Abgabe eines TH Hundes durch Privatperson

Darla

15 Jahre Mitglied


ist sowas überhaupt erlaubt? Ist es nicht normalerweise so, dass die Familie den Hund zurück ins TH geben muss (Schutzvertrag etc) bzw das wenigstens die Vermittlung über das TH läuft?
 
  • 1. Mai 2024
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Normalerweise nicht, die Hunde bzw. Tiere sollten normalerweise wieder ans Tierheim zurückgegeben werden. Vielleicht ist es aber mit dem Tierheim abgesprochen, das sie privat probieren, den Hund zu vermitteln.
 
Es ist von Tierschutzverein zu Tierschutzverein anders geregelt, was im Fall einer erneuten Abgabe passiert.

Übrigens:wenn der Abgebende "Tierheim" schreibt, kann das nach meiner Erfahrung auch eine Auslands-Orga oder sonstige Tierschutz-Orga sein, die gar kein "Tierheim" im eigentlichen Sinne unterhält.

Oft ist es in den Fällen, wo Hunde in irgendeiner Weise auffällig werden in der familiären Umgebung so, dass sich der zuständige TSV damit einverstanden erklärt, es wie Yvonnche schon schrieb, auf privater Schiene mit der Vermittlung zu versuchen oder auch eine Rassehilfe einzuschalten. Ist ja auch verständlich irgendwo, weil solche Hunde in TH's ja oft "Dauersitzer" werden.
 
Seriöse Tierheime/Orgas arbeiten meiner Meinung nach mit der Rückgabeverpflichtung - aus dem einfachen Grund, das so gewährleistet werden kann, das der Hund nur nach Platzkontrolle und gegen Schutzvertrag abgegeben wird, um weiter "ein Auge" auf den Hund haben zu können (auch die Auslandsorgas, welche ich kenne, arbeiten so).
 
ist sowas überhaupt erlaubt? Ist es nicht normalerweise so, dass die Familie den Hund zurück ins TH geben muss (Schutzvertrag etc) bzw das wenigstens die Vermittlung über das TH läuft?
Der Satz
Wir haben ihn aus einem Tierheim geholt
sagt ja nichts darüber aus, aus welchem TH der Hund stammt.
Das könnte z.B. auch eines in Spanien, oder Polen sein.
Da schließt sich eine Rückgabe schon aus.
Grüße Klaus
 
Das könnte z.B. auch eines in Spanien, oder Polen sein.
Da schließt sich eine Rückgabe schon aus.
Grüße Klaus

Nein, nicht unbedingt. Die Auslandsorgas, welche ich kenne, arbeiten durchaus mit der Rücknahmeklausel in den Schutzverträgen (schrieb ich oben schon). Der Hund wird halt nicht in ein Tierheim zurück gegeben - sondern an ein/e Mitarbeiter/in der jeweiligen Orga - was am Ende auf das Gleiche hinaus läuft. ;)
 
Nein, nicht unbedingt. Die Auslandsorgas, welche ich kenne, arbeiten durchaus mit der Rücknahmeklausel in den Schutzverträgen (schrieb ich oben schon). Der Hund wird halt nicht in ein Tierheim zurück gegeben - sondern an ein/e Mitarbeiter/in der jeweiligen Orga - was am Ende auf das Gleiche hinaus läuft. ;)
Schon klar, doch es gibt ja auch die Fälle, wo sich ein Hundebesitzer den Hund persönlich und direkt aus einem Auslandstierheim geholt hat. (ich bin auch so ein Vogel)
:hallo: Klaus
 
Warum schreibt ihr die Person nicht einfach an und erkundigt euch?
 
Warum schreibt ihr die Person nicht einfach an und erkundigt euch?
Mir ging es in dem Beispiel (Link) nicht darum zu sagen "du darfst das nicht", sondern der Punkt "die Abgabe von Privat" interessiert mich aus aktuellem Anlass: wir wollen in nächster Zeit einem Zweithund ein Zuhause bieten. Das Problem (was sein könnte und da bin ich lieber pessimistisch:( was ist, wenn Darla nicht mit ihm klar kommt, wenn es Beißereien gibt oä ? Wenn ich den Hund nicht zurück geben dürfte (an ein TH oder an eine andere Person, die sich um die Vermittlung kümmert) dann hätte ich ein echtes Problem: ich würde mir die ganze Zeit Sorgen machen, ob ich den geeigneten Halter finde, was dieser mit dem Hund macht etc.
 
@Darla: Ich würde bei einer Adoption immer darauf achten und im Vorfeld erfragen, "was wäre wenn...". Meiner Meinung nach übernimmt ein seriöser TSV die Verantwortung für ein Tier auch NACH der Vermittlung, so denn der Bedarf (in deinem Fall: Abgabe aufgrund von Unverträglichkeit mit dem bereits vorhandenen Hund) besteht.
 
Warum schreibt ihr die Person nicht einfach an und erkundigt euch?
Mir ging es in dem Beispiel (Link) nicht darum zu sagen "du darfst das nicht", sondern der Punkt "die Abgabe von Privat" interessiert mich aus aktuellem Anlass: wir wollen in nächster Zeit einem Zweithund ein Zuhause bieten. Das Problem (was sein könnte und da bin ich lieber pessimistisch:( was ist, wenn Darla nicht mit ihm klar kommt, wenn es Beißereien gibt oä ? Wenn ich den Hund nicht zurück geben dürfte (an ein TH oder an eine andere Person, die sich um die Vermittlung kümmert) dann hätte ich ein echtes Problem: ich würde mir die ganze Zeit Sorgen machen, ob ich den geeigneten Halter finde, was dieser mit dem Hund macht etc.

Ach so. Aber das kenne ich bisher auch nur so, wie Consultani es beschreibt - das man sich in dem Fall eben an das entsprechende TH wendet und den Hund - wenn es nicht anders geht - wieder zurückgibt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein gutes Tierheim sagt: "Nein, wir nehmen den Hund nicht zurück."
 
Ich auch nicht.

Ich kann's mir schon eher so vorstellen, dass man den Hund aus dem einen oder anderen Grund nicht ins TH oder an die Orga zurückgeben möchte und daher direkt einen Platz sucht.

Ob das "erlaubt" ist, hängt vom jeweiligen Schutzvertrag ab. Ich denke aber, die meisten Orgas haben gegen eine solche Privatvermittlung nichts, wenn sie darüber im Vorfeld informiert werden, und sind sogar dankbar, wenn sie den Hund nicht noch einmal zwischendurch zurücknehmen müssen.

Wobei in unserem Fall damals zumindest im Gespräch war (ich habe das nie weiter verfolgt, weil es nie dazu gekommen ist), dass ein Interessent, der Garri direkt von uns bekommt, auch dann an die Orga noch einmal Vermittlungsgebühr zahlt, wenn die damit gar nichts mehr zu tun hat.

Das mag seinen rechtlichen Sinn haben (auch der neue Besitzer erhält ja dann einen Schutzvertrag von der Orga usw.), aber, wie gesagt, ich müsste das nochmal nachschauen, wie es nun genau war, bevor ich mich verspekuliere.

Aber grundsätzlich hatten die jedenfalls nix dagegen, dass ich auch (zusätzlich dazu, dass er dort wieder in der Vermittlung war) selbst aktiv nach Dobi-erfahrenen Interessenten suche.

LG,

Lektoratte
 
Ich kann's mir schon eher so vorstellen, dass man den Hund aus dem einen oder anderen Grund nicht ins TH oder an die Orga zurückgeben möchte und daher direkt einen Platz sucht.
Da wäre ja eine Möglichkeit, möchte nur im Notfall (und ich hoffe, dass der bei uns nicht eintritt aber man weiß ja nie) nicht diejenige sein, die nachher etscheiden muss, wo der Hund hin kommt. Sowas würde ich lieber den Leuten überlassen, die Erfahrung damit haben.

Trotzdem danke für die Antworten, dachte schon es hätte sich in den letzten Jahren was geändert.
 
Hallo alle miteinander
Ich denke es hängt vom jeweiligen Tierheim ab, ob es angebracht wäre, einen Hund dorthin wieder zurück zu geben.Bei den Zuständen,wie sie teilweise im Ausland (z.B. in Rumänien,Ungarn,etc.) herrschen,würde ich keinen Hund zurückgeben.Von den Tötungsstationen in Spanien ganz zu schweigen...
Zum Thema Schutzverträge: Ich will hier keine Gerüchte in die Welt setzen, oder stille Post spielen, aber als wir vor gut 5 Jahren unseren Hund aus dem Tierheim Berlin holten, sagte uns der Nach-Kontrolleur unter der Hand, daß jeder Schutzvertrag von einem guten Anwalt vor Gericht zerfetzt werden kann.Vielleicht gibt es ja hier Jemanden,der sich mit Vertragsrecht auskennt, denn ich würde schon gerne wissen, in wie weit solche Verträge rechtlich bindend sind.
LG Markus
 
@Milu: Seriöse TSVs schicken Rückläufer sicher nicht zurück in die Tötung. In der Regel gibt es "für solche Fälle" Mitarbeiter vor Ort (also ehrenamtliche in/aus Deutschland), welche den Hund dann bis zu Weitervermittlung übernehmen.
 
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