Bodenhaltung heißt: Stallhaltung ohne Auslauf
Bodenhaltung ist Stallhaltung ohne Auslauf. Sie ist ein - meist sehr magerer - Kompromiß zwischen Billigstproduktion und humaner Tierhaltung. In der Mehrzahl Tausende Hennen in fensterlosen niedrigen Hallen. Die EU verlangt für Bodenhaltung lediglich: Bestanddichte höchstens 7 Tiere je m2 (seinerzeit waren von Geflügelfachleuten 3 Tiere jem2 empfohlen, und das bei zusätzlichem Auslauf), mindestens ein Drittel der Stallfläche eingestreut (Scharraum), ein ausreichender Teil zur Aufnahme der Ausscheidungen der Hühner dienend, d.i. die Kotgrube, eine mit Drahtgitter-, Kunststoff- oder Holzrost abgedeckte Fläche, auf der sich die Futterrinne- und Tränken befinden. Weder Sitzstangen, noch Tageslicht, noch eingestreute Legenester sind vorgeschrieben. Der Bewegungsspielraum der Tiere ist gering. Erhöhte Gefahr von auch tödlichen Verletzungen durch aggressives Verhalten (Federpecken, sogenannter Kannibalismus) untereinander. Dem versucht man in der konventionellen Haltung durch Reduzierung der Beleuchtung auf Dämmerlicht und durch (qualhaftes) Schnabelstutzen zu begegnen.
"Etwas bessere" Bodenhaltung
Einzelne Tierschutzvereine bemühen sich, diese im Regelfall nach der TGI-Wertung "nicht tiergerechte" Haltung mehr oder weniger zu verbessern. So durch Vorschreibung von Sitzstangen, oder weitergehend von Einstreunestern, Besatzminderung auf 6 Hennen/m2 und Tageslicht, welch letzteres allerdings - ein ungelöstes Problem, das selbst in Freilandhaltungen auftreten kann - wieder die Gefahr des Kannibalismus verstärkt.
Bodenhaltung ist nicht "tiergerecht"
Mit diesen Maßnahmen läßt sich bei Stallhaltung ohne Auslauf - die wie immer man es dreht und wendet, ein enges Gefängnis bleibt - nur mit Anstrengung die untere Grenzmarke für zwar noch nicht tiergerechte, aber nach der TGI-Skala wenigstens "ziemlich tiergerechte" Haltung (21 Punkte) erreichen. Wie weit sie tatsächlich erreicht wird, können wir nicht sagen, da uns diejenigen, die solche Erfolge angeben, bislang nicht nachschauen lassen.
Tierschutzgeprüft heißt noch nicht "tiergerecht"
Zusammenfassend: Wir können Bodenhaltungseier, da regelmäßig nicht einmal im Sinne des TGI "tiergerecht", Tierfreunden nicht empfehlen. Die in der einen oder anderen Tierschutzbroschüre aufgestellte Behauptung, Bodenhaltungseier, die das Siegel "tierschutzgeprüft" der "Kontrollstelle der Tierschutzorganisationen" nunmehr " Kontrollstelle für artgerechte Nutztierhaltung" tragen, stammen aus "artgerechter Tierhaltung", ist, wenn man artgerecht und tiergerecht vernünftigerweise gleichsetzt, schlicht falsch.