A61 umgekippter Laster mit Welpen

Podifan - wäre das dann nicht eher eine Frachtversicherung? Wenn ich das aus meinem Geschäftsbereich (Maschinen) beurteile, sind diese Versicherungen teuer, haben hohe Eigenbeteiligung oder zahlen kaum was aus.

Murphy - Ein Grund wäre, weil es gegen das Importverbot verstösst. Oder steht im Gesetz drin, dass das nicht für Beschlagnahmungen zutrifft?

puh.. gegen das gesetz hätten in diesen fall die transporteure verstossen, aber nicht das amt.
Seit wann ist der Transit von Listenhunden verboten? Wenn das Amt solche Transithunde in Beschlag nimmt (und diese Beschlagnahmungen dann in D vermittelt werden) importiert also das Amt Listenhunde.
 
Podifan - wäre das dann nicht eher eine Frachtversicherung? Wenn ich das aus meinem Geschäftsbereich (Maschinen) beurteile, sind diese Versicherungen teuer, haben hohe Eigenbeteiligung oder zahlen kaum was aus.

Murphy - Ein Grund wäre, weil es gegen das Importverbot verstösst. Oder steht im Gesetz drin, dass das nicht für Beschlagnahmungen zutrifft?

puh.. gegen das gesetz hätten in diesen fall die transporteure verstossen, aber nicht das amt.
Seit wann ist der Transit von Listenhunden verboten? Wenn das Amt solche Transithunde in Beschlag nimmt (und diese Beschlagnahmungen dann in D vermittelt werden) importiert also das Amt Listenhunde.

es geht nicht um den transit, sondern es war eine frage bzgl. des importes und der daraus resultierenden beschlagnahmung ( wie steht das amt da )... es hatte nichts mit diesem transport zu tun... selbstverständlich gibt es kein verbot für den transit..;)
 
Und ich habe es jetzt bei zwei Vermehrerwürfen gesehen, wo die Welpen mit schätzungsweisen 5 Wochen von der Mutterhündin weggenmmen und "privat" verscherbelt wurden, dass da im Laufe der Zeit bei ca. 50% sowohl psychische als auch physische Probleme aufgetreten sind.
Trotz aller Anstrengungen seitens des TS, die Kleinen zu festigen und trotz toller, erfahrener neuer Besitzer.


das ist ja nun überaus aussagekräftig.
und ich habe 3 würfe eines extrem guten rüden und einer guten mutter gesehen, da war ein gutteil unterdurchschnittlich im verlauf. sage ich nun, die beiden vererben nicht gut? nein. denn man kann und darf aus so einer geringen zahl nichts ableiten. weil im neuversuch,um es mal so auszudrücken, oder mit anderer konstellation alles anders aussieht. wenn man wie pommel 2kfz der marke xy besehen hat, und 1 davon war mist,und man das dann auf die gesamte marke quasi umgelt, dann ist das lediglich bla ohne inhalt.

wenn man ehrlich ist, sieht die ganze sache doch folgendermassen aus:
wäre man grundehrlich, dürfte man nicht sagen, hunde aus massenvermehrungen, zu früh weggenommene etc seien im gros nur mist. krank, gestört etc. weil es so nicht stimmt. zumindest nicht im sinne von "die meisten". oder "fast alle".
problem: es geht nicht nur darum, ob diese hunde vermehrt krank u gestört sind, also prozentual anteilig.
sondern es geht auch ums tierleid dahinter. also wenn man es tierschützerisch besieht.
und wir bitteschön willst du dem käuferklientel sagen, sie sollen die finger davon lassen, wenn die das dahinter nicht sehen, weil es versteckt ist, oder weil es zu weit von ihnen entfernt ist, um ihnen richtig nahezugehen?
ehrliche antwort: nur indem man deutlich hervorhebt, daß diese welpen in grossem maße krank u gestört sind.

sie sind es auch, viele davon,keine frage.die miese aufzucht, die fehlnde med. versorgung und fürsorge. doch es sind nicht alle. und schon gar nicht so viel, wie angegeben wird.
das ist die wahrheit. auch wenn sie keiner hören will, und schon gar keiner sagen will.

und doch, es ist zwingend notwendig, die kranken und gestörten welpen hervorzuheben. eben WEIL das der einzige weg ist, den idioten, die billig kaugen wollen, klarzumachen, daß sie sich ins eigene fleisch schneiden.
denn nur so, indem man versucht, die käuferzahl zu beschneiden, kann man dem dahinter das wasser abgraben.
auch wenn man mmit dem zahlen nicht ehrlich ist. denn bei der masse an vermehrerhunden ist die %uale anzahl der sehr kranken sehr gestörten nicht so hoch wie verlautbar.

wo ehrlich informiert ist, das ist die angabe zb der seuchengeschichten etc. was sowohl einen teil der welpen kostet, als jedoch auch einen teil der hunde hier,die das pech haben, an den krankheiten der eingeführten tiere partizipieren zu dürfen.

ich bitte, dies so zu verstehen wie ich es schreibe.und mir blödes angemache zu ersparen.


Für die Unfall-Welpen sehe ich nur die Chance, dass, wie bereits angesprochen, der Vermehrer wegen seiner Geschäfts- und nicht Privatkunden auf etwas mehr Qualität geachtet hat und weil die Welpen noch relativ frisch von der Mutter weg sind, ohne zig weitere Stationen durchlebt haben zu müssen.
Werden sie nun in den THen und auf privaten PS entsprechend behandelt, kann zumindest eine Schadensbegrenzung stattfinden.

hier wiederum stelle ich mir die frage, wie kommst du darauf? oder anders, worauf bezieht sich nun diese deine aussage? die tiere haben
1.das trauma des zu frühren wegnehmens
2.das stopfen in käfige und rauf auf die AB sant dem ängsten
3.den für sie sehr schweren unfall,starkes trauma, samt den folgen, die es an ihren synapsen hinterlässt
4.den stresss u ängste des unfall-aufräumens
5.stress u ängste verbringens in die unterkünfte

ob da noch eine schadensbegrenzung im vergleich zu einem seriös aufgezogenen und weitergegebenen welpen gemacht werden kann, ist doch allerhöchstens wunschdenken.
niemand kann hierüber eine aussage machen. und niemand wird hierüber je eine aussage machen, denn dies könnte allenfalls geschehen, wenn man genau diese 111 welpen in ihrem verlauf verfolgen und aufzeichnen würde.
da dies aber NIE getan wird, sind alle aussagen dergestalt so gehalten, wie man sie braucht.
der eine braucht sie so, der andere anders.


Wie es jetzt dazu kommt, dass der seriös arbeitende TS in den Dreck gezogen wird, weil angeblich falsche Aussagen getroffen werden, entzieht sich völlig meinem Verständnis :nee:
 
Wenn das Amt solche Transithunde in Beschlag nimmt (und diese Beschlagnahmungen dann in D vermittelt werden) importiert also das Amt Listenhunde.

Jep, darauf wollte ich hinaus. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. Gesetzeslücke ist das denn möglich? Das kann mir wahrscheinlich hier keiner sagen. :(
 
Weil das Amt nicht importiert (also umgangssprachlich nicht über die Grenze bringt) - das Amt hat sie abgefangen und hat - wenn das berechtigt war - die Verfügungsgewalt.
 
Auch wenn es für DIESE Welpen uU nicht schön wäre und auch den TS´ler die sich um sich derzeit um sie kümmern das Herz bluten würde-
wäre es nicht sinnvoller, dem Händler/Produzenten die Unterbringung, TÄ-Versorgung in Rechnung zustellen? Zusätzlich müsste er einen weiteren Transport bezahlen, alles in allem würde dies ihn finanziell warscheinlich tatsächlich treffen können.
Würde in allen diesen Fällen regelmäßig so verfahren werden, würden sich EVTL einige Händler derartige Transporte besser überlegen, bzw derartige Transporte durch Deutschland besser überlegen...ein Transportweg um Deutschland herum wäre warscheinlich zu teuer...:)

Versteht einer wo ich drauf hinauswill??


jep.und der gedankengang ist wichtig.
problem: es klappt nur, wenn IMMER so verfahren werden würde.
was eben nicht wird.
wird nur "mal " so verfahren, so wird dieser händler den verlust mit einem nächsten grösseren trapo oder eben einem trapo mehr wieder ersetzen. was noch mehr arme würmchen bedeutet.
nur wenn flächendeckend da angesetzt werden würde, wo es wehttut - am geldbeutel - hätte es sinn.
erst wenn die auslagen die einnahmen derart schmälern, daß es sich nicht mehr lohnt, erst dann macht das sinn.
mal n schuss zwar in die richtige richtung, dafür aber nicht nachhaltig, bringt gar nix.
hier hapert es , hier müsste es sich ändern, aber wird es nicht.
 
Weil das Amt nicht importiert (also umgangssprachlich nicht über die Grenze bringt) - das Amt hat sie abgefangen und hat - wenn das berechtigt war - die Verfügungsgewalt.



Für mein Rechtsempfinden ist das eine Gesetzeslücke.

Wenn man mal bedenkt, dass man nicht mal seinen eigenen Hund (Listie) mitbringen darf, wenn man den Wohnort vom Ausland nach Deutschland verlagert, dann kann man über sowas wohl nur mit dem Kopf schütteln. :rolleyes:
 
Ich habe mir gerade nochmal Bilder angeschaut :(:(:(

Diese Käfige (die im Übrigen schon Jahre auf dem Buckel haben, so wie die aussehen) sind ja nicht ganz billig. Wenn diese nun entsorgt werden müssten, weil sie doch alle total kaputt sind (oder total kaputt von dem Urheber zu entsorgen wären.......), wäre das auch schon wieder ein Faktor, der Geld kostet...

nein. das ist rohstoff. verzinkte zb alte ausstellungskäfige wandern bei mir in die mulde. und die geht für umme weg oder , je nach inhalt, gibts kohle.
lg
 
Weil das Amt nicht importiert (also umgangssprachlich nicht über die Grenze bringt) - das Amt hat sie abgefangen und hat - wenn das berechtigt war - die Verfügungsgewalt.



Für mein Rechtsempfinden ist das eine Gesetzeslücke.

Wenn man mal bedenkt, dass man nicht mal seinen eigenen Hund (Listie) mitbringen darf, wenn man den Wohnort vom Ausland nach Deutschland verlagert, dann kann man über sowas wohl nur mit dem Kopf schütteln. :rolleyes:

Du musst einer Behörde schon noch das Recht einräumen, reagieren zu können, ohne sie den Regeln für Privatpersonen oder Gewerbetreibenden zu unterwerfen.
 
@siwash, ist schon Recht, habe weder Bock noch Zeit für Deine selbstgezimmerten Annahmen

aber zeit, dumm daherzulabern hast du.
lies es doch nochmal und versuch es auch zu verstehen.
zumal da rein gar nichts selbstgezimmert ist.
auch wenn ich mit zb jackie nicht oft konform gehe, in ihrem post 339 von seite 23 hat sie recht:
der endverbraucher verdrängt die leidenswege, er verdrängt die hintergründe, und/oder er ist teils auch wirklich uninformiert, trotz aller aufkl.kampagnen, weil er ausser fun-tv-sendern nichts anschaut.
und weil das so ist, wird in der aufklärung so auf die hohe zahl der kranken und gestörten hingewiesen. weil dies das einzige argument ist, was bei denen einigermassen ankommt. plus das argument, die haben horrende folgekosten.
wenn man die einfuhrzahlen nähme, und dann den %ualen anteil der wirklich hochgradig kranken gestörten mit horrenden folgekosten......................
aber bei dir ist das wohl an die wand geredet.

ich bin mit der methodik des aufklärens absolut einverstanden, auch wenn ich weiss, sie nicht ganz korrekt...........weil es keine andere alternative gibt.
 
Weil das Amt nicht importiert (also umgangssprachlich nicht über die Grenze bringt) - das Amt hat sie abgefangen und hat - wenn das berechtigt war - die Verfügungsgewalt.

Für mein Rechtsempfinden ist das eine Gesetzeslücke.

Wenn man mal bedenkt, dass man nicht mal seinen eigenen Hund (Listie) mitbringen darf, wenn man den Wohnort vom Ausland nach Deutschland verlagert, dann kann man über sowas wohl nur mit dem Kopf schütteln. :rolleyes:

...und für mein Rechtsempfindenen ist es absolut ok.
(da sieht man doch mal, wie unterschiedlich man das sehen kann ;))

Einem Amt einen "illegalen Import" vorwerfen zu wollen ist völlig hirnrissig.
Das Amt beschlagnahmt die Tiere auf Grund der gesetzlichen Gegebenheiten - nicht mehr und nicht weniger.
Die Tierheime vermitteln diese Hunde dann unter Einhaltung der gesetzlichen Gegebenheiten weiter.
Das sollte eigentlich für jeden der 1+1 zusammenzählen kann, logisch durchaus nachvollziehbar sein.
Wie man hier dann von einem evtl. "illegalen Import" reden kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Von diesen und all den anderen Spekulationen und Hirngespinsten in dem Thread krieg ich langsam echt Augenkrebs. :rolleyes:
 
...und für mein Rechtsempfindenen ist es absolut ok.
(da sieht man doch mal, wie unterschiedlich man das sehen kann ;))

Damit habe ich kein Problem. ;)
(Aber wenn Du Betroffene wärest, würdest Du es wahrscheinlich auch anders sehen.)

Einem Amt einen "illegalen Import" vorwerfen zu wollen ist völlig hirnrissig.

Das hat auch gar niemand gemacht. Wahrscheinlich hast Du den Augenkrebs schon. ;)
 
Das hat auch gar niemand gemacht.

Hier scheint der Unterschied nicht ganz klar zu sein zwischen "illegaler Einfuhr" und dem schlichten Nutzen einer Gesetzeslücke, sofern es eine ist. Da wird wohl beides miteinander vermischt. :)
Ist aber ja durchaus möglich das so Ausnahmesituationen irgendwo geregelt sind.
 
Weil das Amt nicht importiert (also umgangssprachlich nicht über die Grenze bringt) - das Amt hat sie abgefangen und hat - wenn das berechtigt war - die Verfügungsgewalt.



Für mein Rechtsempfinden ist das eine Gesetzeslücke.

Wenn man mal bedenkt, dass man nicht mal seinen eigenen Hund (Listie) mitbringen darf, wenn man den Wohnort vom Ausland nach Deutschland verlagert, dann kann man über sowas wohl nur mit dem Kopf schütteln. :rolleyes:

Du musst einer Behörde schon noch das Recht einräumen, reagieren zu können, ohne sie den Regeln für Privatpersonen oder Gewerbetreibenden zu unterwerfen.
Aber auch das VetAmt ist den Bundesgesetzen unterworfen, also auch dem Importverbot für Kat1-Hunde. Wenn also ein Transittransport(!) durch das VetAmt gestoppt wird und die Kat1-Hunde dabei beschlagnahmt werden um sie dann später im Inland zur Vermittlung freizugeben, führt das VetAmt quasie den Import durch. Das Vetamt hätte schließlich die Möglichkeit die betroffenen Hunde entweder an den Empfänger weiterzuleiten oder an den Versender zurück zu senden (sowohl Empfänger als auch Versender sollten ja aus den Frachtpapieren hervorgehen).
 
Podi, die KFZ-Haftpflicht zahlt das sicher nicht. Die zahlt nämlich für Fremdschäden, nicht für eigene. Eine Frachtversicherung, so sie denn existiert, zahlt was genau? Wohl den Verlust der Fracht. Aber die Fracht ist ja noch da, die Welpen sind ja nicht kaputt und können, wenn es ihnen besser geht, weiterverwertet werden. Also, welche Versicherung zahlt in so einem Fall?

Teil- und Vollkaskoversicherung zahlt auch den eigenen Schaden und auch bei Selbstverschulden.
Ebenso zahlt sie z.B. eventuelle Folgekosten, wie für den LKW Fahrer, der nicht weiter fahren konnte, da er durch den von uns verursachten Unfall stehen bleiben und auf die Polizei warten musste.
Bei der Frachtversicherung kenne ich mich nicht aus, aber wenn ein Viehtransporter umkippt sind die Schäden und eventuelle Folgekosten scheinbar ja auch abgesichert.
Sonst würde ja niemand das Risiko übernehmen lebende Tiere zu transportieren.
 
Teil- und Vollkaskoversicherung zahlt auch den eigenen Schaden und auch bei Selbstverschulden.

Aber nur für das Fahrzeug, nicht für Ladung, oder? Wenn ich selbstverschuldet einen Autounfall baue, zahlt mir die Kasko den Schaden an meinem Auto, aber nicht die zehntausend Euronen für die zufällig an Bord gewesenen Laptops. Wenn ich teure Ladung transportiere, muss ich diese extra versichern - oder? Ich bin nicht zu 100 % sicher.

Ebenso zahlt sie z.B. eventuelle Folgekosten, wie für den LKW Fahrer, der nicht weiter fahren konnte, da er durch den von uns verursachten Unfall stehen bleiben und auf die Polizei warten musste.

Moment. DAS wiederum zahlt eure Haftpflicht, nicht die Kasko!

Bei der Frachtversicherung kenne ich mich nicht aus, aber wenn ein Viehtransporter umkippt sind die Schäden und eventuelle Folgekosten scheinbar ja auch abgesichert.
Sonst würde ja niemand das Risiko übernehmen lebende Tiere zu transportieren.

Wie gesagt, wenn eine Frachtversicherung besteht UND die Ladung *kaputtgeht*, dann ja. Aber in diesem Fall? :verwirrt:
 
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