Akita Inu soll sterben

Mich

15 Jahre Mitglied
Folgender Bericht stand heute im Passauer Wochenblatt


Muss Cäsar sterben, weil Behörde
Tierschützer im Visier hat?

Das Todesurteil wurde am 9. September im Passauer Landratsamt unterzeichnet, zwei Tage später per Post zugestellt. Binnen der nächsten fünf Tage, so hatten die Beamten in ihren Schreibstuben entschieden, sollte „Cäsar“ umgebracht werden.

Der Delinquent tollte am Dienstag dieser Woche – zwei Monate danach – wie gewohnt über das Gelände des Tierheims Buch. Ein stolzer Rüde mit erhobener Rute. Ein neugieriger Bursche trotz seiner schweren Behinderungen. Cäsar ist blind und er ist fast nackt, weil ihm aufgrund einer Hautkrankheit das Fell ausgefallen ist.

Vielleicht wurde der Rassehund, ein japanischer „Akita Inu“, gerade deshalb zum Liebling derer, die sich seit Jahren aufopferungsvoll um ihn kümmerten.

Am Mittwoch, wenn Sie diese PaWo in Händen halten, ist Cäsar möglicherweise bereits tot. Wenn es nach dem Willen der Bürokraten gegangen ist, die die amtliche Hinrichtung mit bislang beispiellosem Eifer verfolgt haben. Um Mitternacht ist die Galgenfrist für das gutmütige Tier endgültig abgelaufen. Kein Gnadenbrot für den stolzen Hund, der in seiner asiatischen Heimat zum nationalen Kulturdenkmal erhoben und einst vom deutschen Zoll als geschmuggelter Welpe beschlagnahmt worden war.

Die Veterinäre des Landratsamtes haben den Einschläferungs-Beschluss der Ordnungsbehörde zu verantworten. „Aus Beobachtungen“, so heißt es im Bescheid, ergab sich für sie „ein klinisches Bild“ und eine „Diagnose“, beide allerdings von Mutmaßungen behaftet. „Vermutlich“ habe starker Juckreiz im Bereich der Augen und die damit verbundenen Abwehrreaktionen zu Caesars Blindheit geführt. „In der Regel“ würden die chronischen Hautveränderungen am Kopf des Hundes auch auf die Gehörgänge übergreifen, „so dass anzunehmen ist“, dass das Tier dadurch in seiner akustischen Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sei.

Außerdem attestierten die Tierheilkundler starken Juckreiz sowie Entzündungen und Schwellungen im gesamten Bereich der Zwischenzehen und der Zehen einschließlich des Krallenbetts und der Ballen. Der Zustand des „Akita Inu“ erfülle die Kriterien des Erleidens von erheblichen Schmerzen und Schäden. Die Folge, angeblich auf dem Tierschutzgesetz basierend: Caesar muss erlöst werden.

Der Laie wundert sich. Akustische Wahrnehmungsprobleme? Der Hund folgt aufs Wort. Starker Juckreiz? Er kratzt sich in zweieinhalb Stunden kein einziges Mal. Erhebliche Schmerzen wegen der entzündeten Pfoten? Davon ist nichts zu merken, Cäsar lässt sich überall anfassen.

Der erfahrene Osterhofener Tierarzt Dr. Anton Augenstein, im Gegensatz zu seinen Kollegen vom Amt tagtäglich mit Hunden befasst, hat Ceasar jüngst in kurzem Abstand zweimal untersucht. Sein Fazit (Auszug:( „Der blinde Hund bewegte sich flott, orientierte sich sicher mit der Nase, reagierte auf Zuruf und lief auf die rufende Person zu. Die haarlose Haut war weich, geschmeidig und weitgehend ohne Läsionen. Berührung und Bewegung der Krallen löste keinen besonderen Schmerz aus. Die bisher geschilderten Veränderungen scheinen den Rüden nicht besonders zu beeinträchtigen und sind medizinisch beherrschbar. Es gibt keine Hinweise für das Vorliegen einer für Menschen oder Tiere ansteckenden Krankheit. Allgemein war der Rüde gut genährt und machte einen munteren und interessierten Eindruck. Zum Zeitpunkt meiner Untersuchung zeigte Cäsar keine auffallenden Anzeichen von Leiden.“

Gegensätzlicher können ärztliche Befunde wohl kaum ausfallen. Den Rudertinger CSU-Landtagsabgeordneten Konrad Kobler veranlasste dies, sich an höchster Stelle für das Leben des Tieres einzusetzen. Er schaltete Eberhard Sinner, den zuständigen bayerischen Ressortminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz ein. Auch weil er zu der Überzeugung gelangte, dass die zuständige Behörde, die den Tierfschutzverein seit langem im Visier hat und überbürokratisch behandelt, auf dem Rücken Cäsars den Bogen überspannt habe. Immerhin erreichte Kobler, dass der erste Tötungsbeschluss des Landratsamtes ausgesetzt wurde.

Cäsars Schicksal sollte sogar am Donnerstag dieser Woche im Umweltausschuss des Landtages behandelt werden. Ob es dazu noch kommt, erscheint jedoch fraglich.

Am Montag schlug bei den Tierschützern das Urteil der 11. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg wie eine Bombe ein. Ohne mündliche Verhandlung, ohne Augenschein des betroffenen Hundes, bestätigten die Richter die Vorgangsweise des Passauer Landratsamtes. Interessant die Begründung: Der Meinung von Amtsveterinären sei der Vorzug vor Einschätzungen von praktizierenden Tierärzten zu geben. Der Gesetzgeber wolle damit Gutachterstreitigkeiten in solchen Angelegenheiten vermeiden.

Die Kreisbehörde reagierte erstaunlich prompt, terminierte Caesars Tötung umgehend, forderte parallel 500 Euro Zwangsgeld vom Tierschutzverein, weil der Hund noch nicht eingeschläfert wurde. Durch die große Eile der Bürokraten könnte jetzt theoretisch passieren, dass erstmals ein Landtags-Ausschuss über einen Hund berät, der bereits tot ist.
Michael Koch

 
Ich habe den Bericht mal an Akita in Not weitergeleitet - vielleicht können die ja sogar helfen....
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27.April 2003
Neue Gutachten über Cäsar

Gleich zwei neue Gutachten über Cäsar bescheinigen, daß der Rassehund keine Qualen leiden muß. Aber die Behörden stellen sich stur.
Das eine Gutachten wurde von der Staatsanwaltschaft Passau, die wegen des Verdachts der Tierquälerei ermitteln mußte, eingeholt. Dieses wurde erstellt von Prof. Dr. Gerhard Oechtering, welcher an der veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig lehr und gleichzeitig Direktor von Deutschlands modernster Kleintierklinik ist. In Fachkreisen gilt dieser als eine anerkannte Kapazität. Er kommt dabei zu zwei ganz wesentlichen Ergebnissen: Zum einen sind für ihn keine tierschutzrelevanten Qualen erkennbar. Zum anderen kann er die Tötungsanordnung schlicht nicht nachvollziehen. Das heißt eigentlich, daß Cäsar, der sich nach Ansicht des Gutachters seines Lebens erhreut, durch den Beschluss von Bürokraten zu Unrecht getötet worden wäre.
Vom Tatbestand der angeblichen Tierquälerei könnte die Staatsanwaltschaft Passau das Verfahren gegen den Passauer Tierschutzchef Dr. Alois Alt deshalb einstellen. Allerdings sehen die Bürokraten des Landratsamtes Passau dies wieder etwas anders, da nach ihrer Meinung das strafrechtliche Verfahren mit dem verwaltungsrechtlichen Verfahren nichts zu tun hat.
Das andere Gutachten wurde vom Passauer Wochenblatt in Auftrag gegeben. Der Akita Inu wurde im Kleintierzentrum der I. Medizinischen Klinik der Veterinärmedizinischen Universität Wien ausführlich begutachtet. Hautproben von ihm wurden im englischen Speziallabor der “Abbey Veterinary Services” untersucht. “Erstmals wurde “Cäsar” jetzt nach allen Regeln der tierärztlichen Kunst untersucht. Die Veterinäre stellten fest, dass der Hund ein normales Leben führt und optimal betreut wird. Hier der Wortlaut der abschließenden Beurteilung:

“Am 26. Februar 2003 habe ich den 6-jährigen Akita-Inu-Rüden `Cäsar´ an der Dermatologischen Abteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien untersucht. Die klinische Untersuchung war ohne Besonderheiten (Befunde liegen bei).
Obsohl `Cäsar´vollständig erblindet ist, hat er sich trotz ungewohnter Umgebung frei bewegt. Aufgrund seiner Alopezie am ganzen Körper wurden Hautbiopsien entnommen und ein Blutbild angefertigt. Der Blutbefund war unauffällig. Die Pathohistologische Untersuchung bestätigte die Verdachtsdiagnose der Sebadenitis, die beim Akita Inu häufig vorkommt. Bei der granulomatösen Sebadenitis kommt es zu einer Zerstörung der Talgdrüsen. die Pathophysiologie der Erkrankung ist noch nicht bekannt. Der Akita Ini, wie auch u.a. der Pudel, Samojede und Magyar Viszia sind Rassen, die für diese Erkrankung prädisponiert sind.
Im Laufe der Erkrankung kommt es zu Haarverlust und Alopezie in unterschiedlichem Ausmaß, wobei der Akita Inu zu starkem Haarausfall neigt.
Es gibt keine kausale Therapie, sondern nur eine symptomatische. Wir empfehlen die Gabe von essentiellen Fettsäuren, Vitamin-A-Präparaten, lokale Behandlung mit Babyöl oder Propylenglycol und Wasser.
`Cäsar´wird durch die Erkrankung der Sebadenitis nicht beeinträchtigt. Aufgrund der guten Haltung und täglicher Pflege der Haut, zeigt `Cäsar´weder Pruritus noch Pyodermien.
Weder seine Erblindung, noch die Hauterkrankungn sind ein Grund dafür den Hund einschläfern zu lassen. Er führt ein normales Hundelben und wird optimal betreut.”
Dr. Christa Horvath, Veterinärmedizinische Universität Wien

An diesem Gutachten gibt es nichts zu rütteln. Eigentlich sollte man meinen, daß “Cäsar” nun begnadigt wird. Aber für die Behörden kann scheinbar nicht sein, was nicht sein darf.
Und so geht der Fall Cäsar in eine neue Runde. Und “Nelly”, die Spielgefährtin von “Cäsar”, wohl noch eine ganze Weile auf die Rückkehr ihres Hunde-Freundes warten müssen.
Während es andere Tierheime gibt, die mit dem Einschläfern schnell bei der Hand sind, wir hier ein Tierheim, das es wagt, sich behördlichen Anordnungen in den Weg zu stellen bis aufs Letzte schikaniert. Ein Tierheim, das seine fast 40 Hunde (mehr könnte es sehr wohl vom Platz her halten, darf es aber behördlicherseits nicht) vorbildlich hält und pflegt, wird nun mit drakonischen Strafen überzogen:
500 Euro Strafe, weil ein Dach nicht repariert wurde (das für die Tierhaltung nicht relevant ist).
500 Euro Strafe, wiel die Schädlingsbekämpfung nicht durch ein Fachunternehmen, sondern “lediglich” durch die Tierpflegerin (hat ja nur 22 Jahre Erfahrung mit Tierheimhunden) vorgenommen wurde.
500 Euro Strafe, weil der Tierarzt nicht ins Tierheim kam, sondern die zu behandelnden Tiere in dessen Klinik gebracht wurden (weil die Hunde dort halt besser behandelt werden konnten).
3000 Euro Strafe, weil bei einer unangemeldeten Begehung keine Aufzeichnungen und Nachweise (Tierheimbuch, Impfpässe, Quarantänelisten) im Tierheim waren (lagen beim 1. Vorstand zu Hause).
500 Euro Strafe, weil die Freiausläufe der Hunde nicht mit Schutzräumen, wärmegedämmten Liegeflächen und Schattenplätzen ausgestattet waren (was der Gesetzgeber aber nur vorsieht, wenn die Tiere dauernd in den Freiausläufen untergebracht sind).

 
Es ist unglaublich. :(

Kommt hier jemand aus Passau, der mal die Ansprechpartner herausfinden könnte?
 
Ich komm aus der Nähe von Passau, war auch schon in letzter Zeit zweimal im Tierheim, von dem der Akita Inu kommt, weil ich neuerdings gelegentlich mit einem Hund aus dem Heim spazierengehe. Im Tierheim gibt es seit letztem Jahr eine neue Tierpflegerin, die die Hunde wirklich optimal betreut. Hunde werden nicht nur versorgt, sondern bekommen auch noch eine Erziehung mit. Ist auch wichtig, da in diesem Tierheim fast nur große Hunde sind, etwa 40.
Als ich letzte Woche vorbeikam, stand übrigens grad ein Rotti-Mischliing vorm Einganszaun, war kurz vorher angebunden, sozusagen entsorgt worden. Da nach den gesetzlichen Bestimmungen das Tierheim voll belegt ist, obwohl noch Platz wäre, durfte das Tierheim den Hund nicht mal annehmen, sonst macht es sich ja strafbar, Polizei weigerte sich den Hund zu holen, man sollte sich an anderes Tierheim wenden. Aber das is wieder ne andere Geschichte. Hund ist ganz vertraulich auf Fremde, kennt auch Grundkommandos.

Irgendwie hängt ja die Entscheidung zur Tötungsaufhebung jetzt vom Landrat Dorfner ab. Aber politische Entscheidungen dauern halt immer etwas länger komischerweise.
 
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