Hallo!
Vielleicht könnt Ihr mit und einer Kampfschmuserhalterin, die Ärger bei der Neuanmeldung in einer Gemeinde im bergischen Land hat, ein paar Fragen erläutern.
1. Gibt es eine Verordnung, dass man seinen Hund nicht länger als 6 Wochen bei einem Familienmitglied in einer anderen Stadt unterbringen darf? Z.b. wenn man im Krankenhaus ist, das Haus umgebaut wird?
2. Ist dies Anzeigepflichtig, wenn der Hund mehr als 6 Wochen woanders untergebracht wird?
Das Ganze muß für NRW (Berg. Land) gelten.
Wer weiß Rat?
Das Amt macht Ärger, aber ich finde in der Hundeverordnung NRW keine Paragraphen, die dagegen sprechen.
Vielleicht könnt Ihr mit und einer Kampfschmuserhalterin, die Ärger bei der Neuanmeldung in einer Gemeinde im bergischen Land hat, ein paar Fragen erläutern.
1. Gibt es eine Verordnung, dass man seinen Hund nicht länger als 6 Wochen bei einem Familienmitglied in einer anderen Stadt unterbringen darf? Z.b. wenn man im Krankenhaus ist, das Haus umgebaut wird?
2. Ist dies Anzeigepflichtig, wenn der Hund mehr als 6 Wochen woanders untergebracht wird?
Das Ganze muß für NRW (Berg. Land) gelten.
Wer weiß Rat?
Das Amt macht Ärger, aber ich finde in der Hundeverordnung NRW keine Paragraphen, die dagegen sprechen.