Annahme er müsste auf der Liste stehen bzw auch die Mischlinge, weil mich ein netter her vom Ordnungsamt gerade darüber informiert hat dass er hier definitiv nicht als Listenhund gilt.

Somit hat sich das Thema hier erledigt.
 
Ich nenne den Amt die Rasse: American Bully. Ob die wissen ob es sich dadurch um einen Mischling handelt oder ob die denken dass er Reinrassig ist, das ist doch nicht meine Aufgabe. Es ist ebenso nicht meine Aufgabe die netten Beamten zu belehren über etwaige Hunderassen. Ich gehe doch auch nicht zum Bäcker und erkläre ihm seine Aufgaben.
Es wäre doch genauso möglich bzw ist dies sogar der Fall, dass ich mich geirrt habe in der Annahme er müsste auf der Liste stehen bzw auch die Mischlinge, weil mich ein netter her vom Ordnungsamt gerade darüber informiert hat dass er hier definitiv nicht als Listenhund gilt.

Somit hat sich das Thema hier erledigt.


Und der nächste Beamte weiß was du da an der Leine hast.
Problem an der Sache ist, du bzw dein Hund zahlen dafür den Preis. Du als Halter bist verpflichtet bei Listenhunden und Mixen aus diesen Hunden von allein alle Auflagen zu erfüllen. Beurteilt wird nach Phänotyp. Da deiner keine anerkannte Rasse ist und somit ein Mix aus Listenhund, bist du verpflichtet das anzugeben. Ansonsten könntest du dir ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen einholen.
 
Und der nächste Beamte weiß was du da an der Leine hast.
Problem an der Sache ist, du bzw dein Hund zahlen dafür den Preis. Du als Halter bist verpflichtet bei Listenhunden und Mixen aus diesen Hunden von allein alle Auflagen zu erfüllen. Beurteilt wird nach Phänotyp. Da deiner keine anerkannte Rasse ist und somit ein Mix aus Listenhund, bist du verpflichtet das anzugeben. Ansonsten könntest du dir ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen einholen.

Und der beamte eben meinte, ich solle mich auf diese
Verordnung berufen, bei der unter Paragraph 6 nichts von Mixen aus den 3 drüber genannten Listenhunden steht. Diese Verordnung gilt nur für das Saarland. Wie es in anderen Bundesländern aussieht sei dahin gestellt. Wie gesagt, ich war selber der Meinung dass auch Mixe aus den aufgeführten Listenhunden dazu zählen, dies scheint aber hier im Saarland nicht der Fall zu sein. Und er sagte mir auch nochmal dass falls ich wirklich so große Bedenken haben sollte, einen wesentest durchführen kann (was mir durchaus bewusst ist). Und wenn in den Papieren die Rasse American bully steht, alles seine Richtigkeit hätte. Und das ist ja nunmal der Fall.
 
Und der nächste Beamte weiß was du da an der Leine hast.
Problem an der Sache ist, du bzw dein Hund zahlen dafür den Preis. Du als Halter bist verpflichtet bei Listenhunden und Mixen aus diesen Hunden von allein alle Auflagen zu erfüllen. Beurteilt wird nach Phänotyp. Da deiner keine anerkannte Rasse ist und somit ein Mix aus Listenhund, bist du verpflichtet das anzugeben. Ansonsten könntest du dir ein Gutachten von einem anerkannten Sachverständigen einholen.
Als Ergänzung : ich habe dem Beamten genau erklärt, welche Rasse er ist, dass er ein Mischling ist und welche Rassen seine Elterntiere sind! Die direkte Antwort von ihm darauf war : weil es ein Mischling ist, zählt er nicht als Listenhund. Er würde sich nochmal genau informieren und sich bei mir melden.
Was er dann gesagt hat, habe ich ja oben geschrieben.
Was ich noch vergessen habe zu erwähnen, er hat laut seiner Aussage auch noch auf einem anderen Amt im Saarland angerufen und die waren der gleichen Meinung
 
Soweit ich weiß zählen im Saarland Mischlinge tatsächlich nicht zu den Listenhunden. @mama5 kommt doch auch daher und hält ihre Hündin als Mischling, oder?
 
Und gerade nochmal nachgelesen. In Rheinland-Pfalz steht zb genau dieser Satz mit den mixen in der Verordnung
 
Ich bin bei der anmeldung (NRW) sofort vom OA an das Amt zur Gefahrenabwehr weiter verwiesen worden

Die Dame ist super nett, hat aber sich viel Zeit zum googeln :lol: kam nicht immer was produktives raus, ich glaub sie macht das auch nicht mehr weil ich ihr eigentlich immer was anderes erzähle.
 
Ist als Mischling angemeldet. Muss aber dazu sagen Mama von Luna ist eindeutig ein Labrador, "Väter" sind unbekannt. Bei Luna vermutlich was "staffiges", bei Bruder was mit langen Fell.
 
Und gerade nochmal nachgelesen. In Rheinland-Pfalz steht zb genau dieser Satz mit den mixen in der Verordnung

In NRW auch.

Ich bin mir recht sicher, dass wir das Thema schonmal hatten und dass im Saarland anders als in NRW Mixe anders bewertet werden als reinrassige Hunde.
Damit steht das Saarland aber auch nicht alleine da. Das ist in Bayern zB - mit Abstufungen - auch so, und ich meine, in mindestens einem der neuen Bundesländer auch.
 
In Bayern müssen auch die Mixe aus Kat.2 Hunden einen WT absolvieren.
Kat.1 Hunde dürfen auch als Mixe nicht gehalten werden.

Nein, das ist nicht ganz richtig.

Vergleiche hier:

In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist bestimmt, dass auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen untereinander oder mit anderen Rassen als gesteigert aggressiv und gefährlich gelten. Sind die Elterntiere des konkreten Tieres nicht bekannt, so kann die Rasse durch einen Sachverständigen ggf. nach dem Äußeren (Phänotyp) bestimmt werden. Ist dies nicht zuverlässig möglich, kann ein Hund nur einer Rasse zugeordnet werden, wenn folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Entscheidend ist dabei die Beurteilung, ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung einer bestimmten Rasse als Kampfhund maßgeblich war. Soweit die Elterntiere bekannt sind, ist zu beachten, dass es aus genetischen Gründen in der Regel nur sinnvoll ist, die Nachkommen bis zur F1-Generation als von der Verordnung erfasste Kreuzungen zu behandeln. Eine Gen-Analyse zur Rassenzuordnung ist kaum hilfreich, weil sie angesichts der Bandbreite der körperlichen wie genetischen Merkmale einer Rasse kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen dürfte.
Quelle:



Sprich: Wenn die Elterntiere bekannt sind, und es sind nur in der Großelterngeneration eindeutig Hund der gelisteten Rassen, wird der Hund als normaler Mischling geführt.

Diese Regelung gibt es zB in NRW nicht.
 
Nein, das ist nicht ganz richtig.

Vergleiche hier:


Quelle:



Sprich: Wenn die Elterntiere bekannt sind, und es sind nur in der Großelterngeneration eindeutig Hund der gelisteten Rassen, wird der Hund als normaler Mischling geführt.

Diese Regelung gibt es zB in NRW nicht.
Danke, dann hab ich die Verordnung doch nie gründlich genug gelesen!
Bin über das, was für mich relevant war nie hinausgekommen.
 
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