Ja, aber wer kriegt den Erlös?
Der frühere Halter hat ein Recht auf die Erstattung des Marktpreises seines Eigentums“, sagt Amtsleiter Gerwert. Diesen Marktpreis ermittelt die Auktion. Allerdings wird der Erlös dem Halter nicht direkt ausgezahlt. Der Kreis macht zunächst die Kosten geltend, die in den vergangenen fünf Monaten für Unterbringung und Versorgung der Tiere angefallen sind – immerhin eine „mittlere fünfstellige Summe“, wie es in einer Pressemitt
Der frühere Halter hat ein Recht auf die Erstattung des Marktpreises seines Eigentums“,
Angeblich MÜSSE das Tierheim/die Behörde doch aber versteigern, es sei rechtlich dazu gezwungen.
Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.
Vielleicht ist der Eigentümer der Hunde nicht bereit dem TH das Eigentum an den Tieren abzutreten und auch nicht bereit (oder fähig) für die Unterbringung der Tiere im TH kostenmäßig aufzukommen.Ich zitiere aus meinem Beitrag #87:
"Für eine normale Vermittlung sind aber leider die gesetzlichen Bestimmungen hier nicht gegeben. Die Versteigerung der Foxterrier durch den Kreis Recklinghausen geschieht auf Grundlage des § 16 a Nr. 3 Tierschutzgesetz in Verbindung mit § 45 Polizeigesetz NRW (POlG NRW), hier der § 45 PolG NRW.
Nach § 45 Absatz 1 Ziffer 2 PolG NRW ist die "Verwertung" sichergestellter Hunde dann zulässig, wenn die Verwahrung und Pflege mit unverhältnissmäßigen Kosten verbunden ist. Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz wäre laut Gesetz möglicherweise dann gegeben, wenn die Versteigerung von vornherein aussichtslos erscheinen würde. Dies ist wegen der Reinrassigkeit der Hunde (mit Papieren) hier jedoch nicht der Fall."
Leider reden wir hier von einem TH mit "Geschmäckle". Bei dem ich mir dem Ruf nach alles vorstellen kann, bishin zur absichtlichen Inszenierung und nun dem Ärger, dass einem der Verkauf der VDH Hunde durch die Lappen gegangen ist. Die Kstenaufstellung war ein Mittel den Züchter zur herausgabe der Hunde zu "nötigen". An diesem Fall kann man lernen, dass dies nicht immer klappt. Woanders hätte das TH evtl die Kosten "gestundet". Jedoch ist Tierschutz ein Geschäft, ein übles. Überlegt mal, an wen die XYZ Euro an Unterbringung gehen. Und wie viel vermutlich noch an Sach und Geldspenden eingegangen ist. Diese armen Geschöpfe waren nicht nur beim Züchter eine "Gelddruckmaschine"
Nach Absatz 3 ist diese "Verwertung" zwingend durch eine öffentliche Versteigerung vorzunehmen.
Also darf die Behörde die Hunde weder normal verkaufen noch normal vermitteln.
Wer sagt denn, dass die Behörde die Tiere nur vesteigern darf?
Mir erschließt sich jetzt nicht so ganz, warum für einige nun das TH der alleinige Buhmann zu sein scheint...
1. Züchter, Hundehändler und Gnadenhofbetreiber haben niemals Schuld.
2. Ist zeitnah kein anderer Schuldiger zu finden (Amtsvet,Richter) so ist immer und in jedem Fall das Tierheim schuld.
Ich denke aber eher nein, sonst hätte man das wohl getan, denn der Erlös einer Versteigerung liegt doch immer unter dem eines regulären Verkaufs.
Ich kann nicht sagen (werde es aber herausfinden), ob dem Züchter ein Verkauf aus dem TH heraus möglich gewesen wäre, oder ob das nach dem Motto: "Sie können den Hund haben, aber nur wenn der Züchter ihn UNS freigibt und auf sämtliche Rechte verzichtet" gelaufen ist.
So kenne ich es ebenfalls aus einigen Fällen und kann voll und ganz verstehen, wenn jemand (Haltung hin oder her) nicht möchte, dass aus deinen Hunden papierlose No Names gemacht werden.
Ganz schöner Vertrauensvorschuss!
Das kann ich wiederum nicht verstehen, denn wenn die Beschlagnahmung aus tierschutzrelevanten Gründen rechtens war, dann hat der Züchter jegliches Recht verloren im nachhinein so zu tun als seien ihm die Hunde wichtig.
Vielleicht ist der Eigentümer der Hunde nicht bereit dem TH das Eigentum an den Tieren abzutreten und auch nicht bereit (oder fähig) für die Unterbringung der Tiere im TH kostenmäßig aufzukommen.
Dann werden die Tiere wohl (wie jedes andere Pfandgut) versteigert um die Kosten wieder herein zubringen.