Folgender Bericht stand heute im Passauer Wochenblatt
Muss Cäsar sterben, weil Behörde
Tierschützer im Visier hat?
Das Todesurteil wurde am 9. September im Passauer Landratsamt unterzeichnet, zwei Tage später per Post zugestellt. Binnen der nächsten fünf Tage, so hatten die Beamten in ihren Schreibstuben entschieden, sollte „Cäsar“ umgebracht werden.
Der Delinquent tollte am Dienstag dieser Woche – zwei Monate danach – wie gewohnt über das Gelände des Tierheims Buch. Ein stolzer Rüde mit erhobener Rute. Ein neugieriger Bursche trotz seiner schweren Behinderungen. Cäsar ist blind und er ist fast nackt, weil ihm aufgrund einer Hautkrankheit das Fell ausgefallen ist.
Vielleicht wurde der Rassehund, ein japanischer „Akita Inu“, gerade deshalb zum Liebling derer, die sich seit Jahren aufopferungsvoll um ihn kümmerten.
Am Mittwoch, wenn Sie diese PaWo in Händen halten, ist Cäsar möglicherweise bereits tot. Wenn es nach dem Willen der Bürokraten gegangen ist, die die amtliche Hinrichtung mit bislang beispiellosem Eifer verfolgt haben. Um Mitternacht ist die Galgenfrist für das gutmütige Tier endgültig abgelaufen. Kein Gnadenbrot für den stolzen Hund, der in seiner asiatischen Heimat zum nationalen Kulturdenkmal erhoben und einst vom deutschen Zoll als geschmuggelter Welpe beschlagnahmt worden war.
Die Veterinäre des Landratsamtes haben den Einschläferungs-Beschluss der Ordnungsbehörde zu verantworten. „Aus Beobachtungen“, so heißt es im Bescheid, ergab sich für sie „ein klinisches Bild“ und eine „Diagnose“, beide allerdings von Mutmaßungen behaftet. „Vermutlich“ habe starker Juckreiz im Bereich der Augen und die damit verbundenen Abwehrreaktionen zu Caesars Blindheit geführt. „In der Regel“ würden die chronischen Hautveränderungen am Kopf des Hundes auch auf die Gehörgänge übergreifen, „so dass anzunehmen ist“, dass das Tier dadurch in seiner akustischen Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sei.
Außerdem attestierten die Tierheilkundler starken Juckreiz sowie Entzündungen und Schwellungen im gesamten Bereich der Zwischenzehen und der Zehen einschließlich des Krallenbetts und der Ballen. Der Zustand des „Akita Inu“ erfülle die Kriterien des Erleidens von erheblichen Schmerzen und Schäden. Die Folge, angeblich auf dem Tierschutzgesetz basierend: Caesar muss erlöst werden.
Der Laie wundert sich. Akustische Wahrnehmungsprobleme? Der Hund folgt aufs Wort. Starker Juckreiz? Er kratzt sich in zweieinhalb Stunden kein einziges Mal. Erhebliche Schmerzen wegen der entzündeten Pfoten? Davon ist nichts zu merken, Cäsar lässt sich überall anfassen.
Der erfahrene Osterhofener Tierarzt Dr. Anton Augenstein, im Gegensatz zu seinen Kollegen vom Amt tagtäglich mit Hunden befasst, hat Ceasar jüngst in kurzem Abstand zweimal untersucht. Sein Fazit (Auszug
„Der blinde Hund bewegte sich flott, orientierte sich sicher mit der Nase, reagierte auf Zuruf und lief auf die rufende Person zu. Die haarlose Haut war weich, geschmeidig und weitgehend ohne Läsionen. Berührung und Bewegung der Krallen löste keinen besonderen Schmerz aus. Die bisher geschilderten Veränderungen scheinen den Rüden nicht besonders zu beeinträchtigen und sind medizinisch beherrschbar. Es gibt keine Hinweise für das Vorliegen einer für Menschen oder Tiere ansteckenden Krankheit. Allgemein war der Rüde gut genährt und machte einen munteren und interessierten Eindruck. Zum Zeitpunkt meiner Untersuchung zeigte Cäsar keine auffallenden Anzeichen von Leiden.“
Gegensätzlicher können ärztliche Befunde wohl kaum ausfallen. Den Rudertinger CSU-Landtagsabgeordneten Konrad Kobler veranlasste dies, sich an höchster Stelle für das Leben des Tieres einzusetzen. Er schaltete Eberhard Sinner, den zuständigen bayerischen Ressortminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz ein. Auch weil er zu der Überzeugung gelangte, dass die zuständige Behörde, die den Tierfschutzverein seit langem im Visier hat und überbürokratisch behandelt, auf dem Rücken Cäsars den Bogen überspannt habe. Immerhin erreichte Kobler, dass der erste Tötungsbeschluss des Landratsamtes ausgesetzt wurde.
Cäsars Schicksal sollte sogar am Donnerstag dieser Woche im Umweltausschuss des Landtages behandelt werden. Ob es dazu noch kommt, erscheint jedoch fraglich.
Am Montag schlug bei den Tierschützern das Urteil der 11. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg wie eine Bombe ein. Ohne mündliche Verhandlung, ohne Augenschein des betroffenen Hundes, bestätigten die Richter die Vorgangsweise des Passauer Landratsamtes. Interessant die Begründung: Der Meinung von Amtsveterinären sei der Vorzug vor Einschätzungen von praktizierenden Tierärzten zu geben. Der Gesetzgeber wolle damit Gutachterstreitigkeiten in solchen Angelegenheiten vermeiden.
Die Kreisbehörde reagierte erstaunlich prompt, terminierte Caesars Tötung umgehend, forderte parallel 500 Euro Zwangsgeld vom Tierschutzverein, weil der Hund noch nicht eingeschläfert wurde. Durch die große Eile der Bürokraten könnte jetzt theoretisch passieren, dass erstmals ein Landtags-Ausschuss über einen Hund berät, der bereits tot ist.
Michael Koch
Muss Cäsar sterben, weil Behörde
Tierschützer im Visier hat?
Das Todesurteil wurde am 9. September im Passauer Landratsamt unterzeichnet, zwei Tage später per Post zugestellt. Binnen der nächsten fünf Tage, so hatten die Beamten in ihren Schreibstuben entschieden, sollte „Cäsar“ umgebracht werden.
Der Delinquent tollte am Dienstag dieser Woche – zwei Monate danach – wie gewohnt über das Gelände des Tierheims Buch. Ein stolzer Rüde mit erhobener Rute. Ein neugieriger Bursche trotz seiner schweren Behinderungen. Cäsar ist blind und er ist fast nackt, weil ihm aufgrund einer Hautkrankheit das Fell ausgefallen ist.
Vielleicht wurde der Rassehund, ein japanischer „Akita Inu“, gerade deshalb zum Liebling derer, die sich seit Jahren aufopferungsvoll um ihn kümmerten.
Am Mittwoch, wenn Sie diese PaWo in Händen halten, ist Cäsar möglicherweise bereits tot. Wenn es nach dem Willen der Bürokraten gegangen ist, die die amtliche Hinrichtung mit bislang beispiellosem Eifer verfolgt haben. Um Mitternacht ist die Galgenfrist für das gutmütige Tier endgültig abgelaufen. Kein Gnadenbrot für den stolzen Hund, der in seiner asiatischen Heimat zum nationalen Kulturdenkmal erhoben und einst vom deutschen Zoll als geschmuggelter Welpe beschlagnahmt worden war.
Die Veterinäre des Landratsamtes haben den Einschläferungs-Beschluss der Ordnungsbehörde zu verantworten. „Aus Beobachtungen“, so heißt es im Bescheid, ergab sich für sie „ein klinisches Bild“ und eine „Diagnose“, beide allerdings von Mutmaßungen behaftet. „Vermutlich“ habe starker Juckreiz im Bereich der Augen und die damit verbundenen Abwehrreaktionen zu Caesars Blindheit geführt. „In der Regel“ würden die chronischen Hautveränderungen am Kopf des Hundes auch auf die Gehörgänge übergreifen, „so dass anzunehmen ist“, dass das Tier dadurch in seiner akustischen Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sei.
Außerdem attestierten die Tierheilkundler starken Juckreiz sowie Entzündungen und Schwellungen im gesamten Bereich der Zwischenzehen und der Zehen einschließlich des Krallenbetts und der Ballen. Der Zustand des „Akita Inu“ erfülle die Kriterien des Erleidens von erheblichen Schmerzen und Schäden. Die Folge, angeblich auf dem Tierschutzgesetz basierend: Caesar muss erlöst werden.
Der Laie wundert sich. Akustische Wahrnehmungsprobleme? Der Hund folgt aufs Wort. Starker Juckreiz? Er kratzt sich in zweieinhalb Stunden kein einziges Mal. Erhebliche Schmerzen wegen der entzündeten Pfoten? Davon ist nichts zu merken, Cäsar lässt sich überall anfassen.
Der erfahrene Osterhofener Tierarzt Dr. Anton Augenstein, im Gegensatz zu seinen Kollegen vom Amt tagtäglich mit Hunden befasst, hat Ceasar jüngst in kurzem Abstand zweimal untersucht. Sein Fazit (Auszug
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Gegensätzlicher können ärztliche Befunde wohl kaum ausfallen. Den Rudertinger CSU-Landtagsabgeordneten Konrad Kobler veranlasste dies, sich an höchster Stelle für das Leben des Tieres einzusetzen. Er schaltete Eberhard Sinner, den zuständigen bayerischen Ressortminister für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz ein. Auch weil er zu der Überzeugung gelangte, dass die zuständige Behörde, die den Tierfschutzverein seit langem im Visier hat und überbürokratisch behandelt, auf dem Rücken Cäsars den Bogen überspannt habe. Immerhin erreichte Kobler, dass der erste Tötungsbeschluss des Landratsamtes ausgesetzt wurde.
Cäsars Schicksal sollte sogar am Donnerstag dieser Woche im Umweltausschuss des Landtages behandelt werden. Ob es dazu noch kommt, erscheint jedoch fraglich.
Am Montag schlug bei den Tierschützern das Urteil der 11. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg wie eine Bombe ein. Ohne mündliche Verhandlung, ohne Augenschein des betroffenen Hundes, bestätigten die Richter die Vorgangsweise des Passauer Landratsamtes. Interessant die Begründung: Der Meinung von Amtsveterinären sei der Vorzug vor Einschätzungen von praktizierenden Tierärzten zu geben. Der Gesetzgeber wolle damit Gutachterstreitigkeiten in solchen Angelegenheiten vermeiden.
Die Kreisbehörde reagierte erstaunlich prompt, terminierte Caesars Tötung umgehend, forderte parallel 500 Euro Zwangsgeld vom Tierschutzverein, weil der Hund noch nicht eingeschläfert wurde. Durch die große Eile der Bürokraten könnte jetzt theoretisch passieren, dass erstmals ein Landtags-Ausschuss über einen Hund berät, der bereits tot ist.
Michael Koch