AB, EB und das LHG-ich raff nix mehr...

sunburnt

10 Jahre Mitglied
Hallo zusammen,

ich hab mich jetzt mal das LHG von NRW durchgesehen, aber irgendwie raff ich das einfach nicht....

Ein American Bulldog fällt doch unter §10 (Hunde bestimmter Rassen), die Haltung der Rasse ist genehmigungspflichtig, richtig? Also das gleiche Pipapo wie bei einem Pit oder Staff oder Bull, richtig?
Sprich Sachkunde, Führungszeugnis, Meldung beim OA und Haltegenehmigung, Chip und entspr. Versicherung (?)
Ebenso Verhaltensprüfung? Haben die denn Maulkorb- und Leinenzwang?
Was ich nu gar nicht verstehe, oder finde, darf ein AB von privat übernommen werden oder muss eine Vermittlung über ein TSV erfolgen? (berechtigtes Interesse)

Ich seh den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!:verwirrt::verwirrt:

Und was ist mit einer EB? Die fällt doch nur unter §11, oder?
(Der § an sich ist mir noch klar, hab ja nen Golden...)


Danke für eure Hilfe!
Grüße, sun
 
  • 29. April 2024
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Hi sunburnt ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also soweit ich weiß darfst du den AB in NRW auch vom Züchter kaufen, es existieren dort ja auch einige züchter..
 
Alle Rassen im §10 LHundG müssen die von Dir genannten Auflagen erfüllen inkl. Verhaltenstest etc., benötigen entgenen den §3 Hunden kein öffentl. oder priv. Interesse an der Haltung. Die Hunde dürfen auch vom Züchter gekauft oder importiert werden.

English Bulldog ist §11 durch größe und gewicht. Olde English ist wohl nicht anerkannt und kann je nach Optik Probleme geben, da darin einige Molosser verwurstet sind die erlaubnispflichtig sind.
 
Gina2006, DANKE!!!

Dann steht einer Vermittlung von privat nix mehr im Wege!
(mir das mal eben ausdrucke für die Zukunft...)
 
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