Als Mischling anmelden trotz Züchter?

  • 6. Mai 2024
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Midivi schrieb:
Wir haben schon nach BW vermittelt und da wollte das OA von den Besitzern den Schutzvertrag sehen. Es ging damals auch um einen erwachsenen Hund.

Christiane, es ist leider so das viele OA hier keine Ahnung von den Vorschriften haben, bei uns ist dieses Jahr einer mit Staff gekommen, da hat das OA den Begleithundeprüfung verlangt, die wussten nichtmal das es ein Verhaltenstest gibt!

Also wenn die das verlangt haben, dann hättet ihr das durchaus verweigern können, denn für den Wesenstest wird verlangt:

- Name und Anschrift des Hundhalters
- Name des Hundes
- Geburtsdatum oder alter, Geschelcht und Rasse oder Beschreibung des Mischlingstypes
- unveränderliche Einzeltierkennzeichnung und gegebenenfalls sonstige Kennzeichnung

So und das war es auch schon, und mit Bestehen dieses Testes wird aus dem gefährlichen Hund ein Hund, der einzigste Unterschied besteht in der Leinenpflicht, und je nach Gemeinde der erhöhten Steuer.
 
Das nicht immer alles rund läuft kenne ich auch von hier.
Da sträuben sich mir auch manchmal die Haare, wie wenig die Sachbearbeiter eigentlich wissen.
 
Hallo,

also das ist jetzt zwar bzgl. der letzteren Beiträge völlig aus dem Zusammenhang gegriffen.
Aber, da ich aus Thüringen komme, kann ich mit dem Begriff "berechtigtes Interesse" überhaupt nichts anfangen. Gibt es vielleicht einen Link zur Erklärung desselbigen? ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie man dies "beweisen" soll (?)

liebe grüße
 
braunweißnix schrieb:
Hallo,

also das ist jetzt zwar bzgl. der letzteren Beiträge völlig aus dem Zusammenhang gegriffen.
Aber, da ich aus Thüringen komme, kann ich mit dem Begriff "berechtigtes Interesse" überhaupt nichts anfangen. Gibt es vielleicht einen Link zur Erklärung desselbigen? ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie man dies "beweisen" soll (?)

liebe grüße

Ein "berechtigtes privates Interesse" ist auch so gut wie überhaupt nicht beweisbar, das liegt dann entweder am Bearbeiter vom OA, der es als okay oder nicht okay befindet, oder aber es ist überhaupt nicht durchzubringen! Mit dem "berechtigten öffentlichen Interesse" ist es dann schon einfacher, dieser Tatbestand erfüllt sich allein durch die Tatsache, dass es ein Hund aus dem Tierschutz ist! ;)
 
Hallo ihr alle,

am So hab ich nochmal mit dem Typen gesprochen und war mehr oder weniger positiv überrascht. Er macht wirklich einen seriösen Eindruck bei dem was er so von sich gibt. Und die kleine Kuba ist einfach zum Knutschen :love: Der Hund ist zwar vom Züchter, aber nicht reinrassig, d.h. er ist als Irish Satffordshire-Terrier Bullterrier ausgeschrieben. Hat folglich keine Papiere. Bei der Versicherung hat er Staffordshire-Terrier angegeben nur bei der Steuer hat er nur Mischling (Boxer-Mischling :unsicher: ) angegeben, da er die Kampfhundesteuer umgehen wollte. Hab ihm dann gesagt, dass es in Sindelfingen gar keine Kampfhundesteuer gibt... Da war er überrascht. Hab ihm auch gesagt, dass das gefährlich ist mit der Mischlings-Sache denn wenn das raus kommt, dass das Mäuschen ein Staffi ist, dann kommt der Hund weg, da er dazu noch von einer Privatperson ist... Er ist ab nächster Woche bei mir in der Junghundegruppe. Was soll ich ihm raten? Soll ich ihm sagen, er soll aufs Amt und den Hund als Stafford-Mix anmelde, dann soll ernächsten Monat den WT machen (Kosten?) und dann mit 15 Monaten die BH, damit er auch nur 45 Euro Steuern zahlt? Das wäre der legale Weg. Aber was erzählen, wenn er gefragt wird wo der HUnd her kommt? Gefunden? An der Tschechischen Grenze wegen "tat mir so leid der Kleine" mitgenommen?
 
Er muss für den Verhaltenstest nicht angeben woher er die Maus hat, siehe dazu obiges Post!

Nachzulesen unter :



Da gibt es da ein pdf - Verwaltungsvorschrift

Diese mal durchlesen, da steht eigentlich alles drin.
 
Hallo pitbullkim,

dieses thema fiind ich interresant..
weisst du vielleicht was im Impfausweis steht?Irisch Satffordshire bullterrier? oder einfach mischling?

Und wenn er ihn beim Amt als Boxer-Mischling angemeldet hat,ist die typ rasse nicht ganz genau beschrieben..und somit nicht ausgelistet...

wenn da nicht alles stimmt kann das böse ausgehen für den Hund


MFG aus bayern
 
cane 'e presa schrieb:
Hallo pitbullkim,

dieses thema fiind ich interresant..
weisst du vielleicht was im Impfausweis steht?Irisch Satffordshire bullterrier? oder einfach mischling?

Und wenn er ihn beim Amt als Boxer-Mischling angemeldet hat,ist die typ rasse nicht ganz genau beschrieben..und somit nicht ausgelistet...

wenn da nicht alles stimmt kann das böse ausgehen für den Hund


MFG aus bayern

Hi,

er kommt nächste Woche zu mir in die Junghundegruppe, sprich diesen So. Da werde ich einen Blick in seinen Impfausweis werfen.

Mir gehts einfach dadrum, dass er ihn als Boxer-Mischling anmelden will, bzw schon angemeldet hat und das kann einfach schlimme Folgen haben, denn der Hund ist eindeutig als SoKa zu erkennen. Wenn das ein böswilliger Nachbar erkennt und srunk beim Amt macht ("Bei mir wohnt ein Kampfhund der frei herum läuft...." (denn die kleine hat ja dann keine Auflagen zu erfüllen als Boxer)), dann wird ihm der HUnd vielleicht weggenommen... Und dann? Deshalb würde ich ihm gerne raten nochmal aufs Amt zu gehen und die kleine als Staff-Mischling anmeldet! Er soll mit 6 Monaten den WT machen, dann ist nur noch die Leine dran und damit kann man Leben. Steuern zahlt er ganz normale bei uns in Sindelfingen und wenn der die BH macht kann er sogar eine Leinenbefreiung beantragen. Ist also im Prinzip kein Problem. Falls sie fragen, woher der Hund ist, also welches Interesse er hat (was bei uns angegeben werden muss) kann er ja nicht sagen, dass sie vom Tierschutz ist, denn sie ist vom Züchter. Aus ner Orga oder dem TH das ist immer ein guter Grund für eine Halteerlaubnis. Was könnte er sagen? Vielleicht dass er den HUnd als Boxer-Mix geholt hat, aber glaubt es könnte auch n SoKa mitgemischt haben?
Mir ist klar, dass er nen Fehler gemacht hat sich überhaupt die Kleine von nem Züchter zu holen, aber dann muss man jetzt das beste daraus machen. Oder?

legolas schrieb:
Er muss für den Verhaltenstest nicht angeben woher er die Maus hat, siehe dazu obiges Post!

Nachzulesen unter :



Da gibt es da ein pdf - Verwaltungsvorschrift

Diese mal durchlesen, da steht eigentlich alles drin.

leider ist das keine Antwort auf meine Frage, was er jetzt tun kann, bzw was ich ihm raten soll... :(

legolas schrieb:
Er muss für den Verhaltenstest nicht angeben woher er die Maus hat, siehe dazu obiges Post!

Wenn er sie als Staff-Mix anmeldet am Amt dann muss er aber ein berechtigtes Interesse haben und welches soll er dann angeben??? Sie ist vom Züchter nicht aus ner Orga oder dem TH...
 
wie lautet denn die genaue Rasse-Bezeichnung? warum sollte denn so ein "Mischling" vom Züchter sein, wo liegt der Sinn?

Irish Staffordshire-Terrier Bullterrier, was soll das sein? wenn es ein Irish Staffordshire Terrier vom Züchter ist, wäre der doch eigentlich schonmal nicht gelistet, oder wäre er dem StaffBullterrier zuzuordnen?
 
streeco schrieb:
wie lautet denn die genaue Rasse-Bezeichnung? warum sollte denn so ein "Mischling" vom Züchter sein, wo liegt der Sinn?

Irish Staffordshire-Terrier Bullterrier, was soll das sein? wenn es ein Irish Staffordshire Terrier vom Züchter ist, wäre der doch eigentlich schonmal nicht gelistet, oder wäre er dem StaffBullterrier zuzuordnen?

Ich denke es handelt sich hier nicht um einen wirklichen Züchter, vielleicht eher um jemand, der Welpen dieser "Rasse" hatte und diese verkauft hat.... :unsicher: Zumindest hörte sich das so auch an.
Was das sein soll weiß ich auch nicht. Sie sieht aus wie ein Staffi, nur der Kopf sieht leicht anders aus, eher Bulliartig. Sie hat kaum eine Vertiefung zwischen den Augen.
 
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M
Da hast du natürlich Recht. Und da dem Hund, wenn die zwei Bilder nicht täuschen, wirklich kein Listenhundmix aus dem Gesicht schaut, solltest du normalerweise ja auch keine Probleme bekommen, und dann ist es wirklich egal.
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chiquita
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